@superhaase,
ich merk schon. Sie wollens nicht verstehen.
Aber ich werd mich nicht auf Endlosdiskussionen einlassen. Meinen Standpunkt habe ich klar gemacht.
Das kann ich zurückgeben:
Sie wollen anscheinend nicht verstehen, dass die PV-Anlagen (oder die Anteile von PV-Anlagen), deren Strom nicht per EEG vergütet wird und vom Betreiber selbst verbraucht wird, weder direkt noch indirekt durch das EEG finanziert werden.
Insofern haben Sie Ihren Standpunkt, diese PV-Anlagen bzw. die entprechenden Anlagenanteile wären doch trotzdem mittels EEG gefördert, tatsächlich nicht klar gemacht und er ist mir daher unverständlich.
Sie schreiben doch selbst:
Nur derjenige, der mit normalen Krediten (wie bsp Autokauf) + vielleicht irgendwann künftig marktorientierten Preisen diese Anlage sich anschaffte, ist faktisch förderfrei. Und somit den fleißigen Gärtner gleichgestellt und sollte abgabenfrei für die eigenverbrauchte Ernte sein.
(Ich geh in meinen Überlegungen von Privatpersonen aus)
Genau das trifft auf die PV-Anlagen zu, deren Strom selbst verbraucht wird.
Wenn Sie auf die KfW-Kreditprogramme abstellen wollten, dann lassen Sie sich gesagt sein, dass diese KfW-Kredite nur minimale finanzielle Vorteile bringen und die privaten PV-Anlagen mit Sicherheit nicht wegen der KfW-Kredite gebaut werden, sondern auch ohne diese Kredite oder mit ganz normalen Bankkrediten gebaut würden.
Gerade für Privatleute könnte man dieses Kreditprogramm bzgl. PV sicher folgenlos streichen.
Außerdem hat ein KfW-Kredit nichts mit der EEG-Umlage zu tun.
Diese KfW-Kredite verursachen eigentlich keine Förderkosten, denn die etwas billigeren Zinssätze als marktüblich, verursachen dem Staat keine Kosten, im Gegenteil verdient er sogar noch etwas daran durch seine noch günstigere Refinanzierungmöglichkeit. Selbst wenn die KfW für diese Kredite zuschiessen müsste, täte sie das aus der Staatskasse und es würden keineswegs Kosten über die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher gewälzt.
Das ist also ein ganz anderes Paar Stiefel und hat mit der EEG-Umalge auf Strom nicht das geringste zu tun.
Für den kleinen PV-Besitzer mit Eigenverbrauch ist es ja wohl so, dass der vergleichbare Tomatenzüchter einen Anspruch auf Abnahme aller Tomaten, die er über den Eigenverbrauch hinaus produziert hätte, und zwar zu einem deutlich höherem als dem üblichen Marktpreis.
Dieser Vergleich hinkt nun allerdings von einer anderen Seite:
Der Staat will gar nicht die kleinen Privatgartenbesitzer dazu animieren, ökologisch erzeugte Tomaten im Überfluss zu produzieren, um damit die gesamte deutsche Tomatenproduktion in einer langfristig angelegten "Tomatenwende" auf nachhaltige Erzeugung umzustellen und den mit neuen Technologien erzeugten Öko-Tomaten den Markteintritt gegen die subventionierten konventionell erzeugten Tomaten zu ermöglichen.
Der Staat macht das also nicht zum Spaß an der Freud, sondern verfolgt ein höheres Ziel. Daher die Animierung der privaten Kapitalgeber (auch der kleinen Privatleute), Geld dafür auszugeben.
Wenn man nun nicht will, dass die Privatleute den Strom selbst verbrauchen und somit die EEG-Umlage entlasten, sondern wieder komplett einspeisen sollen, dann könnte man natürlich auch den Eigenverbrauch mit allen möglichen Abgaben belegen, um ihn wieder unattraktiv zu machen. Allerdings hat das zur Folge, dass dann die EEG-Umlage noch höher werden würde, weil man die hohe Einspeisevergütung von derzeit 18 ct/kWh zahlen müsste, die wesentlich höher ist als der dazugewonnene Umlagebeitrag von derzeit etwa 5 ct/kWh. Das EEG-Umlagekonto würde also mit netto etwa 13 ct/kWh für jede nicht selbst verbrauchte PV-Kilowattstunde zusätzlich belastet.
Eine Entlastung für die anderen Stromverbraucher ergibt sich dadurch jedenfalls nicht.
Der einzige, der davon einen Vorteil hätte, wäre wohl der Netzbetreiber, der Geld für eine physikalisch gar nicht transportierte Kilwattstunde kassieren darf, oder auch noch die Kette der Stromhändler, die mehr Umsatz machen und damit mehr Gewinn erwirtschaften können mit Strom, der physikalisch gar nicht den Erzeugungsort verlässt und eigentlich nicht gehandelt werden müsste.
Wenn man andererseits gar nicht wollte, dass die Privatleute PV-Strom-Überschüsse ins Netz einspeisen und dafür eine überhöhte Vergütung kassieren, dann müsste man die EEG-Förderung für PV ganz abschaffen und das Neid-Problem mit dem Eigenverbrauch aus teilweise EEG-finanzierten Analgen entstünde erst gar nicht.
Aber wir wissen hier wohl alle (bis auf vielleicht wenige Ausnahmen
), warum der Staat den Anreiz für Privatleute und auch gewerbliche Investoren aufrechterhält, PV-Stromüberschüsse zu erzeugen und zu - derzeit noch - überhöhten Preisen ins Netz einzuspeisen.
Im Gegensatz zu der Behauptung von PLUS geschieht dies nämlich nicht, um einen bestimmten Teil der Bevölkerung auf Kosten der armen nicht-privilegierten Stromverbraucher irgendwie reich zu machen. Solch dummes Geschwätz des Herrn PLUS darf man getrost irgnorieren und sollte sich davon nicht irre machen lassen - das grenzt ja schon an eine Verschwörungstheorie.
Zur Kasse gebeten werden sollen Eigenerzeuger (Selbstverbrauch) über 2 MW!
Und neuen EEG-Anlagen über 150 KW soll keine feste Vergütung mehr zustehen.
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17998.msg98279.html#msg98279
In diesem Sinne hatte ich den den Tomatenvergleich in diese Diskussion eingebracht, nicht in Bezug auf Eignverbrauch aus kleinen EEG-PV-Anlagen.
Ja, in diesem Sinne hatte ich auch den Tomatenvergleich verstanden:
Dies bezieht sich ganz allgemein auf selbstverbrauchten Strom, egal aus welcher Quelle. Ob PV, oder Biogas, oder aber auch Erdgaskraftwerke, die für Industriebetriebe mit hohem konstanten Stromverbrauch wie die berühmten Aluhütten etc. wohl die erste Wahl wäre.
Was aber für selbstverbrauchten Erdgasstrom oder anderen konv. Strom gilt, muss wohl für alle anderen Stromarten und somit auch für selbstverbrauchten PV-Strom gelten.