§ 19 Unterbrechung der Versorgung § 19 Unterbrechung der Versorgung
(1) Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung ohne vorheri | (1) Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung ohne vorheri
chen zu lassen, wenn der Kunde diesen AGB in nicht unerheblic | wenn der Kunde diesen AGB in nicht unerheblichem Maße schuldh
die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elekt | um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beein
sung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. | verhindern.
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nicht | (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nicht
Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wo | Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhu
lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der | nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit
mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gil | gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältni
außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder | darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen V
Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. D | nung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofe
gleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies | lung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Un
Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Liefer | raussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abz
Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lass | mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höh
ger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 10 | ten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-und fristg
der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti | bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer
der Kunde form-und fristgerecht sowie schlüssig begründet bea | sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräft
Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwisc <
sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräft <
ten resultieren. <
(3) Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunde (3) Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunde
(4) Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherst | (4) Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherst
Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unt | sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederher
Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell ve | strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; di
die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. D | Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu er
lichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen | Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachwei
nungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten i | § 20 Beginn und Laufzeit des Vertrages, ordentliche Kündigung
§ 20 Beginn und Laufzeit des Vertrages, Kündigung | (1) Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung | Vertragsverlängerungen gelten die im Auftragsformular genannt
und mögliche automatische Vertragsverlängerungen gelten im Üb | abweichende Regelung ergeben, gilt eine Mindestvertragslaufze
lungen. Sollte sich für den Kunden durch die Tarifwahl keine | weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Ein
vertragslaufzeit von 12 Monaten. Bei Nichtbestehen einer Sond | gekündigt wird. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Vertrag jeweils um diejenige Vertragslaufzeit, für die er urs | Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Der Lieferant soll eine Kün
nicht 6 Wochen vor Ablauf in Schriftform vom Lieferanten oder | stätigen.
2 BGB findet keine Anwendung. | (2) Die Sonderkündigungsrechte des Kunden bei Preisänderungen
(2) Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündi | Liefervoraussetzungen (§ 1 Absatz 2) sowie außerordentliche K
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (§ 314 BGB) und die Son | lungen in vorstehendem Absatz 1 unberührt.
Preisanpassungen (§ 5 Absätze 3 und 4) und Umzug (§ 21) sowie | (3) Im Fall einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden ve
ranten bei fehlenden Liefervoraussetzungen (§ 1 Absatz 2) von | Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten gemäß §§ 20a Absatz
unberührt. Ferner ist der Lieferant entsprechend § 21 StromGV | zügig durch.
ges insbesondere bei wiederholtem Vorliegen der Voraussetzung <
gemäß § 19 Absatz 1 StromGVV berechtigt. Bei wiederholten Zuw <
StromGVV, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist der Lie <
trages unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese dem Kun <
de. <
(3) Bei kündigungsbedingter Beendigung des Vertrages verlangt <
führt den Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten gemäß § 2 <
durch. <
§ 21 Umzug § 21 Umzug
Einen bevorstehenden Umzug hat der Kunde dem Lieferanten 6 Wo | (1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten einen Umzug u
Entnahmestelle schriftlich mitzuteilen. Das gesetzliche Kündi | Auszugstermin in Textform anzuzeigen. Der Vertrag endet bei f
2 StromGVV bleibt hiervon unberührt. Der Kunde haftet dem Lie | der Entnahmestelle. Sofern und solange der Lieferant von dem
Wohnung bzw. Entnahmestelle dort erfolgten Strombezug durch D | keine oder verspätete Kenntnis erlangt, wird der Lieferant er
dem Auszug des Kunden aus von diesem zu vertretenden Gründen | Liefervertragsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin eintre
§ 22 Widerrufsrecht | Auszug aus der Entnahmestelle dort bis zur endgültigen Abwick
Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Lieferbeginn de | (2) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Zählerstand am
den Widerruf muss in Textform erfolgen. Der Lieferant wird na | zuständigen Netzbetreiber unaufgefordert zu übermitteln. Die
unverzüglich in die Abwicklung des Liefervertragsverhältnisse | dem Kunden unmittelbar nach Erhalt der Umzugsmitteilung mit.
Anmeldung der Netznutzung bei dem zuständigen Netzbetreiber h | unter den Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 Satz 2 zu widersp
des Widerrufs eine Stornierung nicht mehr möglich ist oder di |
§ 22 Außerordentliche Kündigung
ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten für die von diese | (1) Die Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung dieses
Liefervertrages an den Kunden bereits erbrachten Stromlieferu | gungsfrist berechtigt (§ 314 BGB).
