Stiftung Warentest informiert über die derzeitige Flexstrom- Situation:
http://www.test.de/Pleite-von-Flexstrom-Ueber-eine-halbe-Million-Kunden-betroffen-4534236-0/Kunden, die für Monate im Voraus gezahlt haben, müssen nun hoffen, dass Flexstrom möglichst lange weiter liefert – jedenfalls so lange, bis ihr vorausbezahltes Guthaben aufgebraucht ist. Eine Teilauszahlung des Guthabens kommt schon aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht in Frage, teilt die Kanzlei White & Case mit. Dasselbe gilt für Bonuszahlungen. Schon seit Monaten beschweren sich Kunden in den Verbraucherzentralen, Flexstrom zahle die versprochenen Boni nicht aus. Es sind vor allem diese Boni, die den Flexstromtarif so preisgünstig gemacht haben. Im Regelfall sollen sie nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ausgezahlt werden. Eine Auszahlung dieser Gelder kommt nun erstmal nicht in Frage. Noch ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Laut White & Case wird es voraussichtlich am 1. Juli eröffnet. Erst dann können Kunden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.