Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Ökostrom-Umlage steigt ungebremst weiter
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 14. März 2013, 11:54:36 ---Dass eine solche - gesetzwidrge - Praxis bei der Preisbildung überhaupt möglich ist,
liegt wiederum an der mangelnden Transparenz,
weil der Stromkunde die preisbildenden Kostenfaktoren und deren zwischenzeitliche Enwicklung regelmäßig nicht kennt.
Ohne die notwendige Transparenz wird es den betroffenen Kunden fast unmöglich, die gesetzlich geforderte preiswirksame Weitergabe gesunkener Kosten einzufordern und durchzusetzen.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, Ja, klar! Aber das EEG und die Intransparenz entwickeln sich doch bald zu bedeutungsgleichen Synonymen. Wer hat denn da je durchgeblickt. Nicht einmal die Macher, von den interessengeleiteten Entscheidern schon gar keiner. Das EEG begünstigt die ohnehin vorhandene Intransparenz mindestens zusätzlich.
@kkh, ja, vielleicht. Mal sehen was der EuGH insbesondere für die grundversorgten Haushaltskunden bringt. Hoffnung besteht. Von dieser Entscheidung ist das wohl abhängig - Zur Erinnerung Termin 21.03.13
RR-E-ft:
Wr sollten an dieser Stelle vielleicht nicht die Diskussion um die fehlende Transparenz bei den Grundversorgungspreisen vertiefen, die übrigends Gegenstand eines anderen am EuGH anhängigen Verfahrens ist, nämlich C- 359/11 (vgl. BGH, B. v. 19.02.13 Az. VIII ZR 208/12). Die Entscheidung, die beim EuGH am 21.03. verkündet werden soll, betrifft die Frage der Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen, die sich auch nach der Vereinbarkeit mit der sog. Klauselrichtlinie bemisst, welche wiederum für die bei der Grundversorgung in Frage stehenden gesetzlichen Preisänderungsrechte keine Anwendung findet.
Wenn in der Presse Milliardenbeträge aus den EEG- Umlagekosten kolportiert werden, so fehlt jedenfalls ein Hinweis auf die Milliardenbeträge, die bei den Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise eingespart werden. Ersehen lassen sich solche allenfalls mittelbar, wenn die konventionellen Stromerzeuger über ihre Belastungen klagen, die sich aus den zunehmenden EEG- Strommengen am Markt ergeben, so dass ihre Stromerzeugung nicht mehr oder nur noch zu deutlich geringeren Preisen abgesetzt werden kann (etwa E.ON Irsching 5).
--- Zitat von: PLUS am 14. März 2013, 12:26:19 --- Wer hat denn da je durchgeblickt.
--- Ende Zitat ---
@PLUS
Dafür, dass Ihnen wohl der Durchblick dabei fehlt, verfassen Sie recht viele Beiträge, in denen Sie bestimmte Auffassungen vehement ständig wiederholen.
Wie die EEG- Umlagekosten zustande kommen, ist mittlerweile recht transparent:
http://www.eeg-kwk.net/de/index.htm
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 14. März 2013, 12:32:34 ---Wr sollten an dieser Stelle vielleicht nicht die Diskussion um die fehlende Transparenz bei den Grundversorgungspreisen vertiefen, die übrigends Gegenstand eines anderen am EuGH anhängigen Verfahrens ist, nämlich C- 359/11 (vgl. BGH, B. v. 19.02.13 Az. VIII ZR 208/12). Die Entscheidung, die beim EuGH am 21.03. verkündet werden soll, betrifft die Frage der Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen, die sich auch nach der Vereinbarkeit mit der sog. Klauselrichtlinie bemisst, welche wiederum für die bei der Grundversorgung in Frage stehenden gesetzlichen Preisänderungsrechte keine Anwendung findet.
Wenn in der Presse Milliardenbeträge aus den EEG- Umlagekosten kolportiert werden, so fehlt jedenfalls ein Hinweis auf die Milliardenbeträge, die bei den Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise eingespart werden. Ersehen lassen sich solche allenfalls mittelbar, wenn die konventionellen Stromerzeuger über ihre Belastungen klagen, die sich aus den zunehmenden EEG- Strommengen am Markt ergeben, so dass ihre Stromerzeugung nicht mehr oder nur noch zu deutlich geringeren Preisen abgesetzt werden kann (etwa E.ON Irsching 5).
--- Zitat von: PLUS am 14. März 2013, 12:26:19 --- Wer hat denn da je durchgeblickt.
--- Ende Zitat ---
@PLUS
Dafür, dass Ihnen wohl der Durchblick dabei fehlt, verfassen Sie recht viele Beiträge, in denen Sie bestimmte Auffassungen vehement ständig wiederholen.
--- Ende Zitat ---
Danke für die Blumen ;). PS - Ergänzung: Es ist mir bekannt, dass der Gerichtshof ja die Verfahren C-359/11 bis nach der Urteilsverkündung in den Rechtssachen C-8/11 und C-92/11 ausgesetzt hat. siehe hier: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2851/
ansonsten gerne ...
RR-E-ft:
Legt man die von 50Hertz prognostizierte Kostenentwicklung zu Grunde,
sinken die Großhandelspreise und mit ihnen die Beschaffungskosten um 1,10 cent/ kWh.
Eine solche Kostensenkung erreicht mit einiger Wahrscheinlichkeit die Großkunden,
zu denen ja neben Industriekunden auch Stromversoger wie Stadtwerke zählen.
Kleinkunden sollte sie ebenso erreichen.
Im Gegenzug sollen nach jener Prognose die EEG- Umlagekosten um 0,72 Ct/ kWh steigen.
Nicht alle Stromkunden zahlen EEG- Umlage. Einige sind befreit.
Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, Kostensenkungen wie Kostensteigerungen über die Preise weitergegeben werden,
dürfte es ceteris paribus für die Gesamtheit der Stromkunden folglich sogar günstiger werden.
Die "WELT" stellt in dem von Netznutzer verlinkten Artikel allein auf die steigenden EEG- Umlagekosten ab
und sieht deshalb schon weitere Strompreiserhöhungen auf die Stromkunden zukommen.
Wem die Vorteile aus gesunkenen Börsenpreisen und somit Großhandelspreisen und Beschaffungskosten,
- welche als maßgebliche Ursache genannt werden- zufließen werden,
bleibt in dieser Berichterstattung vollkommen ausgespart.
Das dadurch vermittelte Bild kann jedenfalls nicht vollständig sein.
Die industriellen Großkunden dürften sich nicht darüber beschweren,
wenn Strom im Großhandel nochmals um 11 EUR/ MWh günstiger wird,
woran nach Aussage der konventionellen Stromerzeuger
vor allem die an der Börse gehandelten EEG- Strommengen schuld sein sollen.
Es gibt unter den Akteuren interessierte Kreise,
die dringend an einer Strompreisbremse interessiert sind,
welche verhindert, dass die Großhandelspreise weiter ungebremst sinken.
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article114421399/Der-E-on-Chef-hadert-mit-der-Energiewende.html
--- Zitat ---" E.on kämpft allerdings nicht nur mit den stark gesunkenen Strom-Großhandelspreisen. Dem Konzern macht vor allem zu schaffen, dass seine konventionellen Kraftwerke durch den in Deutschland vorrangig eingespeisten Ökostrom aus Wind und Sonne verdrängt werden. Diese Anlagen werden im Zuge des Atomausstiegs deutlich ausgebaut.
--- Ende Zitat ---
egn:
Das Problem ist doch, dass die Stromkunden quasi doppelt zur Kasse gebeten werden.
Einmal profitieren sie nicht von den Strompreissenkungen, gleichzeitig wird durch das sogenannt EEG-Paradoxon - sinkende Preise an der Strombörse führen zu einer höheren EEG-Umlage - die EEG-Umlage erhöht.
Solange man den Wert der eingespeisten regenerativen Energie nicht an der Differenz zwischen dem Merit-Order Preis ohne EEG Einspeisung und dem Preis mit EEG-Einspeisung bemisst, stecken sich die Käufer an der Strombörse die Differenz ein, oder nutzen sie um für bestimmte Kundengruppen im Wettbewerb besonders niedrige Preise zu bieten. Wenn dann diese Kundengruppen dann auch noch privilegiert werden, dann kommt es zu der Preisspirale für nicht-privilegierte Verbraucher, die wir jetzt sehen.
Was ich nicht verstehe ist warum es nicht vermehrt Anbieter gibt, die sich ausschließlich auf die Versorgung von nichtprivilegierten Verbraucher konzentrieren und die niedrigen Preise im Einkauf für günstige Angebote an Endverbraucher nutzen. Denn wenn konventionelle Anbieter, die ihren Industriekunden günstige Preise bieten und dies über die Privatkunden quer subventionieren, auch noch Gewinne machen, dann müsste es doch auch im reinen Geschäft mit nichtpriveligierten Kunden möglich sein günstigere Angebote zu machen. Aber vermutlich behindert die mangelnde Wechselbereitschaft der nicht-privilegierten Kunden hier den Wettbewerb.
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