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Netzentgelte für den exportierten Strom

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egn:
Mich würde interessieren wer die Netzentgelte für den exportierten Strom bezahlt. Leider konnte ich bisher dazu noch keine Antwort finden. Denn sollten dafür keine Netzentgelte bezahlt werden, weil es keinen netzentgeltpflichtigen Abnehmer in D gibt, dann wäre das ein Skandal. Denn genau die Exporte sind letztlich die Ursache für die Überlastungen im Netz.

superhaase:
Ja, dieses Thema wäre äußerst interessant.

Vielleicht kann ja unser "Mitforist" Netznutzer hier für Aufklärung sorgen, er kennt sich ja bei Netzangelegenheiten scheinbar ganz gut aus (vielleicht weil er bei einem Netzbetreiber arbeitet oder sonstwie beruflich damit zu tun hat?).

@Netznutzer, übernehmen Sie!  ;)

Lothar Gutsche:
Zwar bin ich nicht Netznutzer, aber zufällig habe ich die Antwort gefunden:

Seit 1.1.2004 wird kein Entgelt mehr für grenzüberschreitende Stromtransporte erhoben. Man bezeichnete das Netzentgelt für grenzüberschreitende Stromlieferungen als Transport-Komponente oder kurz T-Komponente.

Quelle 1: Stromnews vom 21.1.2004 mit dem Titel "Abgeschafft - Entgelt für grenzüberschreitende Stromtransporte entfällt seit Jahresbeginn" unter http://www.strom-magazin.de/strommarkt/entgelt-fuer-grenzueberschreitende-stromtransporte-entfaellt-seit-jahresbeginn_10698.html

Quelle 2: Seite 10 in dem Arbeitspapier "EUROPÄISCHE STROMERZEUGUNGSMÄRKTE AM BEISPIEL ZENTRALEUROPAS: STAND DER INTEGRATION UND HANDLUNGSBEDARF" von Hans-Günter Schwarz und Christoph Lang vom April 2006 unter http://www.economics.phil.uni-erlangen.de/forschung/energie/abstracts/integration.pdf

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

superhaase:
SAUEREI !

Die Netzbetreiber fordern extremen Netzausbau, zu einem großen Teil nur für den Stromexport nötig, und schieben das in ihrer Propaganda auf die Energiewende.
Zusätzlich werden dann der Netzausbau für den Stromexport und auch die Transportkosten (Verlustleistung) einfach auf die nicht-privilegierten deutschen Stromverbraucher umgelegt, die den Export gar nicht wollen aber dadurch vierfach bezahlen müssen:

1. Den Netzausbau zum Export
2. Die Transportkosten zum Export (Verlustleistung)
3. Die Regelenergie bzw. Aktivierung von Reservekraftwerken, wenn das Netz die eingegangenen Exportverpflichtungen nicht transportieren kann (ist ja schon mehrfach vorgekommen)
4. Durch den schwankenden und somit puffernden Stromexport können die Braunkohlekraftwerke durchlaufen und Gaskraftwerke werden nicht aktiviert. Dadurch sinkt der durchschnittliche Börsenstrompreis, wie bekannt. Dadurch steigt die EEG-Umlage, wobei nur diese und nicht die gesunkenen Börsenstrompreise an die Verbraucher weitergegeben werden.

Der Stromexport der deutschen Großkraftwerke ist offenbar einer der größten Kostentreiber für die nicht-privilegierten Stromverbraucher in Deutschland, der praktisch den Strom für ausländische Verbraucher subventionieren muss.

RR-E-ft:
Der Netzausbau entfällt auch auf den zunehmenden Export konventionell erzeugter Strommengen. Dieser Export verursacht Netzkosten, die nicht durch Netzentgelte auf die Verursacher- die Kraftwerkebetreiber, welche das Netz für ihren Export benutzen - umgelegt werden.

Diese durch den zunehmenden Export verursachten  Netzkosten fließen nach Wegfall der T- Komponente ungerecht in die Netzentgelte der Letztverbraucher in Deutschland ein. Lieschen Müller zahlt über den Strompreis somit auch  die Kosten, die der Transport des Exoprtstroms verursacht, wenn Energiekonzerne ihren hierzulande überflüssig gewordenen Atom- und Kohlestrom billig  exportieren.

Die Netzkosten sollten in Form von Netzentgelten verursachungsgerecht diejenigen zu tragen haben, welche die Netze für ihr Geschäft benutzen, also ALLE  Erzeuger, die Strom in das Netz einspeisen.

Die exportierten Strommengen würden sich verteuern und der in Deutschland überflüssig gewordene  konventionell erzeugte Strom auch im Ausland weniger nachgefragt, wodurch Transportkapazitäten und dadurch verursachte Kosten entfallen können. Es könnten dadurch hierzulande noch mehr Kohlekraftwerke vom Netz gehen und die von ihnen verursachten Emissionen entfallen. Es könnten noch mehr Schäden verursachende Zechen und Tagebaue hierzulande geschlossen werden.

Verstopft der konventionell erzeugte Strom weniger die vorhandenen Netze, müssten diese weniger ausgebaut werden und es könnten Netzkosten tatsächlich und nicht lediglich virtuell vermieden werden.

Werden schließlich auch die EEG- Einspeiser verursachungsrecht mit den Netzkosten belastet, kann das Marktprinzip auch auf diese wirken. Der EEG- Strom würde vorrangig selbst verbraucht und weniger ins Netz eingespeist, was wiederum Netzkapazitäten freilenken könnte. Gefördert werden sollte die dezentrale, verbrauchsnahe, möglichst  emissionsfreie Energieerzeugung, die das Ziel der ganzen Energiewende ist.

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