Da geht es nicht um die EEG- Umlage, sondern um die (vollständige) Befreiung von Großkunden von Stromnetzentgelten gem. § 19 Abs. 2 StromNEV,
die bei den Netzbetreibern zu Einbußen führen, welche wiederum über eine gesonderte sog. Umlage ausgelichen werden sollen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20130306_pm_Entscheidung--Netzkosten/index.php Erfreulich, dass sich diese Netzbetreiber gegen die Befreiung von den Stromnetzentgelten wehren
und die daraus resultirenden Belastungen nicht einfach nur auf die anderen weiterwälzen.