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Autor Thema: Nach Gaszähler wechsel  (Gelesen 19873 mal)

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Offline NorbertK

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Nach Gaszähler wechsel
« am: 11. Februar 2013, 09:34:20 »
Hallo an Alle,

nach den geltenden Vorschriften sollen Gaszähler alle 8 Jahre gewächselt werden. Der Gaszähler in meiner Mietwohnung wurde nach Aussage des Monteurs das letzte Mal vor über 16 Jahren gewechselt (aktuell am 04.02.2013). Ich selber wohne seit 2010 in der Wohnung und führe Ablesung und Verbrauchsberechnung in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) mittels Tabellenkalkulation selber durch. Mit dem neuen Gaszähler habe ich bis jetzt schon das verbraucht, was für ein Monat reichte oder anders ausgedrückt, dass Vierfache.
Das es durchaus mehr werden könnte war mir schon klar aber gleich um mindestens 400% mehr als zuvor, halte ich für ein Unding, wenn sich nicht auch gleichzeitig mein Verbrauchsverhalten extrem ändern würde, was aber nicht der Fall ist.

Jetzt könnte man natürlich einwenden, dass es noch zu früh wäre Rückschlüsse zu ziehen. Dem ist aber nicht so, denn selbst bei extremen Verbrauch habe ich zuvor keine derartige Steigerung erlebt.

Was haltet Ihr davon? Kann ein Gaszähler nach 16 Jahren wirklich derart verschleißen (Zählerstand bei 767m³).

Was kann ich dagegen tun, bzw. welche Chancen habe ich? Könnte man z.B.  verlangen, dass dieser Zähler ebenso ausgetauscht wird, da offensichtlich defekt (möglicherweise ein Transportschaden)?
Auch zu erwähnen ist ja, das nicht etwa ein neuer Gaszähler eingebaut wird, sondern nur geprüfte/geeichte und ggf. überholte.

Gruß NorbertK

Offline NorbertK

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Re: Nach Gaszähler wechsel
« Antwort #1 am: 11. März 2013, 08:04:02 »
Dann werde ich mal meinen eigenen Beitrag beantworten.

Wie sich jetzt herausstellte ist der Verbrauch der kleinen Stichflamme, die die Therme ständig auf Bereitschaft hält, nicht zu unterschätzen. Nach einer abend- u. morgendlichen Ablesung des Zählers ergab sich bei mir ein Verbrauch von 83 Liter in 9 Stunden. Auf den Tag gerechnet also 220 und auf das Jahr dann 80.000 Liter. Dies alleine entspricht dann einer Leistung von 860 kwh. Mein eigentlicher Verbrauch ist aber nur ein Bruchteil davon.
Deshalb arbeiten die neueren Geräte mit einer batteriebetriebenen Zündung via Funkenstrecke. Alle 2 Jahre eine oder 2 Batterien wechseln sind nämlich echte "Peanuts" dagegen. ;D

Der alte Zähler war nicht mehr sensitiv genug um diesen leichten Gasfluß richtig zu erfassen, denn vorher hatte ich  die Stichflamme immer am brennen. Daraus ist zu folgern, dass er zu meinen Gunsten lief.
Ich schalte die Stichflamme jetzt immer ab und schon sieht es doch gleich wieder besser aus.  8)
« Letzte Änderung: 11. März 2013, 08:38:27 von NorbertK »

Offline Cremer

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Re: Nach Gaszähler wechsel
« Antwort #2 am: 11. März 2013, 13:11:03 »
@NorbertK,

die Eichvorschrift regelt dies ganz klar.

Wenn ein Zähler länger eingebaut ist, hat der Kunde Anspruch auf Austausch, egal ob er viel oder weniggezählt hat.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Re: Nach Gaszähler wechsel
« Antwort #3 am: 11. März 2013, 16:55:43 »
Teil 4 Gültigkeitsdauer der Eichung
<<>>
§ 14 Verlängerung


2 Vorschriften zitieren § 14 EichO


Wird die Meßrichtigkeit von Meßgeräten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichung durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen, verlängert sich die Gültigkeitsdauer um den in Anhang B festgelegten Zeitraum. Die Stichprobenprüfung muß nach dem in Anhang B genannten Verfahren durchgeführt werden.

Gruß

NN

 

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