@im
Im Umkehrschluss bedeutet dies nichts anderes als die Aussage, dass die bisherige sog. Ölpreisbindung bei den Erdgaspreisen nicht marktkonform ist.
Nach meiner festen Überzeugung handelt es sich bei Erdgas um einen Produktmarkt. Auf diesem Markt müssen sich durch Angebot und Nachfrage gesonderte Preise für Erdgas bilden, vollkommen unabhängig von den Ölpreisen.
Es gibt umfassende Untersuchungen, nach denen die bisher praktizierte Preisbindung europa- und kartellrechtswidrig sein soll. Damit wäre sie per se verboten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt