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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen

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skorpio:
Hallo,

vor 2 Monaten hat die Gasanstalt Kaiserslautern meinen Abschlag um 7 Euro erhöhen wollen. Unter Berufung auf die Unbilligkeit der Erhöhung (Musterschreiben) habe ich den alten Abschlag weitergezahlt, die Abbuchungsvollmacht habe ich der Gasanstalt entzogen.

Mein Einwand der Unbilligkeit wurde mit Hinweis auf des Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 abgetan. Zwischenzeitlich sind also in Augen des EVU 14 Euro Rückstand aufgelaufen.

Heute kam nun die (1.) Mahnung, in der die 14 Euro plus 5 Euro Mahngebühren eingefordert werden. Und zu allem Überfluss - wie ich finde äußerst dreist - wird dies verbunden mit einer Sperrandrohung! Um klar zu machen was die von mir wollen, hier der O-Text:

\"Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer bis zum 21.11.2005. Sollte uns dieser Betrag nicht spätestens bis zum 21.11.2005 zur Verfügung stehen, werden wir gemäß § 33 Ziffer 2 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) die Einstellung der Versorgung ab dem Folgetag ohne nochmalige Ankündigung vornehmen.\"

Das Schreiben ist datiert auf den 11.11.2005. Ich verstehe die Androhung so, dass ich bei Nichtzahlung ab dem 22.11. mit Einstellung rechnen muss, also binnen 11 Tagen. Das widerspricht ja bereits den AVB, die eine Frist von 14 Tagen vorsieht! Zudem ist bei 14 Euro \"Rückstand\" eine Sperrandrohung ja wohl kaum eine angemessene Maßnahme.

Was ich jetzt vorhabe:
Gemäß http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1570&
  dem Mahnbescheid widersprechen
  zur Rücknahme der Sperrandrohung auffordern
  Hausverbot erteilen
  Schutzschrift ans Amtsgericht richten
 
Gerne würde ich auch wie vorgeschlagen den Bund der Energieverbraucher, die Verbraucherzentrale & das Kartellamt informieren. Gibt\'s dafür auch Musterschreiben?
Bevor ich solche Wellen schlage würde ich gerne von Euch nochmal Feedback haben, ob soweit von meiner Seite alles korrekt ist.
Was haltet ihr von dem Verhalten der Gasanstalt - starker Tobak, oder? Die halten sich ja offenbar nichtmal selbst an die AVB, auf deren Grundlage sie mir den Hahn zudrehen wollen.

Freundliche Grüße aus Kaiserslautern

Rüdiger Dabelow

Cremer:
@skorpio,

haben Sie etwas Verständnis für solche städt. Versorger. Da weiß die eine Abteilung (Rechnungs/Mahnwesen) nicht von der anderen (Vertrieb/Vertrag/rechtsabt.). Ferner weiß die Mahnabt. nicht unbedingt das rechtl. Verhalten der versorger bundesweit.

Ich würde mal bei der Gasanstalt, Rechnungsabteilung/Mahnwesen anrufen oder ein Schreiben an die richten und kurz den Sachverhalt erklären. Auch das Urteil Koblenz + Euskirchen dürfte bekannt asein, dass diese falsch sind.
Ferne rentspricht es nicht der verhältnismäßigkeit, für 15 € eine Sperre anzudrohen gescheige durchzuführen.

Sie mögen sich bitte mit dem Vertrieb /Vertragsabteilung in Verbindung setzen. Diese Abteilung ist mehr über die zur Zeit laufende Dinge informiert und daher dürfte dieses Mahnschreiben hinfällig sein. Anderenfalls erfolgen die Schritte wie Sie es erläutert haben.


Schutzschrift wird am Amtsgericht hinterlegt, nicht geschickt.

Bei mir stehen ca. 480 € und bei dem anderen Haus ca. 380 € offen

Graf Koks:
@skorpio:

Zur terminologischen Genauigkeit: Sie widersprechen einem Mahnschreiben, nicht einem Mahnbescheid. Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schreiben, in dem der Gläubiger Geldforderungen verfolgt, ohne dass eine Schlüssigkeitsprüfung des GErichts erfolgt.

