Hallo,
es gibt ja schon etliche Einträge zu diesem leidigen Thema, aber da die
Situation bei uns etwas anders gelagert ist, muss ich Euch noch einmal
mit einem neuen Eintrag nerven

Wir hatten vor dem Hauskauf von der Maklerin die Auskunft bekommen, dass der
unterirdische Tank im Garten Eigentum ist und das dann auch nicht weiter
hinterfragt. Erst als wir nun vom Vorbesitzer einen Eigentumsnachweis haben
wollten, stellte sich heraus, dass es doch ein Miettank ist. Nun ist es so,
dass der letzte Vertrag auf die ehemaligen Mieter lief. Die haben ihren
Vertrag bereits zum 30.09.2012 gekündigt. D.h. es gibt eigentlich keinen Vertrag,
der mit dem Kauf auf uns übergegangen sein könnte. Ich bin nun unsicher,
wie wir uns rechtlich gegenüber der Gasfirma positionieren sollen. Unter
dem Stichwort "gutgläubiger Erwerb" als neuer Eigentümer ausgeben? Oder auf
den bereits gekündigten Vertrag verweisen - die Kosten für die Abholung
müssten in dem Fall doch eigentlich den ehemaligen Mietern in Rechnung
gestellt werden, oder? Das Problem ist, dass die Mieter inzwischen privat insolvent sind,
aber das ist hoffentlich nicht unser Problem.
Uns ist es eigentlich egal ob der Tank abgeholt wird - solange es uns nicht
in Rechnung gestellt wird, oder wir ihn zu einem fairen Preis übernehmen
können, wir wollen nur keinen Vertrag mit dieser Firma, über die wir nix
Gutes gelesen haben.
Was ratet Ihr uns?
Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung!!!