Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
EuGH-Verfahren: Millionen Gaskunden können auf Rückzahlungen hoffen
Pedro:
Spiegel-online 17 3. 2013:
"RWE bereitet sich auf hohe Rückzahlungen vor: Nach SPIEGEL-Information hat ein Gutachten für den Europäischen Gerichtshof unzulässige Preiserhöhungen bei der Gasversorgung festgestellt. Ein entsprechendes Urteil könnte Konsequenzen auch für andere Anbieter haben."
Wohl dem, der diese Preisspielchen von Anfang an erkannt und den Preis gekürzt hat :) :)
Die "Rückzahlungen" werden sicherlich eine neue Klageflut seitens der Kunden erfordern.
Wolfgang_AW:
Nachtrag Link
EuGH-Verfahren: Gaskunden können auf Rückzahlung hoffen
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
khh:
Erstaunlich, dass das inzwischen (auch hier im Forum) veröffentlichte EuGH-Urteil vom 21.03.2013
sowie die Pressemitteilungen des Bundes der Energieverbraucher vom 21.03.2013 http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/ContentDetail__13300/
hier im Forum bei den Verbrauchern bisher keine Diskussion ausgelöst hat, obwohl das doch sicherlich für viele Gas- und Stromkunden
eine große Bedeutung (Rückforderungsansprüche!) haben müsste !? :(
PLUS:
--- Zitat von: khh am 29. März 2013, 15:33:24 ---Erstaunlich, dass das inzwischen (auch hier im Forum) veröffentlichte EuGH-Urteil vom 21.03.2013
sowie die Pressemitteilungen des Bundes der Energieverbraucher vom 21.03.2013 http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/ContentDetail__13300/
hier im Forum bei den Verbrauchern bisher keine Diskussion ausgelöst hat, obwohl das doch sicherlich für viele Gas- und Stromkunden eine große Bedeutung (Rückforderungsansprüche!) haben müsste !? :(
--- Ende Zitat ---
Ja, es ist erstaunlich ruhig, wenn man berücksichtigt was man da so lesen kann. Ich kann nicht erkennen, dass das Gericht die StromGVV und GasGVV explizit als europarechtswidrig eingestuft hätte. Es hat Vorgaben genannt und die Entscheidung dem BGH überlassen. Wenn das BGH die genannten Maßstäbe anlegt, dann müßte es diese Verordnungen in die Tonne treten.
Aber wir befinden uns auf hoher See .. ;)
Die diversen Interpretation zeigen wie so oft nicht gerade einheitliche Meinungen. Abwarten!
Außerdem warten auch noch grundversorgte Verbraucher auf ein endgültiges Urteil zu diesen Verordnungen. Viele Gerichtsverfahren liegen bis dahin auf Eis.
Didakt:
Von khh:
--- Zitat ---Erstaunlich,…, obwohl das doch sicherlich für viele Gas- und Stromkunden eine große Bedeutung (Rückforderungsansprüche!) haben müsste !?
--- Ende Zitat ---
Aussage des BdEV:
--- Zitat ---…Die Versorger sollten die ohne Rechtsgrund eingeforderten Beträge den Verbrauchern anstandslos zurückerstatten. Dazu seien sie gesetzlich verpflichtet.
--- Ende Zitat ---
Hervorhebung durch mich.
Erstaunlich finde ich das aus mehreren Gründen nicht!
1. Viele Verbraucher haben Probleme mit dem Konjunktiv und dessen Interpretation.
2. 40 % aller Verbraucher befinden sich trotz intensiver Aufklärung noch immer in der Grundversorgung. Die wissen in der Masse schon mal gar nicht, um was es eigentlich geht!
3. Der überwiegende Teil von den verbleibenden 60 % fühlt sich vor totaler Sattheit in der Lethargie sehr wohl.
4. Der äußerst kleine Rest hat sich z. B. in diesem Forum schlau gemacht und wägt die mit einer Zahlungsklage verbundenen Chancen und Risiken einer Rückforderung sorgfältig ab. Solche Überlegungen können durchaus zu sehr ernüchternden Ergebnissen unter dem Strich führen.
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