Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern
Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
RR-E-ft:
@Skorpio
Vielleicht sollte man rechtsschutzversichert immer gleich mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen, damit auch die \"Missverständnisse\" endlich aufhören.
Die Ansage des E.ON- Vorstandsvorsitzenden war jedoch schon zu Jahresbeginn vollkommen klar:
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/536856.html?q=Bernotat
Man muss natürlich die Frage stellen, ob dessen Wort im Konzern überhaupt etwas zählt, wenn man bedenkt, wieviele Sperrandrohungen wohl trotzdem auf die Reise geschickt wurden.
Lassen Sie sich von Ihrem Versorger in jedem Falle schriftlich bestätigen, dass die Sperrandrohung vollkommen gegenstandslos ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@skorpio,
ich stehe Ihnen mit Rat zur Seite.
Sie können mich tel. erreichen abends unter 0671/64455 oder tagsüber unter 06131/163359 zwecks eines näheren Gespräches.
Übrigens, ich empfehle Ihnen am 23.11.2005 in SWR Fernsehen \"Unser Drittes\" in \"Reiss&Leute\" von 18.15 bis 18.45 Uhr die Livediskusion von Herrn Weinreuter, VBZ, und mir gegen Stadtwerkegeschäftsführer Herr Dietmar Canis und Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden Andreas Ludwig.
Der Sendetermin steht, nur die Örtlichkeit in Bad Kreuznach ist noch offen.
Graf Koks:
@RR-E-ft:
Ich bin ebenfalls sehr für die verstärkte Anwendung von einstweiligen Verfügungen als Sanktion gegen freche, drohende Versorgerschreiben.
Allerdings dürfte in den allermeisten Fällen Hausverbot + Schutzschrift genügen. Andererseits zeigt gerade der Fall in Bad Berka, dass es bei einigen Versorgern im Osten anscheinend Zeitgenossen mit Allmachts-Obsessionen gibt, die dann in Desperado- Manier den Bagger aus der Garage holen und das Kabel kappen.
Daher die Frage: Gibt es zu dem Fall Parallelen, die eine andere Betrachtung der Notwendigkeit von einstw. Verfügungen gebieten ?
Ich gehe erst einmal davon aus, dass der Bagger- Einsatz von Bad Berka
schon aus Kostengründen für die Versorger ein peinlicher Ausreißer ist.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
RR-E-ft:
@Graf Koks
Den Bagger- Zahn sehe ich als gezogen an, handelt es sich doch zudem auch um einen nicht zu unterschätzenden Bumerang:
Der Versorger muss nun ggf. in einem Interimsverhältnis erklären, welchen angemessenen Preis er gem. § 316, 315 BGB für seine Stromlieferungen fordern will.
Dazu darf er die Preiskalkulation sogleich offen legen (OLG München, NJW-RR 1999, 421, LG Berlin NJW-RR 2002, 992).
Die verbunden Folgekosten für den Versorger sind auch nicht zu unterschätzen.
An der Gesamtsituation hat sich nichts geändert.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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