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Autor Thema: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH  (Gelesen 9808 mal)

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Offline khh

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« am: 22. Dezember 2012, 13:20:41 »
Trotz des Urteils verklagt nun die FirstCon alle Genossen. ...

Übrigens gibt es einen Schlichterspruch zu einem ähnlichen Fall. Auch dort hat ein Anbieter ohne Vertrag geliefert ...
Dort heißt es
Zitat
Ein Wertersatz nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff BGB) ist sehr fraglich, da nach § 814 BGB das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende ... gewusst hat (wissen musste), dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. ...
[...]
besteht kein Anspruch ... auf Wertersatz.
[Hervorhebung/Unterstreichung/Einfügung durch khh]

@ masterflok,
diese mögliche Rechtsfolge (kein Zahlungsanspruch!) hatte ich bereits vor Wochen bzgl. der Forderungen von EnS bzw. deren IV angesprochen. Ebenso im Zusammenhang mit Forderungen der EGNW bzgl. Forderungen aus eigener Fortsetzung der angeblichen EnS-Verträge.
Seinerzeit haben Sie meine Ausführungen noch als absoluten Blödsinn etc. abgetan...... aber schön, dass Sie anscheinend doch lernfähig sind !   ;D

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Offline Hans Hans

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2012, 15:45:08 »
@ khh

Es ist schon bedauerlich, wie Sie den Krampf nicht lösen können und ständig in die Kurve von - aktuell- First Con zu EnS/EGNW einbiegen.
Haben denn die Leistenden EnS/EGNW s.Zt. gewusst, dass sie nicht zur Leistung verpflichtet waren, d. h. nicht liefern mussten, durften oder sollten?
Wenn es um Schuhe ginge, könnte man meinen, Ihr Schuh ist ausgelascht.
War da nicht auch mal was mit "Kündigungen" zwischen EnS und EGNW ?!
Ich erinnere in dem Zusammenhang noch etwas, nämlich, diesbezüglich  spontane
Reaktion des Grundversorgers Eon Avacon.

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2012, 16:55:18 »
off-topic

Es ist schon bedauerlich, wie Sie ... ständig in die Kurve von - aktuell- First Con zu EnS/EGNW einbiegen.
Nein, in diese "Kurve" will ich hier keineswegs weiter "einbiegen"...... und "ausgelascht" bzw. ausgestanden ist das Thema noch längst nicht !

Haben denn die Leistenden EnS/EGNW s.Zt. gewusst, dass sie nicht zur Leistung verpflichtet waren, d. h. nicht liefern mussten, ... ?
Ja, das hätten beide zumindest wissen können/müssen...... warum, das können Sie im betreffenden Thread bzw. im Mitglieder-Forum nachlesen !
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Offline Hans Hans

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2012, 17:49:05 »
khh, " Ja ..........hätte.....können/müssen" , ist nicht gerade ergiebig und zielführend.
Was war denn da mit Kündigungen usw. ?
Im Übrigen habe ich nicht überall Zugang zu den Foren.

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2012, 18:43:23 »
off-topic

khh, " Ja ..........hätte.....können/müssen" , ist nicht gerade ergiebig und zielführend.
>  BGB § 814 Kenntnis der Nichtschuld lautet: "Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war..."
> "gewusst hat" ist die positive Kenntnis von der Nichtleistungspflicht  - "hätte wissen müssen" hat im Regelfall die selbe Rechtsfolge !

Was war denn da mit Kündigungen usw. ?
Da war nichts  -  zumindest wurden die angeblichen Verträge mit EnS weder von dieser gegenüber den Kunden noch von Kunden gegenüber der EnS gekündigt.
Aus diesem Mangel ergeben sich ebenfalls entsprechende Rechtsfolgen !

