Energiepreis-Protest > Stadtwerke Duisburg
R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
Fraenky:
Ich will jetzt hier keinen großen Roman schreiben aber in kurzen Sätzen grob erläutern was passierte:
Mitte November erhielten wir eine kleine Preiserhöhung mit dem Hinweis dass die neuen Preise bis 31.12.2013 gültig sind. Da haben wir uns gefreut dass endlich ein Stromanbieter die deutlich gesunkenen Preise der Strombörse auch an Privatkunden weitergibt. Die Medien propagierten ja ständig dass diese noch viel Luft zu Preissenkungen haben. Tja nix wars, das Kleingedruckte überlas man leider welches die staatlichen Erhöhungen hier noch gar nicht berücksichtigt (im Nachhinein hat sowas einen richtig faden Beigeschmack).
Am 28.12.2012 kam dann eine weitere EMail mit einer weiteren Erhöhung um schlappe 11% (alle neuen staatlichen Umlagen), natürlich zum 1.1.2013. 3 ganze Tage vorher.
Aufgrund dieser Art und Weise machte ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch (bei solchen Firmen mit solchen Machenschaften will ich kein Kunde sein), welches mir mit dem Hinweis auf deren AGB verweigert wurde.
Nach einiger Zeit googlen sties ich auf Informationen dass diese AGBs eigentlich nicht zuläßig sind und man hier zwingend die Schlichtungsstelle bemühen sollte. Das tat ich sofort.
Anscheinend ist diese personel recht ausgereizt denn erst Ende Januar bekam ich die Antwort wie denn meine Beschwerde verlief. OK, wusste ich nicht also Beschwerde geschrieben. 4 Wochen hat ein Unternehmen Zeit diese zu beantworten. Tat R(h)einpower erst gar nicht. Zurück zur Schlichtungsstelle und R(h)einpower erhielt am 6.3.2013 von der Schlichtungs ein Schreiben zur Stellungsnahme. Natürlich lies man sich wieder seitens R(h)einpower viel Zeit. Erst am 23.03.2013 wurde das Schreiben beantwortet. Am 5.5.2013 bekam ich dann die Aufforderung zu dieser Stellungsnahme, Stellung zu nehmen, innerhalb 14 Tage.
Irgendwo blicke ich nun nicht mehr durch. Was ist denn nun die Aufgabe der Schlichtungsstelle? Der Vorgang war doch deutlich beschrieben, laut Verbraucherschutz und diversen Stromportalen ist auch die Gesetzeslage mehr als deutlich dass diese AGB`s eigentlich unzuläßig sind.
Welche Stellungsnahme soll ich denn nun der Schlichtungsstelle schreiben? Es ist doch alles geschrieben was Sache ist.
Macht es vielleicht zusätzlich Sinn die Verbraucherschutzzentrale noch zu kontaktieren? Ich will von diesem Verein schnellst möglich weg, Unternehmen dieser Art, schlechter Kundenservice, grenzwertige AGB`s und Zensur (auf Reclabox werden alle Beschwerden inkl. Kommentare bezüglich R(h)einpower/Stadtwerke Dusiburg gelöscht respektive gar nicht veröffentlicht), will ich mit meinem Geld nicht unterstützen.
Besten Dank im Voraus!
khh:
@Fraenky,
für Antworten auf Ihre Frage/n bedarf es nähere/ergänzende Angaben - bspw. :
1. Wie lautet die Kernaussage in der Stellungnahme von R(h)einpower ?
2. Welchen Vertrag/Tarif haben Sie mit R(h)einpower [Vertragsdauer von/bis ... (hat sich der Vertrag am 1.1.13 verlängert)?; Bonus bei einer bestimmten Lieferdauer?; "normale" Kündigungsfrist zu welchem Zeitpunkt?; sonstige bedeutsame Vertragsmerkmale?] ?
3. Was wollen Sie: "nur" schnellstmöglich aus dem Vertrag raus aufgrund des (vermeintlichen) Sonderkündigungsrechts und/oder die 'Umlagen-Preiserhöhung' nicht zahlen aufgrund des in den AGB ausgeschlossenen Sonderkündigungsrechts ?
Auf den Punkt 3. könnte auch die Aufforderung zur Stellungnahme durch die Schlichtungsstelle zielen !?
Nachtrag:
Vielleicht sollten Sie sich auch per Email an bargenvonc@dvv.de wenden. Herr Christian von Bargen ist stellv. Leiter Vertrieb Privat- und Geschäftskunden bei den Stadtwerken Duisburg und bemüht sich über dieses Forum um kundenfreundliche Problemlösungen. ;)
Christian Guhl:
@Fraenky
Die Aufgabe einer Schlichtungsstelle ist, wie es der Name schon sagt, einen Streit zu schlichten. Nicht von vornherein dem Einen oder Anderen Recht zu geben. Daher werden die Parteien zur Stellungnahme aufgefordert. Jeder soll seinen Standpunkt darlegen und der andere Vertragspartner kann darauf antworten. Kommt keine Einigkeit zustande, entscheidet der Schlichter wer Recht hat. Rheinpower hat auf Ihre Beschwerde geantwortet. Nun sind Sie wieder dran. Teilen Sie der Schlichtungsstelle mit, was Sie von der Antwort Rheinpowers halten. Bestehen Sie auf dem Sonderkündigungsrecht.
