Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Ökostrom-Umlage steigt ungebremst weiter
Netznutzer:
auf voraussichtlich 6 ct/kWh.
http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article114414096/Oekostrom-Umlage-steigt-ungebremst-weiter.html
Und das wäre der nächste (traurige) Rekord. Aufschlag pro kWh 50% höher als der kWh Preis. Ganz wichtig ist und bleibt, dass die grün-rot-blutrote Opposition im Bundesrat weiterhin mit allen Mitteln verhindert, dass etwas zur Preisreduktion unternommen wird. Das ist nämlich verbraucherfreundlich, gerade für die sozial Schwachen.
Erfolgsstory EEG, immer dran denken!!!
Gruß
NN
RR-E-ft:
Die EEG- Umlagekosten steigen in erster Linie ungebremst weiter, weil die Zunahme der über die Strombörse vermarkteten EEG- Strommengen zu einem ungebremsten Preisverfall der Strom- Großhandelspreise führt.
Weil die Börsenstrompreise wegen des größreren Angebots an EEG-Strom von 51 EUR/ MWh auf 40 EUR/MWh um 11 EUR/ MWh bzw. 1,10 Ct/kWh weiter sinken, erwartet Netzbetreiber 50Hertz einen weiteren Anstieg der EEG- Umlage von 5,28 Ct/kWh um 0,72 Ct/ kWh auf 6 Ct/kWh. Würden diese gegenläufigen Kostenentwicklungen (sinkende Großhandelspreise, steigende EEG- Umlage) an die Kunden weitergegeben, stünde bei den Strompreisen trotz steigender EEG- Umlage c.p. wohl eine leichte Entlastung zu erwarten.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/energiewende-neues-milliardendefizit-in-eeg-kasse-erwartet-12113325.html
--- Zitat ---Es dürfte abermals ein Fehlbetrag auflaufen von bis zu 2,5 Milliarden Euro, sagte der Vorstandschef des Netzbetreibers 50 Hertz, Boris Schucht, am Mittwoch. Damit müsste die EEG-Umlage von 5,28 auf etwa 6 Cent je Kilowattstunde (kWh) im nächsten Jahr steigen, ein Plus von rund 14 Prozent. Einen Haushalt, der 3500 kWh verbraucht, würde das 25 Euro im Jahr zusätzlich kosten.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Grund für die Zusatzkosten seien die sinkenden Preise an der Strombörse. Statt mit 51 Euro für eine Megawattstunde rechne man nun übers Jahr nur noch mit einem Preis von etwa 40 Euro, sagte Schucht. Weil der zu festen Vergütungen erzeugte Ökostrom an der Börse verkauft werden muss, führen sinkende Börsenpreise wegen der buchhalterischen Mechanik zu einer höheren Umlage.
--- Ende Zitat ---
Problematisch escheint, dass die Stromlieferanten die steigenden EEG- Umlagekosten auf die Kunden weiterzuwälzen versuchen, ohne auch die Vorteile aus den ständig sinkenden Grohandelspreise an die Kunden weiterzugeben.
Ohne die EEG- Strommengen, die über die Börse vermarktet werden, lägen wohl die Großhandelspreise für Strom weit höher.
Mit dem Angebot sog. eingeschränkter Preisgarantien planen die Energieversorger, die steigenden Kosten u.a. der EEG- Umlage auf die hinreichend verunsicherten Kunden vollständig weiterzugeben, ohne diese auch an den sinkenden Beschaffungskosten infolge sinkender Großhandelspreise zu beteiligen.
Bei Berücksichtigung sinkender Beschaffungskosten infolge ständig sinkender Großhandelspreise wären die Strompreise zwischenzeitlich wohl weit geringer gestiegen als die Kosten der EEG- Umlage.
Nach Recherchen der VZ NRW sollen Grundversorger die Strompreise sogar stärker erhöht haben, als die sog. staatlichen Umlagen am Strompreis überhaupt gestiegen sind.
Demnach werden steigende Kosten aus sog. staatlichen Umlagen wohl oftmals als Vorwand genommen, um den Gewinnateil am Strompreis deutlich zu erhöhen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/energiewende-strom-an-der-boerse-billig-wie-seit-jahren-nicht-12051137.html
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 14. März 2013, 10:48:33 ---Problematisch escheint, dass die Stromlieferanten die steigenden EEG- Umlagekosten auf die Kunden weiterzuwälzen versuchen, ohne auch die Vorteile aus den ständig sinkenden Grohandelspreise an die Kunden weiterzugeben.
--- Ende Zitat ---
Man darf das schon beim Namen nennen. Es ist längst problematisch, es scheint nicht nur so. Das "System" funktioniert nicht und wird auch nicht mehr funktionieren. Das EEG besteht aus grundlegenden Systemfehlern, aber wem sagt man das. Der Staat partizipiert dabei, auch deshalb wird wohl nichts dagegen unternommen. Es ist wie bei einer Insolvenzverschleppung, es wird immer schlimmer. Dabei wäre die geordnete "EEG-Insolvenz" wenigstens der Schrecken mit einem Ende.
RR-E-ft:
Wenn die Großhandelspreise nach Angaben von 50Hertz vornehmlich wegen der Vermarktung der EEG- Strommengen über die Börse um 1,10 Ct/ kWh sinken und deshalb die EEG- Umlagekosten um 0,72 Ct/kWh steigen, so zeigt dies wohl anschaulich, dass die Strompreise für die Letztverbraucher hierdurch nicht zwangsläufig steigen müssen, sondern wohl sogar sinken können.
Dass die Stromvesorger gesunkene Beschaffungskosten infolge gesunkener Goßhandelspreise nicht oder nicht hineichend an die Stromkunden weitergeben, liegt nicht am EEG,
sondern vielmehr daran, dass die Versorger entgegen bestender gesetzlicher Verpflichtung nicht auch gesunkene Kosten nach mindestens gleichen Maßstäben preiswirksam werden lassen (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10, juris Rn. 11).
--- Zitat --- Aus dieser gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit folgt nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer
Preisänderung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen.
Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte
einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den
Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen,
so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen.
Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisänderung auch die Pflicht
hierzu, wenn die Änderung für den Kunden günstig ist (BGH, Urteile vom 29. April 2008 - KZR 2/07, aaO;
vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 81/08, WM 2010, 481 Rn. 18 mwN)
--- Ende Zitat ---
Dass eine solche - gesetzwidrge - Praxis bei der Preisbildung überhaupt möglich ist,
liegt wiederum an der mangelnden Transparenz,
weil der Stromkunde die preisbildenden Kostenfaktoren und deren zwischenzeitliche Enwicklung regelmäßig nicht kennt.
Ohne die notwendige Transparenz wird es den betroffenen Kunden fast unmöglich, die gesetzlich geforderte preiswirksame Weitergabe gesunkener Kosten einzufordern und durchzusetzen.
khh:
--- Zitat von: RR-E-ft am 14. März 2013, 11:54:36 ---Ohne die notwendige Transparenz wird es den betroffenen Kunden fast unmöglich, die gesetzlich geforderte preiswirksame Weitergabe gesunkener Kosten einzufordern und durchzusetzen.
--- Ende Zitat ---
Bzgl. der bisher fehlenden Transparenz können die besonders betroffenen Haushaltskunden wohl nur auf die für den 21.03.2013 avisierte Veröffentlichung der 1. EuGH-Entscheidung zu den BGH-Vorlagen hoffen !? :-\
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