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Grünwelt: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie

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chrikap:
Hallo allerseits,

ich habe einen 12 monatigen Gasliefervertrag mit Preisgarantie und habe leider die Kündigungsfrist versäumt. Jetzt verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate bis 28.2.2014. Für diese weiteren 12 Monate habe ich jetzt natürlich keine Preisgarantie mehr. Wenn der Versorger dann den Preis erhöht, habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht, weil mein Vertrag ja bestehen bleibt oder kann der Versorger für diese 12 monatige Verlängerung den Preis erhöhen?
Der momentane Tarif des Gasversorgers für Neukunden ist in etwa gleich wie mein aktueller Tarif mit Preisgarantie.
Für Antworten wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Christoph Kappus

(Edit Evitel2004: Threadtitel ergänzt)

berghaus:
@chrikap

Uns interessiert auch immer mal der Name des Versorgers und die Grund- und Arbeitspreise, sowie die Kündigungsfristen.

Wenn Du schon so mutig bist, Deinen eigenen Namen zu nennen, brauchst Du davor auch keine Scheu zu haben.

Deine Frage werden größere Experten im Forum als ich noch genauer beantworten.

Soweit ich das bisher verstanden habe, hast Du ein Sonderkündigungsrecht auch dann, wenn es nicht in den AGB steht.

Möglichweise dürfen dann sogar die Preise nicht erhöht werden, nicht mal wegen neuer oder erhöhter Umlagen, Abgaben usw.

berghaus 19.12.12

chrikap:
Der Versorger heißt Grünwelt Energie. Ich habe den Tarif "grüngas 12".
Mein Tarif mit Preisgarantie bis 28.2.2013 beläuft sich auf 5,18 Cent/kwh Arbeitspreis und 283,11 € Grundpreis. Die Kündigungsfrist betrug 3 Monate. Bis auf die lange Kündigungsfrist kann ich über den Versorger eigentlich nichts negatives sagen. Er macht mir einen seriösen Eindruck. Zudem hat er soviel ich weiß, bei den neuen Verträgen die Kündigungsfrist auf 6 Wochen verkürzt. Habe halt gepennt. Ich wußte ja von der langen Kündigungsfrist.
Mich interessiert halt, wenn ich ab 1.3.2013 wesentlich mehr bezahlen müsste, ob ich dann per Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag rauskomme.

Gruß Christoph

berghaus:
Über das Sonderkündigungsrecht, vor allem auch beim Strom wegen des EEG,  ist hier schon viel geschrieben worden, zu finden über "Suchen"

z.b. hier   http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17545.0.html


berghaus 20.12.12

Didakt:
@ chrkap

Nachstehend ein Auszug aus den fraglichen AGB:


--- Zitat ---§ 20 Beginn und Laufzeit des Vertrages, ordentliche Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Gasbelieferung des Kunden. Für Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche automatische Vertragsverlängerungen gelten im Übrigen die im Auftragsformular genannten Bedingungen, welche dem Kunden im Vertragsbestätigungsschreiben des Lieferanten erneut mitgeteilt werden. § 127 Absatz 2 BGB findet keine Anwendung. Der Lieferant soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.
--- Ende Zitat ---

Generell steht Ihnen bei Preisanpassungen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Bezüglich Ihrer speziellen Angelegenheit ist aber die Kündigungs-/Vertragsverlängerungsklausel Ihres Vertrages von Belang, die Sie hier einstellen sollten. Dann könnte Ihre Frage/Sachlage näher beurteilt werden.

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