Der Bund der Energieverbraucher hat unter der Überschrift "Lockerung der Ölpreisbindung für Gaskunden von Nachteil" einen Text veröffentlicht:
http://www.energieverbraucher.de/de/news__311/NewsDetail__15882/Es enttäuscht, einen solchen Text auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher lesen zu müssen.
Als wenn die Ölpreisbindung schon einmal für die Gaskunden von Vorteil gewesen wäre.
Die Ölpreisbindung wurde zurecht kritisiert.
Die Entwicklung zeigt, dass es einen einheitlichen Wärmemarkt nie gab.
Gesunkene Heizölpreise führen nicht zu gesunkenen Gaspreisen.
Die Gas- Großhandelspreise an der Börse liegen regelmäßig unterhalb der Erdgasimportpreise, welche durch die langfristigen Erdgasimportverträge mit Ölpreisbindung beeinflusst sind.
Dass Gasvertriebe gesunkene Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise nicht an die Haushaltskunden weitergeben, hat nichts mit einer Ölpreisbindung zu tun.
Es liegt zum einen daran, dass Grundversorger ihre Preisbestimmungspflicht aus §§ 36 Abs. 1 iVm. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG nicht erfüllen.
Laut BGH sind sie gesetzlich verpflichtet, gesunkene Kosten über Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben.
Zum anderen liegt es wohl am zu geringen Wettbewerbsdruck, der daraus resultiert, dass immer noch zu wenige Kunden jeweils schnellstmöglich zum jeweils günstigsten vergleichbaren Anbieter wechseln.