Hausverbot & Schutzschrift helfen, soweit Sie die Zugangskontrolle zu Ihrem Zähler haben.  Hängt der Zähler etwa in Gemeinschaftsräumen eines Mietshauses, muss evtl. mit gerichtlicher Hilfe gearbeitet werden.


Hier im Forum ist sicherlich der eine oder andere Mitstreiter bereit, Ihnen die korrekten Adressen der zuständigen Landeswirtschaftsministerien weiterzugeben. Ich habe aber an anderer Stelle die Erfahrung gemacht, dass das Wi.Mi. Rh. Pfalz sich nicht allzu sehr für das rechtswidrige Handeln der GVU\'en interessiert.


M.f.G. aus Berlin
der Graf

RR-E-ft:
@scorpio

Die Gasanstalt Kaiserslautern gehöhrt zur Thüga- Gruppe und mithin zum E.ON- Konzern.

Dessen Vorstandvorsitzender hatte schon im Februar 2005 im STERN im Interview die Aussage getroffen, dass keinem Gaspreisrebellen der Hahn zugedreht werde.

Insoweit muss es sich um einen der berühmten Irrtümer handeln. Rufen Sie einfach nocgh einmal beim Versorger an. Man wird Ihnen wohl einen Irrtum bestätigen.

Nicht anders hatte sich der BGW geäußert.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

skorpio:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---
haben Sie etwas Verständnis für solche städt. Versorger.

--- Ende Zitat ---

OK. Nach einem Anruf beim Versorger klang das alles schon viel handzahmer. Das Ganze entbehrt ja nun aber nicht einer gewissen Komik - ich als Gaspreisgeschädigter der sich zur Wehr setzt, muss nun Verständnis für die Versorger aufbringen, dass die sich in Ihrem Preistreiben nicht vergaloppieren...



--- Zitat von: \"Cremer\" ---
Schutzschrift wird am Amtsgericht hinterlegt, nicht geschickt.

--- Ende Zitat ---

Aha, Danke. Im o.g. Link steht: \"Der Verbraucher sollte dem zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift zusenden,...\"
Vielleicht kann\'s jemand korrigieren.



--- Zitat von: \"Graf Koks\" ---
Zur terminologischen Genauigkeit: Sie widersprechen einem Mahnschreiben, nicht einem Mahnbescheid.

--- Ende Zitat ---

Korrekt, Danke. Mahnbescheid ist natürlich keiner da.



--- Zitat von: \"Graf Koks\" ---
Hier im Forum ist sicherlich der eine oder andere Mitstreiter bereit, Ihnen die korrekten Adressen der zuständigen Landeswirtschaftsministerien weiterzugeben. Ich habe aber an anderer Stelle die Erfahrung gemacht, dass das Wi.Mi. Rh. Pfalz sich nicht allzu sehr für das rechtswidrige Handeln der GVU\'en interessiert.

--- Ende Zitat ---

OK, wer die Stellen kennt - ich wäre dankbar. Selbst wenn das hier nur ein kleiner Versorger ist, so kann\'s ja auch nicht laufen. Vielleicht wissen die ja auch sehr genau, was die da tun - und die Mahnung ist mal wieder unter Einschüchterungstaktik zu verbuchen. Sicher bin ich nicht der erste in KL der widerspricht & auf diese Weise angefahren wird.
Kann man denn hier nicht adäquat antworten? Eigentlich mache ich\'s denen doch viel zu einfach, wenn ich die rechtswidrige Sperrandrohung und die gegenstandlose Mahnung so als \"Versehen\" des EVU hinnehme.

Wenn\'s dieses Forum nicht gäbe, hätten die mich bestimmt auch schon kleingekriegt! Danke allen Beitragenden!

Mit freundlichem Gruß,

Rüdiger Dabelow

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