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 357 Absatz 1, | (2) Der Lieferant ist entsprechend § 21 StromGVV zu einer fri
Grundlage der innerhalb des widerrufenen Vertrages vereinbart | Vorliegen der Voraussetzungen einer Versorgungsunterbrechung
tigung von Minder-/Mehrverbrauchsaufschlägen nach § 3 Absatz | nahme durch den Kunden unter Umgehung, Beeinflussung oder vor
Mindestverbrauchsjahresentgelten nach § 3 Absatz 4 ermittelt. | Lieferant ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden die Zahlu
§ 23 Datenschutz, Bonitätsprüfung | troffenen Bestimmungen zu verlangen.
(1) Die für das Liefervertragsverhältnis maßgeblichen persone | (3) Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 19 Absatz 2 Str
Lieferanten entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmu | gen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 50 Euro in Ver
Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Vertrages | des Vertrages unter der Voraussetzung berechtigt, dass die fr
sen des Lieferanten – beispielweise zur Erfüllung eigener Ges | wurde.
treuung und Beratung des Kunden – erhoben, verarbeitet und ge | § 23 Vertragsstrafe
Datenweitergabe auch an Unternehmen, die an der Abwicklung de | (1) Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinfl
Durchleitung und Abrechnung oder zum Forderungsinkasso), Der | Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant nach Maßga
dass hierbei die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bes | verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs,
gemäß § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) berechtigt, | täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte v
kunft darüber zu verlangen, welche Daten über ihn erhoben, ve | Strompreis zu berechnen.
(2) Zum Zwecke der Bonitätsprüfung kann der Lieferant Auskünf | (2) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der K
personenbezogene, das Liefervertragsverhältnis betreffende Da | die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Ve
gen des § 28a BDSG weitergeben. Ergeben sich hieraus Zweifel | Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn gel
Lieferant einen Vertragsschluss ablehnen. | tens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.
§ 24 Vertragsanpassungen | (3) Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn de
(1) Der Lieferant ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit | in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 für einen ges
Interessen für den Kunden zumutbar ist und keine wesentlichen | darf, erhoben werden.
barten Leistungen, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsreg | (4) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lieferanten weg
rung dieser AGB wird der Lieferant dem Kunden sechs Wochen vo | Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen bleib
Übersendung der Neufassung der AGB unter Hervorhebung der Änd | Vertragsstraferegelungen und -beschränkungen unberührt. Eine
berechtigt, der Änderung der AGB unter Einhaltung einer Frist | solche weitergehenden Schadensersatzansprüche des Lieferanten
Inkrafttretens der beabsichtigten Änderung der AGB schriftlic | § 24 Elektronische Kommunikation
Widerspruchsrecht nicht aus, gilt die Vertragsänderung als ge | (1) Der Lieferant ist berechtigt, dem Kunden nach Maßgabe der
Kunden in seiner Mitteilung der Änderung der AGB über die Bed | Verbrauchsrechnungen und das Stromliefervertragsverhältnis be
spruchsrechts besonders hinzuweisen. | online im Kundenbereich seines Internetportals zum Herunterla
(2) Die in vorstehendem Absatz 1 getroffene Regelung gilt nic | Voraussetzung für die Teilnahme des Kunden an der elektronisc
be geänderter gesetzlicher Steuern, Abgaben oder hoheitlicher | Belieferungsauftrages gemäß § 2 Absatz 1 in diese elektronisc
schließlich den in § 5 bzw. in § 6 getroffenen Bestimmungen u | schen Kommunikation als Tarifbestandteil wählt („Online-Tarif
§ 25 Verbraucherbeschwerde, Schlichtungsverfahren | im Kundenbereich auf der Internetseite des Lieferanten aktivi
(1) Nach § 111a EnWG sind Energieversorgungsunternehmen, Mess | Angabe einer E-Mail-Adresse gegenüber dem Lieferanten. Die Te
(Unternehmen) verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i | Kunden kostenfrei. Der Kunde erhält für die Dauer seiner Teil
insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leis | rechnungen und Mitteilungen auf dem Postweg. Der Kunde ist be
beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die B | tion gegenüber dem Lieferanten jederzeit in Textform zu wider
der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen | die elektronische Kommunikation vorzunehmen. Bei der Wahl ein
ten. Verbraucherbeschwerden, die den Abschluss des Stromliefe | Kommunikation für den Kunden verpflichtend und nicht widerruf
Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu ri | (2) Sobald ein elektronisches Dokument im Kundenbereich des I
40211 Düsseldorf (ladungsfähige Anschrift) oder an Stromio Gm | Kunden bereitgestellt ist, erhält dieser hierüber an die vom
39004 Magdeburg. | des Lieferanten. Elektronische Dokumente gelten dem Kunden ei
(2) Sofern der Lieferant der Verbraucherbeschwerde nicht spät | Lieferanten als zugegangen. Dies gilt nicht, wenn zu dem betr
abgeholfen hat, ist der Kunde nach § 111b EnWG berechtigt, di | ständen eine Zugriffsmöglichkeit auf für den Kunden im Online
richstraße 133, 10117 Berlin, Tel. (030) 27 57 24 00, E-Mail: | Dokumente nicht bestand. Bei einer nur vorübergehend nicht be
Streitbeilegung anzurufen. Für die Durchführung des Schlichtu | mente dem Kunden als zugegangen, sobald die Zugriffsmöglichke
Entgelt erhoben, wenn nicht die Beantragung der Schlichtung o | hergestellt ist. Die Beweislast für die Wiederherstellung der
des Kunden und des Lieferanten, die Gerichte anzurufen oder e | ranten, sofern der Lieferant die Unterbrechung zu vertreten h
beantragen, bleibt unberührt. Die gesetzliche Verjährung nach | (3) Der Kunde ist während der gesamten Dauer seiner Teilnahme
Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle gehem | verpflichtet, sicherzustellen, dass durch den Lieferanten E-M
(3) Die Kontaktdaten des Verbraucherservice der zuständigen R | werden können. Änderungen dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde
tur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenb | Aktualisierung seiner innerhalb des Online-Kundenbereichs des
Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15: | (4) Ist der Lieferant bei Vorliegen einer Einwilligung des Ku
101000, bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mo | Online-Vertragskontos durch den Kunden gemäß Absatz 1 an eine
(030) 22480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de | diesem zu vertretenden Gründen gehindert, ist der Lieferant b
§ 26 Schlussbestimmungen | versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von
> den zur Zahlung dieses Entgelts endet, wenn der Kunde die dem
> elektronischen Kommunikation widerruft oder die elektronische
> die elektronische Kommunikation von den Parteien einvernehmli
> Kommunikation aufgrund der Wahl eines Online-Tarifs für den K
> Mitteilungen durch den Lieferanten auf dem Postweg für den Ku
> (5) Die Regelungen in vorstehenden Absätzen 1 bis 4 finden ke
> rungen der Parteien nach Maßgabe der hierzu in § 1 Absatz 2,
> Androhung und Ankündigung von Versorgungsunterbrechungen nach
> § 25 Widerrufsrecht
> Der Kunde kann seine Vertragserklärung (Belieferungsauftrag)
> widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehru
> nach Zugang der Widerrufserklärung des Kunden unverzüglich in
> auf eine Stornierung der Anmeldung der Netznutzung bei dem zu
> Zugangs des Widerrufs eine Stornierung nicht mehr möglich ist
> Kunde verpflichtet, dem Lieferanten für die von diesem bis zu
> Kunden bereits erbrachten Stromlieferungen Wertersatz zu leis
> Bestimmungen (§§ 357 Absatz 1, 346 Absatz 2 Satz 2 BGB) auf d
> vereinbarten Grund- und Arbeitspreise ohne Berücksichtigung v
> sen nach § 3 Absatz 4 ermittelt.
> § 26 Datenschutz, Bonitätsprüfung
> (1) Die für das Liefervertragsverhältnis maßgeblichen persone
> chend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz per
> Durchführung des Vertrages sowie zur Wahrung berechtigter Int
> Geschäftszwecke des Lieferanten für die Betreuung und Beratun
> chenfalls erfolgt eine Datenweitergabe auch an Unternehmen, d
> Durchleitung und Abrechnung oder zum Forderungsinkasso), Der
> jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachte
> schutzgesetzes („BDSG“) berechtigt, vom Lieferanten unentgelt
> erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden.
> (2) Zum Zwecke der Bonitätsprüfung kann der Lieferant Auskünf
> das Liefervertragsverhältnis betreffende Daten des Kunden unt
> ben sich hieraus Zweifel an der Bonität des Kunden kann der L
> § 27 Vertragsanpassungen
> (1) Der Lieferant ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit
> Kunden zumutbar ist und keine wesentlichen Vertragsinhalte (i
> und die Kündigungsregelungen) betrifft. Eine beabsichtigte Än
> chen vor dem geplanten Inkrafttreten durch Übersendung der Ne
> mitteilen. Der Kunde ist bei einer Änderung der AGB berechtig
> Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der
> der Änderung der AGB auf das Bestehen des Sonderkündigungsrec
> (2) Die in vorstehendem Absatz 1 getroffene Regelung gilt nic
> neu eingeführter gesetzlicher Steuern, Abgaben oder hoheitlic
> § 6 bzw. in § 7 getroffenen Bestimmungen unterliegen.
> § 28 Verbraucherbeschwerde, Schlichtungsverfahren
> (1) Nach § 111a EnWG sind Energieversorgungsunternehmen, Mess
> verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des §
> oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbrauche
> die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie bet
> Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den A
> oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, s
> dorf (ladungsfähige Anschrift) oder an Stromio GmbH, Kundense
> (2) Sofern der Lieferant der Verbraucherbeschwerde nicht spät
> Kunde nach § 111b EnWG berechtigt, die Schlichtungsstelle Ene
> 57 24 00, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, zur Str
> tungsverfahrens wird von dem Kunden kein Entgelt erhoben, wen
> missbräuchlich ist. Das Recht des Kunden und des Lieferanten,
> EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die gesetzliche Verjähr
> chung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle gehemmt.
> (3) Die Kontaktdaten des Verbraucherservice der zuständigen R
> Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherserv
> Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr: (030) 22480-500 oder (01805)
> ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: (030) 22
> § 29 Schlussbestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner AGB lässt die Wirksamkeit der (1) Die Unwirksamkeit einzelner AGB lässt die Wirksamkeit der
(2) Aktuelle Informationen über Wartungsdienste und -entgelte | (2) Aktuelle Informationen über Wartungsdienste und -entgelte
der und dessen Kontaktdaten dem Kunden erforderlichenfalls au | Kontaktdaten dem Kunden erforderlichenfalls auf Nachfrage dur
zeit bekannt gegeben werden. | (3) Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen der
(3) Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen der | Elektrizitätsabnahme durch den Kunden.
der Ort der Elektrizitätsabnahme durch den Kunden. | Informationspflichten gegenüber Verbrauchern gemäß Art. 246 §
Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Absatz 1 | Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB
BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB <
1. Vertragspartner 1. Vertragspartner
Vertragspartner ist die Stromio GmbH („Stromio“) mit Sitz in | Vertragspartner ist die Stromio GmbH („Lieferant“) mit Sitz i
gen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB | ter des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64133, gesetzlich v
Geschäftsführer Ömer Varol. Die Anschrift des Kundenservice l | des Kundenservice lautet: Stromio GmbH, Kundenservice, Postfa
1463, 39004 Magdeburg. <
2. Vertragsgegenstand 2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Strom durch die Stro | Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Strom durch den Lief
den Kunden. <
3. Entgelt 3. Entgelt
Das Entgelt setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis sowi | Das Entgelt setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis sowi
zusätzlich fälligen verbrauchsabhängigen weiteren Preisbestan | verbrauchsabhängigen oder verbrauchsunabhängigen weiteren Pre
Strom- und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben und hoheitliche B | und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben und hoheitliche Belastun
und dem Kunden von Stromio verbrauchsabhängig gewährte Bonus- | Lieferanten gewährte Bonusgutschrift richten sich nach den je
den jeweils geltenden Preislisten und Bonus-/Rabattstaffeln d | sind. Auf eine zeitlich befristete Gültigkeitsdauer besondere
sind. Auf eine zeitlich befristete Gültigkeitsdauer besondere | Angebote hinweisen.
innerhalb solcher Angebote hingewiesen. | 4. Zahlung, Abrechnung
4. Zahlung | Die Zahlung des Entgelts für die Stromlieferungen des Liefera
Die Zahlung des Entgelts für die Stromlieferungen der Stromio | sofern nicht eine monatliche Abrechnung des Stromverbrauchs m
schlagszahlungen, über welche Stromio jährlich jeweils nach A | lich jährlich jeweils nach Ablauf eines Belieferungsjahres ab
des Liefervertragsverhältnisses als Schlussrechnung abrechnet | Abrechnungsturnus (monatlich oder viertel- oder halbjährlich)
wird über die vom Kunden insoweit geschuldeten Entgelte zeita | der Lieferant dem Kunden eine Schlussrechnung. Bei vorzeitige
