@han
Nicht so ungeduldig.
Die Verhandlung vor dem Landgericht ist am 17.11.2005.
Es kommt selten vor, dass sofort eine Entscheidung getroffen wird.
In der Verhandlung wird deshalb wohl ein Verkündungstermin für eine Entscheidung bestimmt.
Nachdem es jetzt schon die vielen anderen Verfahren, wie zum Beispiel in Hamburg gibt, zudem die E.ON- Unternehmen selbst demonstrieren, dass eine Offenlegung der kalkulation möglich ist, die Kunden zudem nicht ausweichen können, sollte der Fall bei der Heilbronner Versorgungsgesellschaft nicht anders liegen.
Soweit im Film das Gaskartell zu sehen, ist einer der Anwälte des Versorgers zugleich Prozessvertreter der E.ON Hanse AG im Hamburger Prozess.
Wie wollte man also einmal so und einmal wieder ganz anders argumentieren.
Zudem gibt es nach dem Heilbronner Urteil vom 15.04.2005 die neuen BGH- Entscheidungen, die nochmals für Klarheit gesorgt haben, weiter waren das Gaspreisurteil des LG mannheim aufgetaucht und das Gaspreisurteil des AG Karlsruhe gesprochen.
Es spricht bisher nichts dafür, dass das Urteil aufgehoben wird.
Nähere Infos hier:
http://www.vw-h.de/energieprotest/Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt