Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Gasvertrag bei Sonderkündigungsrecht selber kündigen?
ThomasW69:
Mein Gasversorger hat mir die Preise zum 01.05.2013 erhöht. Gleichzeitig hat er mich auf mein Sonderkündigungsrecht hingewiesen.
Ich habe jetzt auch schon einen neuen Versorger im Auge. Mein problem ist nur, wie ich nun vorgehe. Muss ich damit ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann selber beim alten kündigen oder reicht es, wenn zum 01.05.2013 einfach einen Vertrag beim neuen Anbieter abschließe und von diesem den Wechsel durchführen lasse?
Ich habe halt Bedenken, dass der neue einen ganz normalen Kundenwechselprozess anstößt und mein jetziger Gasversorger sich querstellt, weil ja der Vertrag bei ihm noch bis zum August 2013 läuft (3 monatige Kündigungsfrist). Der alte kann ja sagen, dass er von einer Sonderkündigung nichts weiß.
khh:
Gute Frage, hatten wir glaube ich noch nicht. Unsere Experten beantworten hoffentlich bald, möglichst mit Verweis auf die Rechtsgrundlage, ob nur der Kunde selbst ein Sonderkündigungsrecht ausüben kann?
Persönlich favorisiere ich ohnehin, Verträge immer selbst zu kündigen (Vertrauen ist gut ... ;) ) - vielleicht ausgenommen, wenn jederzeit eine Kündigung mit einer Frist von maximal 6 Wochen möglich ist.
Den Stress, bei Versäumnissen des neuen Versorgers von diesem ggf. Schadensersatz zu verlangen und durchsetzen zu müssen bzw. längerfristig beim alten Versorger hängen zu bleiben, möchte ich mir nicht antun. Dafür nehme ich lieber in Kauf, vielleicht kurze Zeit in die Ersatzversorgung zu fallen (geringes Problem bei Gas außerhalb der Heizperiode), falls es beim Wechselprozess mal hakt.
RR-E-ft:
Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall,
eine außerordentliche Kündigung demgegenüber die Ausnahme.
Wer als Kunde einen Sondervertrag durch Kündigung beenden möchte,
muss m.E. deshalb in seiner Kündigungserklärung angeben,
wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung
in Ausübung eines Sonderkündigungsrechts handeln soll.
Andernfalls kann und wird der Lieferant die Kündigung als ordnungsgemäße Kündigung werten
und mithin die Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist beanspruchen.
Nicht anders kann es liegen, wenn der Kunde die Kündigung nicht selbst erklärt,
sondern sich dabei eines bevollmächtigten Vertreters iSv. §§ 164 ff. BGB bedient.
Auch die Kündigungserklärung eines bevollmächtigten Vertreters muss deshalb deutlich machen,
wenn es sich um die außerordentliche Kündigung in Ausübung eines
dem Vertretenen zustehenden Sonderkündigungsrechts handeln soll.
Es gibt bekanntermaßen Gründe dafür,
warum man die Kündigung dem neuen Lieferanten als Bevollmächtigten überlassen sollte,
ebenso wie es bekanntlich Gründe dafür gibt, die Kündigung selbst zu erklären.
bolli:
Da das Sonderkündigungsrecht oftmals an eine gewisse Frist gebunden wird (ob zurecht oder nicht lasse ich mal dahingestellt), bevorzuge ich die Kündigung durch mich selbst, dann weiss ich, dass sie auch durch ist. In den meisten Fällen bleibt dann noch genügend Zeit, auf die Kündigungsbestätigung des bisherigen Versorgers zu warten (das sollte man tun, damit man weiss, dass er auch den Netzbetreiber entsprechend informiert hat, sonst gibt es bei der Anfrage des neuen Versorgers Probleme) und sich dann einen neuen Versorger zu suchen.
Überlasse ich dem neuen Versorger die Kündigung, weiss ich weder, WANN er das macht noch WIE er das macht (sie Beitrag von RR-E-ft).
ThomasW69:
Danke für die Antworten. Sie bestätigen im Prinzip meine Vermutung, dass ich lieber selbst kündigen sollte und die Kopie dem neuen Versorger gleich bei der Bestellung miut zusende.
Da ich aufgrund meiner thermischen Solaranlage im Sommerhalbjahr eh kein Gas verbrauche wäre es auch nicht so schlimm, wenn da irgend was schief geht und die mir vorübergehend den Hahn zudrehen. :D
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