5. Elektronische Bestelleingabe | geschuldeten Entgelte zeitanteilig abgerechnet.
Bei einer Bestellung über www.stromio.de wird der Kunde aufge | 5. Elektronische Bestelleingabe, elektronische Kommunikation
Bankdaten einzugeben. Vor Abschluss der Bestellung erhält der | Bei einer Bestellung über www.stromio.de wird der Kunde aufge
keit zur Fehlerkorrektur. Der Fortschritt der elektronischen | Vor Abschluss der Bestellung erhält der Kunde eine Zusammenfa
angezeigt. Vertragsschluss und Vertragstext werden gespeicher | elektronischen Eingabe der Bestellung wird dem Kunden jeweils
diesem erteilten Vertragsbestätigung auf Wunsch zur Verfügung | und dem Kunden unabhängig von der diesem erteilten Vertragsbe
> stellt dem Kunden ferner Verbrauchsrechnungen und das Stromli
> online im Kundenbereich ihres Internetportals zum Herunterlad
> Kommunikation erteilt hat.
6. Zustandekommen des Vertrages, Allgemeine Geschäftsbedingun 6. Zustandekommen des Vertrages, Allgemeine Geschäftsbedingun
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durc | Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durc
gung zustande. Bestandteil des Vertrages sind die Allgemeinen | zustande. Bestandteil des Vertrages sind die Allgemeinen Gesc
die Lieferung von elektrischer Energie. | elektrischer Energie.
7. Widerrufsrecht 7. Widerrufsrecht
Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung (Antrag) na | Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung (Antrag) na
Auftragsformulars enthaltenen Widerrufsbelehrung innerhalb vo | einen Link aufrufbaren und dem Vertragsbestätigungsschreiben
> widerrufen.
8. Rücktrittsrecht 8. Rücktrittsrecht
Der Kunde ist berechtigt, von dem Liefervertrag zurückzutrete | Der Kunde ist berechtigt, von dem Liefervertrag zurückzutrete
Vertragsschluss nicht mit der Stromlieferung begonnen worden | bestätigten Termin für den Lieferbeginn oder einem vom Liefer
> Stromlieferung begonnen worden ist.
9. Vertragslaufzeit, Kündigungsrechte 9. Vertragslaufzeit, Kündigungsrechte
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen Stromio und | Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung des
getroffen werden, hat der Vertrag eine Erstlaufzeit von 12 Mo | Vertragsverlängerungen gelten die im Auftragsformular genannt
um diese Laufzeit, sofern der Vertrag nicht sechs Wochen vor | abweichende Regelung ergeben, gilt eine Mindestvertragslaufze
den Kunden oder Stromio gekündigt wird. § 127 Absatz 2 BGB fi | weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Ein
als auch Stromio sind zur außerordentlichen Kündigung des Ver | gekündigt wird. Sowohl der Kunde als auch der Lieferant sind
BGB). Stromio ist entsprechend § 21 StromGVV zu einer fristlo | Grund berechtigt (§ 314 BGB). Der Lieferant ist entsprechend
wiederholtem Vorliegen der Voraussetzungen einer Versorgungsu | insbesondere bei wiederholtem Vorliegen der Voraussetzungen e
StromGVV berechtigt. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach | berechtigt. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 19 Absa
Zahlungsverzug des Kunden, ist Stromio zur fristlosen Kündigu | tens 50 Euro, ist der Lieferant zur fristlosen Kündigung des
berechtigt, dass diese dem Kunden zwei Wochen vorher angedroh | Kunden zwei Wochen vorher angedroht wurde. Mit Ausnahme der W
rechte bei Preisanpassungen mit einer Kündigungsfrist von 1 M | Belastungen gemäß § 7 hat der Kunde bei Preisänderungen und Ä
nats, welcher dem Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerdens d | einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der je
Umzug mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen auf das Ende | 10. Umzug
10. Vertragsstrafe | Bei einem Umzug endet der Stromliefervertrag mit dem Auszug d
Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussu | dem Lieferanten den Umzug unter Einhaltung einer Frist von zw
oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist Stromio berech | anzuzeigen.
ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber fü | 11. Vertragsstrafe
täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte v | Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussu
Kunden geltenden Preis zu berechnen. Eine Vertragsstrafe kann | Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt
vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, | unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der
machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages | Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kun
tung nach dem für ihn geltenden Preis zusätzlich zu zahlen ge | auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fa
Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. Ist die Dauer des | chen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifa
Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragss | tung nach dem für ihn geltenden Preis zusätzlich zu zahlen ge
und 2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Mon | Monaten verlangt werden. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauc
Stand: 01.02.2012 | kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absät
> Monate betragen darf, erhoben werden.
> Stand: 15.03.2013