Nein, auch da wird kassiert. Bis jetzt läuft das immer noch so mit der sogenannten Konzessionsabgabe, es wird grundsätzlich kassiert, selbst die Kommune von den hundertprozentigen eigenen Stadtwerken. Man kassiert dabei noch steuerfrei. Bei den Stadtwerken ist das quasi ein Durchlaufposten, den man wohl in die Verbraucherpreise einkalkuliert. Im Gegensatz zum Durchlaufposten "Mehrwertsteuer" gibt es keine externe Kontrolle. Was wirklich kassiert und abgeführt wird bleibt im Verborgenen des kommunalen Unternehmens. Die privatrechtlichen Verträge werden quasi von den Kommunen mit sich selbst geschlossen.
Die Stadtkonzerne sind vielfältig aufgestellt. Es gibt zahlreiche Varianten. Ein wesentliches Motiv ist bei der Gründung, der sogenannten Rekommunalisierung, immer dabei: Es gilt höchstmögliche Einnahmen zu generieren. So kassiert man zu 99,9% immer die laut Verordnung maximalen Höchstsätze und manchmal sogar darüber hinaus. Eine Verpflichtung zur Berechnung gibt es zwar nicht, es gibt aber so gut wie keine Ausnahmen. Die Begründung für diese falsche Abgabe ist an den Haaren herbeigezogen. Es geht ums Geld und die Bürger als Energieverbraucher stellen immer noch die geduldigen Geldesel. Dazu kommen Quersubventionen und weit überhöhte und zweckentfremdet verwendete Gewinne. Über die Ungereimtheiten wurde schon viel geschrieben im Forum. Einfach mal mit dem Stichwort "
Konzessionsabgabe" nach dieser verkappten "
kommunalen Sondersteuer" für Energieverbraucher suchen.
Hier die offizielle VKU-Werbeschrift zur Rekommunalisierung dazu.Z. B. auf Seite 73 eine tolle Interpretation zu was Gemeinden nicht verpflichtet sind. Zur Gas-, Strom-, Wasserversorgung ist man nicht verpflichtet. Die öffentlichen Verkehrswege sind nicht dafür da und nicht dazu geschaffen! Sie dienen offensichtlich nicht der Erschließung der Wohngrundstücke, damit diesen ihren Zweck erfüllen können. Verkehrswege in der Gemeinde dienen offensichtlich eher als Geldquelle. Der Bürger muss indirekt für die Nutzung seiner Straßen nochmal zahlen. Warum wohnt er auch dort und nicht in der Pampa:
Sicherung des Konzessionsabgabenaufkommens
Darüber hinaus dienen Konzessionsverträge auch der Sicherung des Konzessionsabgabenaufkommens. Ohne Abschluss solcher Verträge sind die Gemeinden nicht verpflichtet, ihre Verkehrswege für Leitungen der öffentlichen Energieversorgung zur Verfügung zu stellen. Sie können den Abschluss dieser Verträge davon abhängig machen, dass ihnen Konzessionsabgaben zu Höchstsätzen nach der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt werden. Dazu zählt auch, dass konzessionsvertraglich klargestellt werden kann, dass Konzessionsabgaben auch für die Lieferung von Energie im Wege der Durchleitung bzw. in bestimmten Fällen bei der Belieferung von Weiterverteilern gezahlt werden. Auch ist konzessionsvertraglich zu regeln, dass der Gemeinde Preisnachlässe in dem konzessionsabgabenrechtlich zulässigen Umfang eingeräumt werden.