Hallo miteinander,
nach langer Zeit habe ich mal wieder Post von der GASAG erhalten. In der Mahnung mit einer Falligkeitsaufstellung und einer Androhung von Verzugszinsen sowie einer möglichen gerichtlichen Geltendmachung ihrer Forderungen wird auf ein Urteil des LG Berlin vom 14. Juni 2005 (20 O 450/04) verwiesen. Leider kann ich das Urteil im Internet nicht finden. Ist jemandem das Urteil bekannt und was wurde dort entschieden?
Eigenartig, wenn dieses Urteil so grundlegend für einen Versorger entschieden hätte wäre dies doch sicher durch die Medien gegangen. Ich habe davon aber bislang nichts gehört. Ein Schemmel der Böse dabei denkt.

Gruß
Slotty