@NN
Ihre plakativen Rechenbeispiele sollten Sie schon genauer darlegen, das ist aber vermutlich gar nicht gewollt, da dann Ihre populistischen Ausführungen in sich zusammenfallen würden.
Damit die Datenbasis gleich ist, hier für Sie nochmal einige Punkte für Windkraftanlagen aus dem
Gemeinsamen Vorschlag zur Dämpfung der Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien vom 13.02.20131. EEG-Anlagen sollen ab 01.08.2013 in den ersten 5 Monaten ab Inbetriebnahme nur den Marktwert des erzeugten Stroms vergütet bekommen. PV-Anlagen ausgenommen.
2. Ab dem 6. Monat wird die Anfangsvergütung für Windenergieanlagen an Land von bisher 9,0 Ct/KWh auf 8,0 Ct/KWh abgesenkt.
3. Der Repowering- und der SDL-Bonus werden gestrichen. Dieser Bonus beträgt für Neu-Anlagen 0,5 Ct/kwh
Das heißt für die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf dem bestehenden EEG eine Vergütung für Anlagen die zB 2014 ans Netz sollten eine Gesamt-Vergütung von 9,5 Ct/KWh
Wenn man nun beispielsweise für drei Anlagen eine jährliche Erzeugung von 20.000.000 KWh unterstellt, entspricht das einer Vergütung von jährlich 1.900.000 €. Darauf basiert die gesamte Planung, Kreditnahme und Brutto-Rendite von etwa 3-5%.
Nach dem Altmaier-Vorschlag kann nur noch mit 8 Ct/KWh gerechnet werden, das ergibt 1.600.000 Euro, also jährlich 300.000 Euro weniger und diese Vergütung wird zudem erst ab dem 6. Monat bezahlt. Fünf Monate gibt es den Marktpreis, der deutlich niedriger liegen dürfte.
Damit werden sich die Investoren (vor allem in Bürgerhand/kleine Invstorengruppen) sehr schwer tun solch ein Projekt noch durchzuziehen, da die Finanzierung in der Regel enger gestrickt ist.
So sieht es vermutlich auch auch für die Saerbeker aus, die richtigerweise gesagt haben, dass sie unter den neuen Bedingungen nicht investiert hätten. Wie Sie sagen - natürlich muss die Kohle auch stimmen - Investoren lassen ihr Geld eben nicht auf dem Girokonto liegen.
Zudem ja, wie Sie dem Beitrag entnehmen konnten, sich am ansteigen der EEG-Umlage überhaupt nichts ändert, da die genannten Punkte nicht die strukturellen Fehler berichtigen.
Auch werden die Industrieprivilegien dadurch nicht abbaut, noch wird die Weitergabe der Senkung der Strombeschaffungskosten an den nicht priviligierten Verbraucher gesichert.
Die "Strompreisbremse" ist also m.E. nur ein Zugeständnis an Großinvestoren.
Zudem sollen einige Änderungen rückwirkend auch für Bestandsanlagen in Kraft treten. Wo bleibt der Vertrauenschutz in ein Gesetz nach Inkraftreten?
Eine Klagewelle läßt grüßen!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW