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Autor Thema: Zwei Tarife - eine Rechnung  (Gelesen 3935 mal)

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Offline Fabio

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Zwei Tarife - eine Rechnung
« am: 15. November 2005, 23:33:48 »
Hallo Forum!

Es ist bisher kein Problem gewesen, wenn die Jahresrechnung meines Gasversorgers kam, diese entsprechend des alten Tarifs, also vor den div. Preiserhöhungen, die ich nicht anerkenne, abzurechnen und entsprechend nur diesen Betrag beispielsweise nachzuzahlen.
Bzgl. des letzten Abrechnungszeitraums hat sich aber nun folgendes ergeben: mein Gasversorger hat von Okt. 2004 bis 31.12.04 meinen Gas-Verbrauch in einem Tarif (Sondertarif) abgerechnet; ab 01.01.05 in einem normalen Tarif. Begründung: ich werde stets zum für mich günstigsten Tarif abgerechnet.

Mein Problem nun: ich halte dies letztlich für einen Trick, auch wenn der Tarif beim abgerechneten Verbrauch wohl um ein paar EURO preiswerter ist. Warum? Er ist nur preiswerter, wenn ich diesen mit dem aktuellen Stand des Sondertarifs vergleiche (da er schon mehrmals \"angepasst\" wurde), aber nicht mit jenem älteren Stand desselbigen, den ich als \"billig nach § 315 BGB\" erachte und auch nur bis dato bereit war zu zahlen. - Meine Frage an die Profis hier: Was raten Sie mir? Wie gehe ich mit diesem scheinbaren Trick, indem mir die Vergleichsgrundlage entzogen wurde, am klügsten um? Soll ich weiterhin vom alten Tarif, den ich stets für billig erachtete und in vielen Schreiben darstellte, abrechnen? - Auch erscheint mir dieser Tarif-Wechsel nicht ganz koscher.

Vielen DANK für die Hilfe und evtl. für etwaige wertvolle Tipps!

Freundliche Grüße
Fabio

Offline Cremer

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Zwei Tarife - eine Rechnung
« Antwort #1 am: 15. November 2005, 23:52:34 »
@Fabio,

ich nehme an, Sie haben jetzt die Jahresrechnung erhalten.

Sondertarif 1.10.04 bis 31.12.04
Normaltarif 1.1.05 bis 30.9.05

Also dann den alten Preis des normalen Tarifs vom September 2004 nehmen und erneut ab 1.1.05 rechnen.

Was kommt raus?

Ist der Gesamtpreis aus Sondertarif und Normaltarif der günstigste

Den billigsten Gesamtpreis nehmen und auf dieser Tarifbasis mit dem Versorger abrechnen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Zwei Tarife - eine Rechnung
« Antwort #2 am: 16. November 2005, 12:27:19 »
@Fabio

Was nährt Ihre Überzeugung, der alte Preis sei billig gewesen?

Auch diese sollten doch als unbillig gerügt und lediglich unter Vorbehalt geleistet werden.

Sie müssten die alten Preise dahernehmen und danach ausrechnen, welche Preisstellung für Sie zu diesen Preisen die günstigste gewesen wäre.

Sie müssten also wohl selbst eine Bestpreis- Abrechnung zu den alten Preisen simulieren.

Teilen Sie dies jedoch Ihrem Versorger mit wie auch Ihr resultierendes Abrechnungsergebnis.


Verweisen Sie auf die entsprechenden Urteile, hinsichtlich Preisanpassung von Sonderatrifen LG Potsdam, RdE 2004, 304.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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