Im Übrigen habe ich nicht überall Zugang zu den Foren.
Wieso äußern Sie sich dann überhaupt, als nicht Betroffener sowie ohne Kenntnis der Details und Hintergründe ?   >:(
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Offline masterflok

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2012, 20:29:44 »
diese mögliche Rechtsfolge (kein Zahlungsanspruch!) hatte ich bereits vor Wochen bzgl. der Forderungen von EnS bzw. deren IV angesprochen. Ebenso im Zusammenhang mit Forderungen der EGNW bzgl. Forderungen aus eigener Fortsetzung der angeblichen EnS-Verträge.
Seinerzeit haben Sie meine Ausführungen noch als absoluten Blödsinn etc. abgetan...... aber schön, dass Sie anscheinend doch lernfähig sind !   ;D
Was DU dir mal wieder für einen Unsinn zusammenreimst.

Bei der EnergenSüd wurde der Belieferung weder von dir noch irgendjemand anderen wiedersprochen. Darüber hinaus hast du Abschlagszahlungen geleistet, und zwar direkt an die EnergenSüd (siehe Kontoauszüge!). Wieso auch sollte es dich gestört, die Konditionen für Strom waren schließlich ungemein gut. Doch jetzt, wo doch Einzelne auf Forderungen sitzen bleiben, spielst DU dich als goldenen Ritter auf und kämpfst für die Forderungen anderer? Spielst aber gleichzeitig die Geschichte mit der FirstCon runter?

Im Gegensatz zur EnergenSüd war sich die FirstCon sehr wohl bewusst, dass sie zur Leistung nicht verpflichtet waren. Das wurde bereits bei der Generalversammlung im Juni dem Herrn Kreye unmissverständlich mitgeteilt. Und selbst einen Tag vor Vertragsunterzeichnung hat der Aufsichtsrat die Beteiligten darüber benachrichtigt, dass der Vertrag nichtig ist (siehe Urteil).
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2012, 20:44:14 von masterflok »

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2012, 21:01:23 »
off-topic

... Was DU dir mal wieder für einen Unsinn zusammenreimst.

Bei der EnergenSüd wurde der Belieferung weder von dir noch irgendjemand anderen wiedersprochen. Darüber hinaus hast du Abschlagszahlungen geleistet, und zwar direkt an die EnergenSüd (siehe Kontoauszüge!). ...

Zum "DU" werden wir beide ganz bestimmt nicht kommen !

Ansonsten: Ihre Argumente sind „Quatsch mit Sauce“! Die betreffenden Beiträge bzgl. EnS noch mal lesen, vielleicht dämmert es dann irgendwann. ;D
Darüber hinaus ist EnerGenSüd passé, dort gibt es nichts mehr zu holen. Viel wichtiger ist, inwieweit die EGNW für die sich abzeichnenden Schäden im Zusammenhang mit der EnS-Insolvenz (mit)verantwortlich ist und wie die EGNW in 2011 zu den Verträgen mit den eigenen Mitgliedern gekommen sein will. Auch dazu ist alles geschrieben!  :P

Und WANN hab ich WO die "Geschichte" mit FirstCon runtergespielt?  -  Mal meinen letzten Beitrag im Mitglieder-Forum lesen!  >:(
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Offline masterflok

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #7 am: 22. Dezember 2012, 21:15:42 »
h'berger, ich denke, du brauchst mal wieder eine Pause. Zum wiederholten mal hast du ein Thema ins Off-Topic getrieben.  ::)

Das alle Argumente, die dir nicht passen, "Quatsch mit Sauce" sind, hat nun auch der Letzte begriff  ;)

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #8 am: 22. Dezember 2012, 21:30:25 »
h'berger, ...
Das alle Argumente, die dir nicht passen, "Quatsch mit Sauce" sind, hat nun auch der Letzte begriff  ;)

Wie BOESE ist das denn, oder........ ein Sach-Argument à la masterflok  -  nur, die Fakten sind andere !   ;D
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2012, 21:50:28 von khh »
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