0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Extra-Wärmelieferungsverträge können Wohnungskäufer und Mieter teuer zu stehen kommen – sogar wenn sie nicht unterschrieben sind. Das hat der Bundesgerichtshof zum so genannten „Contracting“ entschieden... Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2012Aktenzeichen: VIII ZR 292/11
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz