Energiepreis-Protest > PROKON Strom
PROKON Regenerative Energien GmbH
EviSell:
Auf der Startseite zu lesen:
--- Zitat ---Liebe Genussrechtsinhaber und liebe Interessierte,
....
Trotz des großen Zuspruchs und dieses überaus positiven Signals von Seiten der Genussrechtsinhaber, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH heute einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hat.
Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für PROKON. Der Antrag muss zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird.
....
--- Ende Zitat ---
http://www.prokon.net/
und
Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf einstweilige Verfügung gegen PROKON vom Gericht zurückgewiesen
http://www.prokon.net/prokon-transparent/prokon-in-den-medien/artikel/einstweilige-Verfuegung-gegen-PROKON-vom-Gericht-zurueckgewiesen.php
Edit: Ein paar Tage ältere Stellungnahme von PROKON
Aktuelle Stellungnahme zu Medienanfragen
17.01.2014, 12.45 Uhr
http://www.prokon.net/prokon-antwort-medien.php
Cremer:
Na endlich, hat ja doch lange gedauert.
EviSell:
Ein Mitschnitt der heutigen Pressekonferenz:
http://www.youtube.com/watch?v=srYGrHG-C80
EviSell:
Prokon: Die falsche Pleite
http://www.zeit.de/2014/06/prokon-insolvenz-windkraft-energie
PLUS:
--- Zitat von: EviSell am 31. Januar 2014, 13:53:36 ---
Prokon: Die falsche Pleite
--- Ende Zitat ---
Ein Pro-Prokon-Artikel. ;)
Ähnliches gibt es in großer Zahl auch vom Prokon-Freundeskreis. Der Artikel geht auf die negativen Seiten, die es gibt, überhaupt nicht ein. Was ist z.B. mit dem dubiosen Waldkauf in Rumänien? Die in den Postwurfsendungen gemachten Renditeaussichten sind dauerhaft kaum zu erwirtschaften. Man könnte beim Nachrechnen auch den Schluss ziehen, dass das Windradgeschäft und die anderen Investitionen letztendlich auf den Genussrechtecrash angelegt ist.
Ja, es könnte sein, dass aus rechtlicher Sicht kein Insolvenzgrund vorliegt, sollen die Professoren feststellen, dass die gekündigten Genussrechte im Sinne des Insolvenzrechts keine fälligen Verbindlichkeiten darstellen. Für realistische Genussrechtsgläubiger ist das ein schwacher Trost. An der wirtschaftlichen Situation ändert das nichts. Testierte Jahresabschlüsse fehlen! Da bis heute keine belastbaren Zahlen vorliegen, kann kein seriöser innerer Wert der Genussrechte genannt werden.
Der Artikel sollte wohl beruhigen. Testierte Bilanzen mit belastbaren Ergebnissen wären dazu besser geeignet.
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