Hallo Forum!
Es ist bisher kein Problem gewesen, wenn die Jahresrechnung meines Gasversorgers kam, diese entsprechend des alten Tarifs, also vor den div. Preiserhöhungen, die ich nicht anerkenne, abzurechnen und entsprechend nur diesen Betrag beispielsweise nachzuzahlen.
Bzgl. des letzten Abrechnungszeitraums hat sich aber nun folgendes ergeben: mein Gasversorger hat von Okt. 2004 bis 31.12.04 meinen Gas-Verbrauch in einem Tarif (Sondertarif) abgerechnet; ab 01.01.05 in einem normalen Tarif. Begründung: ich werde stets zum für mich günstigsten Tarif abgerechnet.
Mein Problem nun: ich halte dies letztlich für einen Trick, auch wenn der Tarif beim abgerechneten Verbrauch wohl um ein paar EURO preiswerter ist. Warum? Er ist nur preiswerter, wenn ich diesen mit dem aktuellen Stand des Sondertarifs vergleiche (da er schon mehrmals \"angepasst\" wurde), aber nicht mit jenem älteren Stand desselbigen, den ich als \"billig nach § 315 BGB\" erachte und auch nur bis dato bereit war zu zahlen. - Meine Frage an die Profis hier: Was raten Sie mir? Wie gehe ich mit diesem scheinbaren Trick, indem mir die Vergleichsgrundlage entzogen wurde, am klügsten um? Soll ich weiterhin vom alten Tarif, den ich stets für billig erachtete und in vielen Schreiben darstellte, abrechnen? - Auch erscheint mir dieser Tarif-Wechsel nicht ganz koscher.
Vielen DANK für die Hilfe und evtl. für etwaige wertvolle Tipps!
Freundliche Grüße
Fabio