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Autor Thema: Finden eines Stromanbieter - Neuling absolut Überfordert  (Gelesen 19092 mal)

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Offline Stromfraß

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Re: Finden eines Stromanbieter - Neuling absolut Überfordert
« Antwort #30 am: 02. April 2013, 18:16:13 »
JohnBOY schrieb im Eingangstread:
Zitat
Unser Grundversorger verlangt ca. 1300€ im Jahr.
Es wäre schön irgendwas um 1100€ zu finden, auch wenn viel Angeboten wird, über die Vergleichsportale, welchem kann man sein Gerld anvertrauen?
Da stand nix von niedrigen Abschlagszahlungen! Da ging es um die Jahressumme!
Wenn man konkrete Hilfe erwartet, muss man doch zumindest sagen, um was es geht.

Im übrigen sollte man mit Aussagen wie "impertinente Arroganz" etwas vorsichtiger umgehen, wenn man im Forum Hilfe erwartet.
War bei e.on nicht von 120 Euro mtl. Abschlag die Rede?
Es wäre interessant zu erfahren, wie hoch nun der tatsächliche Abschlag ist und wie dieser Sinneswandel zustande kommt.

Offline Christian Guhl

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Re: Finden eines Stromanbieter - Neuling absolut Überfordert
« Antwort #31 am: 02. April 2013, 22:06:42 »
Wenn es um niedrige Abschläge geht, gehe ich in die Grundversorgung, erhebe Widerspruch nach § 315 und setze den Abschlag selber fest.
Das geht auf alle Fälle bis zur Jahresabrechnung gut. Dann sieht man weiter. Es geht ja angeblich nicht darum, was am Ende nachbezahlt werden muss.
Aber ob das eine Lösung ist ?

Offline Stromfraß

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Re: Finden eines Stromanbieter - Neuling absolut Überfordert
« Antwort #32 am: 03. April 2013, 07:48:36 »
JohnBOY will aber niedrigen Abschlag UND keine hohe Jahresrechnung.
Mit relativ niedrigen Abschlägen komme ich zunächst über die Runden, muss mich aber nicht über die Jahresrechnung wundern. Und woher dann das Geld nehmen?
Aber mit eon hat er ja nun einen Versorger gefunden, der seine Wünsche erfüllt.

Offline Christian Guhl

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Re: Finden eines Stromanbieter - Neuling absolut Überfordert
« Antwort #33 am: 03. April 2013, 11:35:10 »
Es geht nicht darum was ich Ende des Jahres wie bezahl. Der monatliche Abschlag ist entscheidend!!!!!!

Offline bolli

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Re: Finden eines Stromanbieter - Neuling absolut Überfordert
« Antwort #34 am: 04. April 2013, 07:38:00 »
Genau, schließlich ist der Lottogewinn für Weihnachten 2013 fest eingeplant und DANN ist die Schlussrechnung in der Grundversorgung kein Problem mehr.  ;)

Offline Stromfraß

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Re: Finden eines Stromanbieter - Neuling absolut Überfordert
« Antwort #35 am: 04. April 2013, 11:52:42 »
Was mir auffällt: nachdem JohnB0Y anfänglich sehr rege hier zugange war, ist es nun recht still geworden. Hat ihn der neue Versorger so sehr "beglückt", dass es ihm die Sprache verschlagen hat?

Offline berghaus

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Re: Finden eines Stromanbieter - Neuling absolut Überfordert
« Antwort #36 am: 07. April 2013, 02:12:52 »
Zitat
von  Christian Guhl
Wenn es um niedrige Abschläge geht, gehe ich in die Grundversorgung, erhebe Widerspruch nach § 315 und setze den Abschlag selber fest.
Das geht auf alle Fälle bis zur Jahresabrechnung gut.

Geht wohl nicht (immer) gut!!!

Dagegen gibt es eine neue Idee meines freundlichen Versorgers RWE:

Originalton im Schreiben des Beschwerdemanagement  Bochum vom 01.03.13, nachdem ich den Vorstandsvorsitzenden Peter Terium zwei Tage vorher persönlich (so schnell kann der gar nicht alles gelesen haben) auf das Urteil z.B. des LG Limburg an der Lahn v. 01.08.11 (Az.: 2 O 266/09) aufmerksam gemacht habe, wonach ihm, wenn er seine Mitarbeiter nicht zur Ordnung ruft, die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000,00 EUR (aus der Portokasse, mit nachfolgender Umlage auf die Tarifkunden), ersatzweise Ordnungshaft  bis zu 6 Monaten (da zahlt er lieber) droht, wenn jemand aus seinem Unternehmen widerrechtlich (ob der dann fliegt?) eine Versorgungssperre androht:                         (Ich bitte, den Schachtelsatz zu entschuldigen!)

"Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Januar 2013 beliefern wir Sie im Rahmen der Grundversorgung (also, darin bin ich wirklich nicht!). Es gilt der Anfangspreis. Die angeforderten Abschläge sind termingerecht und in voller Höhe auszugleichen.
Wir fordern Sie auf, den derzeitigen Zahlungsrückstand von 415,00 € umgehend auszugleichen. Das vorgesehene Mahn- und Inkassoverfahren bis hin zur Einstellung unserer Lieferungen haben wir bereits eingeleitet."

Und dann lag am Tag vor Karfreitag (trotz Grundstücksbetretungsverbot für die Mitarbeiter der RWE und deren Beauftragte) wirklich ein gelber Zettel im Briefkasten (von wem wirklich?), der bei Nichtzahlung von inzwischen 487,90 € bis zum 04.04.13   8:00 die Einstellung der Versorgung auch ohne erneute Benachrichtigung androht.

Dem vorausgegangen war eine (wohl massenhafte) Textformkündigung (die bei mir nicht reicht) des ‚derzeitigen Gaslieferungsvertrages‘ (vermeintlich der Grundversorgung)‚ im August 2012‘ wegen ‚Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen‘.

Da ich der Meinung bin, dass Grundversorgungsverträge (gar konkludente) gar nicht gekündigt werden können ( es sei denn, der Versorger wäre mit der Grundversorgung überfordert), habe ich bei der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt höflich nachgefragt, ob sie nicht auch der Meinung wären, dass hier ‚im August 2012‘ eine missbräuchliche Kündigung stattgefunden habe, um den Kunden, die den Preisen nach  des § 315 BGB widersprechen, wegen des (umstrittenen Sockelpreises) bei einem Gerichtsverfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen, um ordentlich sperren zu können.

berghaus 07.04.13




 

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