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Autor Thema: Haus gekauft mit Miettank  (Gelesen 4713 mal)

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Offline Tante Maddi

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Haus gekauft mit Miettank
« am: 18. Dezember 2012, 21:23:09 »
Hallo,

verfolge hier schon viele Beiträge und möchte jetzt mal speziell Rat bei meinem Anliegen.

Wir haben ein Haus gekauft mit Flüssiggastank der Fa. Tyczka.
Laut Vorbesitzer wurde der Vertrag gekündigt und laut Notarvertrag ist das Grundstück Mietfrei.

Nun schickt uns Fa. Tyczka 2 Verträge zu, einmal einen Überlassungsvertrag für den Tank und ausserdem ein Flüssiggas-Lieferabkommen.

Ich bin weder bereit den einen noch den anderen Vertrag zu unterschreiben.

Habe einen Brief geschrieben, das wir diesen 20 Jahre alten Tank nicht bereit sind zu mieten, eventuell aber kaufen würden. Nach ca. einem Monat ohne Reaktion rief ich an um nachzufragen, dort sagte man mir, das angeblich kein Schreiben angekommen ist. Also schrieb ich nochmals, diesmal per Einschreiben mit Rückschein. Ich bekam auch prompt Antwort: "Wir legen allergrößten Wert auf die Sicherheit unserer Tankanlagen und sind daher bestrebt, die Einhaltung aller erforderlichen Prüf- und Wartungsarbeiten in unserer Hand belassen. Aus sicherheitstechnischen Gründen möchten wir daher von einem Angebot an Sie absehen."
Allternativ bieten sie eine Zusatzvereinbarung an, das wir uns Angebote über die Lieferung von Flüssiggas von Dritten einzuholen und wenn wir diese Konditionen schriftlich nachweisen könnten, würde Tyczka mit diesem Angebot mitgehen bzw. maximal 5% über den Preis.

Ist doch ein Witz oder?? Wie soll ich jetzt reagieren?
Weiterhin hart bleiben und auf Kauf bestehen oder Abtranzport?! Da wir bisher keinen Vertrag unterschrieben haben, würde ich auch sicher nicht für den Abtranzport etc. aufkommen. Einen Neuen kaufen und hinstellen? Aber was ist mit der Leitung und und und....

Fakt ist, es wird/ist kalt und der Tank leert sich.

warte auf eure kompetende Beratung  ;)

Offline Onkel-Olli

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Re: Haus gekauft mit Miettank
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2012, 18:02:24 »
Hallo Tante Maddi,

kann man auf der Basis schlecht einen Ratschlag erteilen, zu wenige Informationen.

Ich würde mal tippen, dass es sich um einen oberirdischen Tank handelt (wegen: "Einen Neuen kaufen und hinstellen?") und dass das Haus einen ganz ordentlichen Energiebedarf hat, weil wohl über 20 Jahre alter Tank (Energieausweis vorhanden?).

In dem Fall kann man ja wahrscheinlich Einiges der vorhandenen Installation weiter nutzen und könnte mit einem neuen Kauftank (Größe?) bei unter 3.000,- € landen.

Wie das so ist, mit der Nutzung im Moment, obwohl man keinen Vertrag hat??? Und ob man das Ganze lösen kann unter dem Motto: "Geht mich alles nicht's an, holt Euren Tank doch selber ab!" Weiß ich auch nicht, könnte man aber versuchen und entsprechende Fristsetzung nicht vergessen (also bis wann das Teil abgeholt werden muss)!!!

Wenn man selber noch ein paar Möglichkeiten hat, den Tank bei Seite zu stellen, könnte das gehen aber ohne Freigabe wird sich da wohl keine Firma ran trauen (Klage wegen Eigentumsdelikt und so).

Bei einem Alter von 20 Jahren würde ich wohl eher auf Abtransport bestehen, ein Kauf lohnt sich wahrscheinlich nicht mehr. Ich habe zwar keine gesicherten Kenntnisse wie lange so ein Tank hält aber bei 20 Jahren könnten jetzt so langsam die Probleme los gehen mit Rost und Schwachstellen usw.

