Ähem... sorry für die verspätete Antwort, wer's braucht:
Hiermit werden Sie aufgefordert, mir
bis xxxx
gemäß § 34 BDSG Auskunft darüber zu erteilen,
1. Welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),
2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§ 34 I Nr.1 BDSG),
3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger der Daten zu nennen (§ 34 I Nr.2 BDSG),
Optional oder nach Vertragsende:
4. sofort sämtliche meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§ 35 II BDSG) und die Löschung z.B. mittels technischer Aufzeichnungen nachzuweisen.
Vor jedem Preiswiderspruch oder wenn sich Ärger anbahnt zur Vermeidung von WA- Einträgen wegen "vertragswidrigem Verhaltens", etc,
Jede Datenweitergabe an Dritte untersage ich Ihnen hiermit, auf die Straf- und Bussgeldvorschriften wird hingewiesen,
Zu Optional oben:
und keine oder unvollständige Auskunft nach Ablauf der Frist gerichtlich weiterverfolgt.
Gut so? Wie besser?