@Didakt
Zunächst hatte ich mit dem sog. Unbilligkeitseinwand begonnen, mir dann aber auf Grund eines Hinweises im Forum meinen szt. Vertrag zur Hand genommen, der in keiner Silbe etwas über Preisanpassungen, -erhöhungen etc. enthielt, sondern lediglich die Angabe des Preises je kWh. Darauf hin habe ich mit Hinweis auf diesem Vertrag die Aufrechnung erklärt, über fast zwei Jahre meine mtl. Abschlagzahlungen auf 1,00 Euro reduziert, um die aufgelaufene Differenz verrechnen zu können. Und seitdem zahle ich den szt. vereinbarten Preis und basiere darauf meine Abschlag- und Restzahlungen. Dem Versorger habe ich angeboten, mir fristgerecht zu kündigen bzw. Feststellungsklage einzureichen. Und seit dem erhalte ich Jahr für Jahr die Bestätigung, dass man meine Maßnahmen zur Kenntnis nimmt und sich rechtliche Schritte vorbehält. Auch auf die Rückfrage nach den rechtlichen Schritten habe ich bis dato keine Antwort erhalten.