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Prüfschema für Heizkostenabrechnungen
Wolfgang_AW:
--- Zitat von: huh am 03. Juni 2013, 20:17:00 ---- in der Zählerstandsübertragung, von der Erfassung ins Programm bei manueller Ablesung
- beim Anwenden von Umrechnungsfaktoren, diese sind aber eigentlich fest vorgegeben
--- Ende Zitat ---
Die schwarzen Löcher in den Heizkostenabrechnungen sind durch Programme lediglich in weiter Annäherung zu erfassen, denn:
Beispielsweise sind die Umrechnungsfaktoren den jeweiligen Heizkörpern zugeordnet. Diese können in einem Mietshaus völlig unterschiedlich sein, von daher nur vergleichbar, wenn absolut identische Heizkörper zugrund liegen. Inwieweit die Umrechnungsfaktoren stimmen muss über das, dem Heizkörper zugehörige Grundatenblatt als auch der Datenbank der Ablesefirma ermittelt werden. Die Abrechnungsfirmen sind da sehr rigide, da sie sich auf den Datenschutz berufen.
Auch einige Gerichte bzw. RAe sehen hier oftmals nur den Anspruch die Daten der eigenen Mietwohnung in Erfahrung zu bringen.
Die Datenbankpflege der Ablesefirmen ist meiner Ansicht nach der Knackpunkt, da diese kein Interesse daran haben diese ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Auch den Hausverwaltungsfirmen ist es völlig egal, da sie im Zweifelsfall gegen die Ablesefirma klagen müssten.
Das Klagen überläßt man daher lieber dem Mieter, der sich aber in Beweisnot befindet, vor allem was den Vergleich zu anderen Wohnungen anbelangt.
Die Gerichte lassen solche Anforderungen über einen Gutachter klären, wobei in den meisten Fällen der Mieter in Vorleistung (falls kein RS) gehen muss, was schnell in ein paar tausend Euro münden kann. Aber auch die Mietervereine tun sich schwer wenn nicht definitiv schwerwiegende Beweise durch den Mieter beigebracht werden können.
Weiter läßt sich nur Vergleichbares vergleichen. Das Heizverhalten der Mietparteien gehört nicht dazu: Eine Partei sitzt beispielsweise im "Pelzmantel" bei 17°C vor dem Fernseher, eine anderer freut sich über 22°C in der gesamten Wohnung.
Meine Erfahrungen sind hinsichtlich Heizkostenverteiler, Umrechnungsfaktoren, Heizkörperabmessungen, Grundatenblättern und Auskunftsfreude der Hausverwaltung/ Abrechnungsfirma, trotz eines gewonnenen Prozesses eher negativ und grenzt an ein Glücksspiel.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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