Energiepreis-Protest > FirstCon
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
khh:
--- Zitat von: masterflok am 22. Dezember 2012, 10:41:06 ---Trotz des Urteils verklagt nun die FirstCon alle Genossen. ...
Übrigens gibt es einen Schlichterspruch zu einem ähnlichen Fall. Auch dort hat ein Anbieter ohne Vertrag geliefert ...
Dort heißt es
--- Zitat ---Ein Wertersatz nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff BGB) ist sehr fraglich, da nach § 814 BGB das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende ... gewusst hat (wissen musste), dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. ...
[...]
besteht kein Anspruch ... auf Wertersatz.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung/Unterstreichung/Einfügung durch khh]
@ masterflok,
diese mögliche Rechtsfolge (kein Zahlungsanspruch!) hatte ich bereits vor Wochen bzgl. der Forderungen von EnS bzw. deren IV angesprochen. Ebenso im Zusammenhang mit Forderungen der EGNW bzgl. Forderungen aus eigener Fortsetzung der angeblichen EnS-Verträge.
Seinerzeit haben Sie meine Ausführungen noch als absoluten Blödsinn etc. abgetan...... aber schön, dass Sie anscheinend doch lernfähig sind ! ;D
--- Ende Zitat ---
Hans Hans:
@ khh
Es ist schon bedauerlich, wie Sie den Krampf nicht lösen können und ständig in die Kurve von - aktuell- First Con zu EnS/EGNW einbiegen.
Haben denn die Leistenden EnS/EGNW s.Zt. gewusst, dass sie nicht zur Leistung verpflichtet waren, d. h. nicht liefern mussten, durften oder sollten?
Wenn es um Schuhe ginge, könnte man meinen, Ihr Schuh ist ausgelascht.
War da nicht auch mal was mit "Kündigungen" zwischen EnS und EGNW ?!
Ich erinnere in dem Zusammenhang noch etwas, nämlich, diesbezüglich spontane
Reaktion des Grundversorgers Eon Avacon.
khh:
off-topic
--- Zitat von: Hans Hans am 22. Dezember 2012, 15:45:08 ---Es ist schon bedauerlich, wie Sie ... ständig in die Kurve von - aktuell- First Con zu EnS/EGNW einbiegen.
--- Ende Zitat ---
Nein, in diese "Kurve" will ich hier keineswegs weiter "einbiegen"...... und "ausgelascht" bzw. ausgestanden ist das Thema noch längst nicht !
--- Zitat von: Hans Hans am 22. Dezember 2012, 15:45:08 ---Haben denn die Leistenden EnS/EGNW s.Zt. gewusst, dass sie nicht zur Leistung verpflichtet waren, d. h. nicht liefern mussten, ... ?
--- Ende Zitat ---
Ja, das hätten beide zumindest wissen können/müssen...... warum, das können Sie im betreffenden Thread bzw. im Mitglieder-Forum nachlesen !
Hans Hans:
khh, " Ja ..........hätte.....können/müssen" , ist nicht gerade ergiebig und zielführend.
Was war denn da mit Kündigungen usw. ?
Im Übrigen habe ich nicht überall Zugang zu den Foren.
khh:
off-topic
--- Zitat von: Hans Hans am 22. Dezember 2012, 17:49:05 ---khh, " Ja ..........hätte.....können/müssen" , ist nicht gerade ergiebig und zielführend.
--- Ende Zitat ---
> BGB § 814 Kenntnis der Nichtschuld lautet: "Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war..."
> "gewusst hat" ist die positive Kenntnis von der Nichtleistungspflicht - "hätte wissen müssen" hat im Regelfall die selbe Rechtsfolge !
--- Zitat von: Hans Hans am 22. Dezember 2012, 17:49:05 ---Was war denn da mit Kündigungen usw. ?
--- Ende Zitat ---
Da war nichts - zumindest wurden die angeblichen Verträge mit EnS weder von dieser gegenüber den Kunden noch von Kunden gegenüber der EnS gekündigt.
Aus diesem Mangel ergeben sich ebenfalls entsprechende Rechtsfolgen !
--- Zitat von: Hans Hans am 22. Dezember 2012, 17:49:05 ---Im Übrigen habe ich nicht überall Zugang zu den Foren.
--- Ende Zitat ---
Wieso äußern Sie sich dann überhaupt, als nicht Betroffener sowie ohne Kenntnis der Details und Hintergründe ? >:(
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