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Autor Thema: Sondertarif für Nachtspeicherheizung  (Gelesen 4559 mal)

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Offline Cremer

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Sondertarif für Nachtspeicherheizung
« am: 16. November 2005, 23:17:21 »
@Fricke,

Ein Mitglied unser BI heizt mit Nachspeicherheizung. Ist zwar nicht gerade Gasthema, aber

Sie hat jetzt ein Schreiben erhalten, dass der Stromsondertarif \'Nachspreicherheizung\' zum 1.1.2006 um 11% steigen wird und sie möge sich bitte entscheiden, ob sie weiter beliefert werden möchte.

Die SW KH sind örtlicher Versorger. Müssen die den Kunden fragen bzw. können die SW bei Nichteinwilligung den Vertrag auflösen, d.h. in letzter Konsequenz den Strom sperren. Die SW sind der Meinung, man kann sich dem Strom woandersher einkaufen.

Ist dies nicht eine Parallele zu den Sondertarifen wie bei Gas?
Greift nicht auch hier der § 315 BGB?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Sondertarif für Nachtspeicherheizung
« Antwort #1 am: 17. November 2005, 13:09:54 »
@Cremer

Auch dabei greift § 315 BGB bei Stromsonderverträgen (LG Potsdam, RdE 2004, 304).

Entscheidend tritt hinzu, dass im Bereich der sog. Schwachlastregelungen nach Stellungnahmen des BKartA kein Wettbewerb besteht, der Versorger eine Monopolstellung hat.

Der Heizstromkunde ist deshalb in genau der selben misslichen Lage, wie der Erdgaskunde.

Hierzu gibt es umfangreiche Beiträge im Forum, insbesondere von Hans Mertel aus Kaiserslautern, schon im Febraur 2005.

Nutzen Sie die Suche- Funktion zum Thema Heizstrom.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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