Energiepreis-Protest > MITGAS
Kündigung durch Gasversorger
Barbarossa1:
MITGAS hat meinen Sondervertrag wegen"vertragswidrigen Verhaltens"zum 28.2. gekündigt( nach über 8 Jahren Preisprotest mit den üblichen Verfahrensweisen). Ab 1.3.-so die Ankündigung in dem Schreiben-erfolgt dann die Ersatzversorgung durch den Grundversorger, der auch MITGAS heissen müsste.Was ist zu tun?Das Schreiben ist übrigens von zwei Mitarbeiterinnen (Betreung Privatkunden) untezeichnet-i.A,. dürfte also vermutlich formell ungültig sein.
Capo:
--- Zitat ---Was ist zu tun?
--- Ende Zitat ---
Den Anbieter wechseln und den alten Protest weiterlaufen lassen.
Bis dann...
Capo
Barbarossa1:
Trotzdem der Kündigung widersprechen?Und ist es eigentlich schon mal vorgekommen, dass ein neuer Anbieter den "notorischen Protestler " ablehnt?
Gasyeti:
Diese Praktik wird immer öfter von Anbietern durchgezogen. Ganz groß in dieser Sache ist Bürgergas.
Trotz Aufforderungen auch von der Netzagentur zu wechseln um die hohen Preise zu bekämpfen sortieren immer mehr Anbieter ihre Kundschaft aus.
gastrom:
@Barbarossa1,
Sie lassen uns (oder zumindest mich) etwas im Unklaren über Ihren von MITGAS „gekündigten“ Vertrag, sodass „guter Rat teuer“ ist. Wann wurde Ihr Vertrag mit welcher Laufzeit abgeschlossen? Unter welchen Bedingungen kann Ihr Vertrag gekündigt werden? Verlängert sich der Vertrag bei Nichtkündigung automatisch? So könnte es darin z.B. heißen:“ Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Vertrages“. In dem Fall und bei Ende der Vertragslaufzeit 28.02. hätte das „Kündigungsschreiben“ bis Ende November 2012 Ihnen vorliegen müssen. Wenn es später kam, muss man sich sicher keine weiteren Gedanken um die Nicht-Berechtigung der Mitarbeiterinnen (Betreuung Privatkunden), eine Kündigung auszusprechen, zu machen. Hätte ich so eine "Kündigung" bekommen, würde ich MITGAS meine Bedenken mitteilen.
Und den Anbieter einfach zu wechseln (bei unwirksamer Kündigung) würde ich mir „nach über 8 Jahren Preisprotest mit den üblichen Verfahrensweisen“ reiflich überlegen. Natürlich weiß ich nicht, wie Ihre „üblichen Verfahrensweisen“ und Ihr „vertragswidriges Verhalten“ aussehen.
Grüße von gastrom
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