@Graf Koks
Da sind wir uns vollkommen einig.
Das ist die gleiche Terminologie wie in allen einschlägigen Gerichtsentscheidungen, vgl. OLG München NJW-RR 1999, 421; LG Berlin NJW-RR 2002, 992; LG Mannheim, AG Heilbronn, AG Karlsruhe etc. pp.
Nun haben aber schon Versorger innerhalb von Gerichtsverhandlungen erklärt, gar keine Rücklagen zu bilden.
Die notwendigen Investitionen würden über die Abschreibungen nach dem Prinzip der Nettosubstanzerhaltung abgesichert, oft aus dem cash flow bezahlt.
Mit anderen Worten:
Die zutreffende Vorstellung der Gerichte über eine vollständige, nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Preiskalkulation führt bei vielen Versorgern zu erheblichen Problemen, weil sie nämlich in diesem Sinne bisher noch nie ihre Preise kalkuliert hatten. Das haben ja auch viele bereits mehr oder weniger eingestanden.
Genau das macht die Sache erst so spannend.
Ansonsten hätte kein einziger Versorger Schwierigkeiten damit gehabt, seine Preiskalkulation offen zu legen.
Bekanntlich sollen die Versorger ja angeblich nichts zu verbergen haben, außer vielleicht der Tatsache, dass bisher gar keine Preise kalkuliert wurden anhand der Grundsätze der langjährigen Rechtsprechung .
Wenigstens Erdgas Südsachsen wollte die Kunden nicht disillusionieren und hat gleich mitgeteilt:
\"Im Übrigen hatten wir noch nie kalkulierte Gaspreise, sondern immer Wettbewerbspreise\".
Und damit dürfte Erdgas Südsachsen überhaupt nicht allein stehen, wenn man sich nur einmal ehrlich machen würde.
Nach einem Bericht im heutigen SPIEGEL beabsichtigt E.ON Hanse zum 01.01.2006 eine weitere Preiserhöhung, wenn möglich gleich um 20 Prozent auf einmal. Hat man Worte.
Die Kalkulation, aus der sich die Erforderlichkeit und Angemessenheit solcher Preiserhöhungen ergeben soll, möchte man sehen, mit exakten Belegen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt