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Grünwelt: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
bolli:
Wenn ich das im Eingangsthread richtig gelesen/verstanden habe, interessiert chrkap vor allem/nur, ob er bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat. Ansonsten würde er bei gleichem Preis seinen Vertrag bis 02/2014 erfüllen wollen.
Didakt:
@ bolli
Chrikap schreibt: „Für diese weiteren 12 Monate habe ich jetzt natürlich keine Preisgarantie mehr“ ...und... „Der momentane Tarif des Gasversorgers für Neukunden ist in etwa gleich wie mein aktueller Tarif mit Preisgarantie“.
Für mich stellt sich die Frage, ob er wirklich keine Preisgarantie mehr für das Anschlussjahr hat?
Denn gebräuchliche Kündigungsklauseln lauten in der Regel, z. B.:
„Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von…vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.“
Insofern dürfte ihm auch die vertraglich vereinbarte Preisgarantie für ein weiteres Jahr zustehen, da von keiner Partei gekündigt wurde. Es sei denn, eine wirksame Preisänderungsklausel lässt eine Anpassung des vertraglich vereinbarten Festpreises für das Anschlussjahr zu. Hoheitliche Abgaben/Umlagen lassen wir mal außen vor. Pacta sunt servanda!
Sollte der Versorger seine Preise anpassen können/dürfen, ist ein Sonderkündigungsrecht gegeben.
chrikap:
Hallo allerseits,
zuerst mal vielen Dank für die Antworten.
Grundsätzlich bin ich mit dem Versorger zufrieden und hätte nichts dagegen, noch ein Jahr bei ihm zu bleiben. Zumal sein aktueller Marktpreis wie schon geschrieben, ungefähr dem meines Tarifs mit Preisgarantie entspricht. Meine Befürchtung ist halt, dass bis zum 1.3.2013, dem Ende meiner Preisgarantie, der Versorger seine Preise erhöht hat und ich dann 12 Monate drin hänge.
Dass meine Preisgarantie weiter bestehen könnte wie von Didakt geschrieben, funktioniert wohl nicht, da in meinem Vertrag die Preisgarantie explizit auf 12 Monate begrenzt ist.
Das Blöde ist zudem, daß ich von meinem Vertrag keine AGB besitze, obwohl ich normalerweise jeden Zettel abhefte. Ich könnte nur auf der Homepage des Versorgers die AGB des aktuellen Tarifs runterladen. Ob die allerdings der meines Tarif entspricht ist fraglich.
Ich versuche morgen, eine AGB per Mail beim Versorger anzufordern und melde mich dann wieder.
Viele Grüße
Christoph Kappus
Cremer:
@Chrikap,
sofern bis Ablauf von 3 Monaten vor Vertragsende keine Kündigung oder Preiserhöhungsmitteilung vorliegt, kann man davon ausgehen, dass der Vertrag um ein Jahr mit der ursprünglichen Preisgarantie verlängert wird.
Sollte bis 6 Wochen vor Vertragsende eine Preismitteilung vorliegen ,so hat man Sonderkündigungsrecht.
chrikap:
--- Zitat von: Cremer am 21. Dezember 2012, 12:05:53 ---
sofern bis Ablauf von 3 Monaten vor Vertragsende keine Kündigung oder Preiserhöhungsmitteilung vorliegt, kann man davon ausgehen, dass der Vertrag um ein Jahr mit der ursprünglichen Preisgarantie verlängert wird.
--- Ende Zitat ---
@Cremer
Auch wenn die Preisgarantie im Vertrag explizit auf 12 Monate beschränkt wurde?
Damit wäre mir ja geholfen, da ich mit dem momentanen Preis des Versorgers durchaus zufrieden bin.
--- Zitat von: Cremer am 21. Dezember 2012, 12:05:53 ---
Sollte bis 6 Wochen vor Vertragsende eine Preismitteilung vorliegen ,so hat man Sonderkündigungsrecht.
--- Ende Zitat ---
Zum Verständnis.
Sollte ich doch wider Erwarten eine Preiserhöhung für die 12 monatige Vertragsverlängerung bekommen, habe ich Sonderkündigungsrecht. Richtig?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß Christoph Kappus
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