In dem Sinne,

Schöne Grüße,

Onkel-Olli
der Ex-Vertragshai

keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Garantie, alles nur unverbindliche, eigene Erfahrungen

Offline Druckerzeuger

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Re: Haus gekauft mit Miettank
« Antwort #2 am: 06. Januar 2013, 14:25:48 »
Wir hatten ebenfalls einen Miettank vom Vorbesitzer übernommen. Über Verträge dazu jedoch zunächst
nicht nachgedacht. Dann tauchte der Außendienstler auf und bot einen Gasliefervertag an.
Ebenso einen Tankmietvertrag.
Wir schlossen beide ab. Der Liefervertrag bot eine Lieferung nach "billigendem Ermessen" an. Preise sollten
wettbewerbsfähig sein. Die ersten Lieferungen waren dies nach unserem damaligen Kenntnisstand auch.
Dann wurde der Preis deutlich angezogen. Freie Lieferanten boten günstiger an - telefonisch.
Ich forderte vom Lieferanten eine Preisreduzierung mit Hinweis auf die Wettbewerbspreise und auf den Vertragspassus
"billigem Ermessen", denn der bedeutet VOM KUNDEN ZU BILLIGENDEM Ermessen. Wir erhielten daraufhin immer wieder Preisreduzierungen.
Ca. 3 Jahre haben wir das so gemacht. Das war schon lästig, stressig und unsicher - vor allem in der Winterperiode...
Dann haben wir den Liefervertrag, sowie die Tankmiete gekündigt. Wir baten um Abholung des alten Tanks, um den mittlerweile bestellten
Eigentumstank aufstellen zu können. Den alten Tank hatten wir fast leer - bis auf Restdruck. Die Zwischenzeit überbrückten wir mit einer großen Propangasflasche und Adapterstück. So etwas stellen einem schon mal örtliche Flaschengaslieferanten zur Verfügung. Sehr hilfreich, wenn im Winter mal Gas fehlt und der Tankzug nicht kommen kann.
Der alte Tank wurde dann abgeholt und wir erhielten eine Rechnung über ca. 1000 DM ( Jahr 2000 ) für
Abtransport, Entleerung und Tankaufbereitung.
Eine Zahlung dieser überhöhten Rechnung lehnte ich grundsätzlich ab, da der Tank ja nicht auf unsere Veranlassung hier aufgestellt worden war, sondern schon vorhanden war.
Wir erhielten 2 Mahnungen. Auf meinen widerholten schriftlichen / telefonischen Einspruch reagierte man nicht.
Dann erhielten wir einen gerichtlichen Mahnbescheid!
Gegen diesen legte ich Einspruch ein und begründete ihn auch.

Da ich mich nicht länger mit dieser Angelegenheit herumärgern wollte, machte ich dann folgendes:

Ich rief den zuständigen Sachbearbeiter des Gaslieferanten an, schilderte noch einmal kurz, sachlich und höflich meine Sicht der Dinge,
und sagte:   

"Hören Sie mir bitte genau zu, denn das was ich Ihnen jetzt sage, sage ich Ihnen nur einmal. Für jede 100 DM die mich die Tankabholung kostet, werde ich einen von Ihren, hier im Umkreis vorhanden, Kunden davon überzeugen, sich einen eigenen Tank zu kaufen, um eine Menge Geld zu sparen".

Ich habe nie wieder etwas von denen gehört!

Offline Grasdackel

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Re: Haus gekauft mit Miettank
« Antwort #3 am: 08. Januar 2013, 11:44:00 »
Meines erachtens nach, hast du mit dem Mietvertrag eine Klausel unterschrieben, in der du für die Kosten des abtransports, ausbau usw. aufkommen musst.
so war es bei mir zumindest, kommt natürlich auf den vertrag an.
Ich bin keine Signatur...ich putze hier nur.

 

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