Na ja, den Forist <PLUS> hatte die konservative "Welt" bei diesen Sätzen wohl nicht im Auge - Späßle gmacht
Das gemachte "Späßle" sollten Sie erklären. Was jetzt? Es geht doch um begründeten und überfälligen Verbraucherschutz und um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in nationales Recht. Die Frist läuft, sie ist im Juli um.
Das ist kein Gesetz gegen die Energiewende, was für ein unterstellter Unfug. Sollen denn Ausnahmen gemacht werden für grün angestrichene Kapitalanlagen nur weil da etwas von PV, EE, ÖKO oder BIO im auf Umweltpapier gedruckten Prospekt steht. Das garantiert noch keinen Verbraucherschutz. Selbst so angeblich insolvenzsichere Rechtsformen wie die eingetragene Genossenschaft brauchen Regeln, ausreichenden Sachverstand, Controlling und Kontrolle. Versagen, Betrug und Pleiten sind auch da nicht ausgeschlossen. Provisionen und Falschberatung gibt es auch bei den EE-Kapitalanlagen. Warum sollen dafür Ausnahmen gelten?!
Man kann über die Umsetzung sicher streiten. So ist das halt, die Deutschen setzen immer noch gründlich eines drauf bei den Vorgaben, das ist wohl auch hier so. Selbst bei der folgenden Anwendung kann man dazu trotz angepasster Regelungen in den europäischen Mitgliedsstaaten ebenfalls erhebliche Unterschiede feststellen. Die Baustelle Europa sieht halt ähnlich aus wie der im Bau befindliche Berliner Flughafen. Chaos bei Planung und Regelwerk bei grenzenlosen Kosten ohne Sicht auf das entfernte Ziel.
Bundesfinanzminister Schäuble kommt seiner Pflicht nach, nicht mehr und nicht weniger. Jetzt stellt man fest, dass Verbraucherschutz auch Einschränkungen und Pflichten für kleine EE-Genossenschaften mit sich bringen kann. Ja denn...
Hierzu die Stellungnahme des VzBV