Guten Abend,
ich darf hier eine weitere Variante der Fexstrom Abzocke vorstellen:
Ich schloß im Mai 2011 bei dem im Betreff genannten Anbieter einen Liefervertrag über die Lieferung von 5.600 kwh jährlich zu einem vereinbarten Preis ab, jede über dem Limit verbauchte kwh sollte von mir mit € o,35 vergütet werden. Nach etwa 6 Wochen wurde ich darüber informiert, dass mein Vorversorger mitgeteilt hätte, mein Verbrauch läge rund 600 kwh jährlich über dem im Vertrag genannten Verbrauch, hierfür wären weitere etwa 175 EURO sofort zur Zahlung fällig. Auf meinen Widerspruch hin wurde diese Forderung nicht mehr weiterverfolgt (tatsächlich nahm ich noch nie diesen prognostizierten Verbrauch in Anspruch, auch nicht in der Umbauphase des Anwesens).
In diesem Zusammenhang fiel mir auf, dass Flexstrom vor Ablauf des Vertagsjahres dem Kunden keine Rechnung zur Verfügung stellt. Somit hat ein Gewerbetreibender Kunde wie ich keine Möglichkeit die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, inclusive der auf der Rechnung lastenden Mehrwertsteuer, zeitnah als Kosten abzusetzen.
Diese Praxis beinhaltet jedoch auch für den Fiskus beträchliche Einbußen:
Im Klartext bedeute dies: Kein Rechnungsausgang an den Kunden=keine Abführung der Umsatzsteuer! Denkt man diese Praxis zu Ende: bei der von Flexstrom genannten Anzahl von Kunden (rund 600.000), geht man von durchschnittlich geschätzten Einnahmen pro Kunde von € 1.000 jährlich aus, würde dies bedeuten: FS arbeitet nich nur mit den von Kunden per Vorkasse bezahlten 600 Mio € sondern enthält dem Fiskus auch noch für die gesamte Existenzdauer von FS (gleichbleibende Kundenzahl vorausgesetzt) die auf 600 Mio € lastende Mehrwersteuer vor. Fazit:Entweder existiert hier ein Steuerschlupfloch oder der Fiskus schläft!
Gruß
peter49