Fraenky:
Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort.
--- Zitat von: khh am 09. April 2013, 12:33:56 ---für Antworten auf Ihre Frage/n bedarf es nähere/ergänzende Angaben - bspw. :
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: khh am 09. April 2013, 12:33:56 ---1. Wie lautet die Kernaussage in der Stellungnahme von R(h)einpower ?
--- Ende Zitat ---
Das die EEG und die Umlage nach § 19 StromNEV sowie die KWK-Umlage erhöht wurde, man darauf aber keinen Einfluß hat und dadurch keinen höheren Gewinn erwirtschaftet.
Laut § 6 Absatz a der R(h)einpower-AGB ein Sonderkündigungsrecht dafür ausschliesst.
Inhalt des Schreibens war auch dass man nach Bekanntgabe der neu eingeführten EEG-Umlage den Kunden vor Jahreswechsel informierte.
--- Zitat von: khh am 09. April 2013, 12:33:56 ---2. Welchen Vertrag/Tarif haben Sie mit R(h)einpower abgeschlossen [Vertragsdauer von/bis ... (hat sich der Vertrag am 1.1.13 verlängert)?; Bonus bei einer bestimmten Lieferdauer?; "normale" Kündigungsfrist zu welchem Zeitpunkt?; sonstige bedeutsame Vertragsmerkmale?] ?
--- Ende Zitat ---
Vertrag: R(h)einpower Strom
Vertragsdauer 1.1. bis 31.12.
Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit
Bonus: keinen
--- Zitat von: khh am 09. April 2013, 12:33:56 ---3. Was wollen Sie: "nur" schnellstmöglich aus dem Vertrag raus aufgrund des (vermeintlichen) Sonderkündigungsrechts und/oder die Umlagen-Preiserhöhung nicht zahlen aufgrund des in den AGB ausgeschlossenen Sonderkündigungsrechts ?
--- Ende Zitat ---
Ich meide wie die Pest Unternehmen die mit dubiosen Machenschaften ihre Geschäfte praktizieren.
Natürlich kann man mir nun den Vorwurf machen und auf das Nichtlesen der AGB`s hinweisen. Warum verschweigt man denn "bewußt" die staatlichen Umlagen mit der Preiserhöhung mitte November? Warum stand der Hinweis dass diese komplett unberücksichtigt sind nur Kleingedruckt? All das suggerierte dem Kunden komplett etwas anderes. Wie man auch via Google sah, gab es hunderte von Treffern die gleiches empfanden.
Wäre man ehrlich, wie es hunderten seriösen Unternehmen gelang dem Kunden mitte November die Karten auf den Tisch zu legen, wäre ich vermutlich heute noch zufriedener Kunde bei R(h)einpower. Durch solche Taschenspielertricks schafft man kein Vetrauen. Hinzu kommt auch noch der Vertrauensbruch dass gerechtfertigt aufkommender Shitstorm (Beispiel via Reclabox) zensiert wird, während Mitbewerber dort ständig durch den Kakao gezogen werden.
Vom Kundenservice (das Wort passt hier eigentlich gar nicht) war ich durch eine willkürliche Anhebung des Abschlages von ca. 41% (Preiserhöhung war knapp 12%) so geschockt, dass hier der Wunsch schnell ein seriöses Unternehmen zu finden sehr groß geworden ist.
--- Zitat von: khh am 09. April 2013, 12:33:56 ---Auf den Punkt 3. dürfte auch die Aufforderung zur Stellungnahme durch die Schlichtungsstelle zielen !?
--- Ende Zitat ---
Die Stellungsnahme wird auf die Stellungsnahme der R(h)einpower gewünscht:
in vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen.
Fraenky:
--- Zitat von: Christian Guhl am 09. April 2013, 13:17:58 ---Die Aufgabe einer Schlichtungsstelle ist, wie es der Name schon sagt, einen Streit zu schlichten. Nicht von vornherein dem Einen oder Anderen Recht zu geben. Daher werden die Parteien zur Stellungnahme aufgefordert. Jeder soll seinen Standpunkt darlegen und der andere Vertragspartner kann darauf antworten. Kommt keine Einigkeit zustande, entscheidet der Schlichter wer Recht hat. Rheinpower hat auf Ihre Beschwerde geantwortet. Nun sind Sie wieder dran. Teilen Sie der Schlichtungsstelle mit, was Sie von der Antwort Rheinpowers halten. Bestehen Sie auf dem Sonderkündigungsrecht.
--- Ende Zitat ---
@Christian Guhl,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Mir ist schon klar das die Schlichtungsstelle nur schlichtet. Ich hab mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, ich hatte ja schon meinen Standpunkt klar und deutlich Anfang Januar mitgeteilt das ich auf mein Sonderkündigungsrecht bestehe obwohl es seitens R(h)einpower verwehrt wird. Den kompletten Schriftverkehr hatte ich ja der Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellt (Ablehnung des Sonderkündigungsrechts wegen der AGB`s).
Darum verstehe ich nun nicht warum ich noch einmal Stellung nehmen soll?! Das dreht sich doch alles im Kreise und zieht sich schon über mehr als ein 1/4 Jahr hin.
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