Auf dem enreg-Workshop am 06.05.13 in Berlin referierte Herr Dr. Oliver Koch, Generaldirektion Energie, B1 – Energie und Umwelt, EU-Kommission, Brüssel
zum Thema Europäisches vs. nationales Energierecht – Schnittstellen und Probleme aus EU-Sicht (Ausbau des Strombinnenmarktes, unbegrenzter Einspeisevorrang, Entlastung energieintensiver Industrien durch verbraucherbelastende Umlagesysteme).
Dort ist mir deutlich geworden, dass die Prüfung der Kommission zum Ergebnis haben könnte, dass es sich beim derzeitigen EEG um eine unzulässige Beihilfe handelt.
Immerhin führt der uneingeschränkte Einspeisevorrang dazu, dass ausländische Stromproduzenten in immer stärkeren Maße am Stromabsatz auf dem hieseigen Strommarkt behindert werden.
Das ist nicht erst bei einem Anteil von 100 % EEG- Strom der Fall.
Was sich daraus ergeben würde, wenn Brüssel das derzeitige EEG als eine unzulässige Beihilfe qualifiziert, ist bisher nicht absehbar.
Es wären sehr weitreichende Folgen denkbar bis hin zur Rückabwicklung von Zahlungsflüssen.
Das Problem der Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG- Umlage, wegen der sich der Bund der Energieverbraucher in Brüssel beschwert hat, wäre dabei gleich miterledigt.
Es steht zu erwarten, dass die Energiekonzerne nun bei den entsprechenden Instituten Rechtsgutachten beauftragen, die einen solchen Befund bestätigen.
Gegenüber der früheren Entscheidung EuGH Rs. C-379/98, wo sich PreussenElektra erfolglos gegen das Stromeinspeisegsetz als unzulässige Beihilfe gewehrt hatten, hätten sich die Umstände erheblich verändert, als seinerzeit die aufgrund des Gesetzes eingespeiste Energiemenge noch als zu gering angesehen wurde, um den zwischenstaatlichen Stromhandel in der EU zu beeinträchtigen.