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Autor Thema: Baustrom Nachzahlung  (Gelesen 8917 mal)

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Offline Sopran1

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Baustrom Nachzahlung
« am: 06. April 2013, 16:51:32 »
Hallo,

ich sitze soeben fassungslos vor einer Baustrom-Schlussrechnung in Höhe von 4.676,25 Euro. Der Zählerstand hat zu Beginn (09.09.11) 9,0 betragen. Ab dann wurde der Verbrauch geschätzt. Bis zum 31.05.12 wurde der Zählerstand "rechnerisch" ermittelt und betrug 1.363. Als am 18.07.12 wurde angeblich ein Zählerstand von 20.692 abgelesen. Verbrauch seit der rechnerischen Ermittlung also 19.329 KW. Mit dem Strom wurde in dem Haus der Estrich (ca. 240qm Wohnfläche) getrocknet und noch ca. 4 Monate normal gelebt, weil es mit den leider nicht sehr einfachen Partnern von E.ON so lange gedauert hat, bis der Baustrom endlich durch den Festanschluss abgelöst wurde.
Bei der Zählerablesung durch E-ON gab es keine Zeugen. Der Zähler war mir auch nicht zugänglich, da er sich im abgesperrten Baustromkasten befand.
Was nun? Soll ich einfach glauben und zahlen?
Wer weiß Rat?

Beste Grüße
Sopran1

Offline Stromfraß

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Re: Baustrom Nachzahlung
« Antwort #1 am: 06. April 2013, 19:37:59 »
Einfach glauben und zahlen wäre sicher die einfachste Möglichkeit.
Diese kommt aber wohl nur in Frage, wenn man das Geld übrig hat.
Für eine echte Beurteilung der Situation sind 2 Fakten maßgeblich, die im Beitrag nicht eindeutig klar wurden:
1.   Wie wurde der Zählerstand am 31.05.12 „rechnerisch“ ermittelt?
2.   Wenn der Verbrauch für knapp 9 Monate 1.354 kWh betrug, wieso ist er dann für 1,5 Monate 19.392 kWh?

Während die 1.Frage sicher beantwortet werden kann, erscheint eine logische Beantwortung der 2.Frage sehr zweifelhaft.
Mir erscheint ein Verbrauch für reichlich 10 Monate mit 19.320 kWh nicht glaubhaft, wären das pro Tag doch über 60 kWh.
Allerdings weiß ich nicht, was tatsächlich für Baustrom benötigt wurde, aber da denke ich doch, dass Sopran1 einschlägige Erfahrungen besitzt.
Soweit zur Logik der Sachverhalte.
Damit kommt man bei einem Stromversorger nicht an.
Mir erscheint es schon als zumindest sehr merkwürdig, dass der Stromnutzer offensichtlich
nicht über die „Schätzung“ informiert war und erst recht nicht bei der Schlusszählerstand-Erfassung dabei war.
Ich sehe es als notwendig an, sich entweder von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten zu lassen.

Offline Netznutzer

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Re: Baustrom Nachzahlung
« Antwort #2 am: 08. April 2013, 23:01:50 »
Es sieht doch offensichtlich nach einem Nachkommafehler aus. Der Schätzungsstand wurde evtl. wg. einer Preisänderung durchgeführt, sonst gibt es keinen Schätzungsgrund. Wenn nach den schweren Gerätschaften nur noch normal Strom verbraucht wurde, sind 740 kWh für 1,5 Monate plausibel. Ein Baustromzähler wird vom Netzbetreiber einem Lieferanten z. Verfügung gestellt. Mal beim Netzbetreiber mit der Rechnung (wg. der Zählerdaten usw.) nachfragen, ob ein Übvermittlungsfehler vorliegt, bzw. z.B. den jetzigen Zählerstand abfragen.

Gruß

NN

Offline Stromfraß

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Re: Baustrom Nachzahlung
« Antwort #3 am: 09. April 2013, 10:01:15 »
Zitat
Es sieht doch offensichtlich nach einem Nachkommafehler aus
Ja, wenn es nur das wäre, würde Sopran1 sicher nicht so viel Wind machen.  ;)
Aber im Ernst, es kann sich nur um einen Schätz- oder Ablesefehler handeln.
Aber im Nachhinein müsste sich das über den Netzbetreiber klären lassen.
Interessant wäre ja auch der aktuelle Zählerstand, wenn man da noch rankommt.
Durch Vergleichsrechnungen ließe sich da vielleicht die Fehlerursache ermitteln und damit die Sache klären lassen.

Offline ktown

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Re: Baustrom Nachzahlung
« Antwort #4 am: 10. April 2013, 16:03:52 »
Ich habe folgende Frage:
Wieso kommt man als Besitzer des Baustromkastens nicht an den Zähler ran?

Aufgrund der Zählernummer sollte man den jetzigen Standort des Zählers erfahren können. Dort läßt sich ja der jetzige Zählerstand feststellen.
Ich vermute mal, dass dieser weit unter den 19.392 kWh sein wird.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Stromfraß

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Re: Baustrom Nachzahlung
« Antwort #5 am: 10. April 2013, 21:31:40 »
Sopran1 hat das zwar nicht explizit genannt, aber im Normalfall wird so ein Baustromkasten inkl. Zähler nur gemietet. Eben deshalb hilft auch die Zählernummer nicht weiter, wenn dieser Kasten inzwischen weiter vermietet wurde und der Zählerstand nun nicht mehr zurückverfolgt werden kann.

Offline ktown

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Re: Baustrom Nachzahlung
« Antwort #6 am: 11. April 2013, 11:15:05 »
Wenn es sich hier um 200 kWh mehr oder weniger handeln würde, dann würde ich dem zustimmen. Hier geht es aber um 19392 kWh. Dieser wird selbst bei einer Stromfressenden Baustelle nicht so ohne weiteres innerhalb eines Jahres verbraucht.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Stromfraß

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Re: Baustrom Nachzahlung
« Antwort #7 am: 11. April 2013, 12:17:30 »
Zitat
Hier geht es aber um 19392 kWh. Dieser wird selbst bei einer Stromfressenden Baustelle nicht so ohne weiteres innerhalb eines Jahres verbraucht.
Das wissen Sie und ich und Sopran1, aber E.ON weiß das nicht oder will es nicht wissen.
Selbst, wenn man mit logischen Argumenten kommt, ginge es immer noch um die Höhe des verbrauchten Stroms.

Offline ktown

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Re: Baustrom Nachzahlung
« Antwort #8 am: 11. April 2013, 21:11:33 »
Also ich denke in erster Linie geht es darum zu belegen, dass der Zähler jetzt vermutlich einen niedrigeren Stand hat als damals. Tja und das Stromzähler bekanntlich nicht rückwärst laufen, muß auch ein Energieversorger zugeben. Alles andere kann über die vorherigen Monate geschätzt werden bzw. müßte es ja beim nächsten Kunden ein Zählerstand für den Beginn der Standzeit eingetragen sein.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Der Baustromzähler gehörte dem Energieversorger, dann wäre es ja ein leichtes den Anfangszählerstand des nächsten Kunden rauszufinden.
2. Der Baustromzähler war privat angemietet. Auch hier sollte über den Vermieter der nächste Anfangszählerstand feststellbar sein.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

 

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