Energiepreis-Protest > FlexStrom
Ärger mit Flexgas
Mecky2001:
Hallo,
seit dem 01.04.2012 beziehe ich Gas von Flexgas.
Vorher waren wir bei Gelsenwasser und der Preis war sehr attraktiv.
Ich hatte auch die vielen negativen Berichte von Flexgas gelesen, dachte mir aber, dass es nicht soo schlimm wird.
Nun habe ich am 10.12. ein Schreiben erhalten, in dem mir die neuen Preise an 1.4.2013 mitgeteilt werden.
Der Schock dabei: 95 % Preissteigerung.
Ich habe sofort gekündigt und bin dann von Flexstrom per Telefon kontaktiert worden.
Die Kündigung würde nicht angenommen, da ich die Fristen nicht eingehalten hätte, dabei sind es doch noch 12 Wochen bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Was kann ich tun??
bolli:
Wenn Sie tatsächlich erst am 10.12.12 dieses Schreiben mit der Preiserhöhung erhalten haben, dürfte wohl die Frist für eine Sonderkündigung kaum verstrichen sein, das ist ja gerade mal eine Woche her.
Darüber hinaus können Sie im Vertrag ja mal überprüfen, was Sie für eine reguläre Kündigungsfrist haben. In vielen Fällen, vor allem mit Preisbindung, beträgt diese 3 Monate vor Vertragsablauf. Auch diese Frist wäre ja noch einzuhalten.
Sollten Sie Ihre jetzt versandte Kündigung nicht per Einschreiben versandt haben, würde ich aus Nachweisengründen diese nochmals als Einschreiben/Rückschein zustellen lassen. Wer weiss, wer sich später noch an das Telefonat aus Gründen der Kündigung erinnert, die Firma meist nicht.
Sollte Flexgas dann immer nock Zicken machen, würde ich denen (allerdings nur miteinfachem Brief) mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle drohen. Ggf. können Sie dieses auch schopn ins Kündigungsschreiben mitrein nehmen. Und wenn Flexgas Sie daraufhin immer noch festhalten will, diese auch einschalten.
khh:
--- Zitat von: Mecky2001 am 17. Dezember 2012, 12:46:14 ---Hallo, seit dem 01.04.2012 beziehe ich Gas von Flexgas. ...
Nun habe ich am 10.12. ein Schreiben erhalten, in dem mir die neuen Preise an 1.4.2013 mitgeteilt werden. ...
Ich habe sofort gekündigt und bin dann von Flexstrom per Telefon kontaktiert worden.
Die Kündigung würde nicht angenommen, da ich die Fristen nicht eingehalten hätte, dabei sind es doch noch 12 Wochen bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Was kann ich tun??
--- Ende Zitat ---
Wie @bolli schon ausführte, kann eine Frist für Ihr Sonderkündigungsrecht nicht versäumt worden sein, insofern ist die telefonische Aussage ein ungeeigneter Versuch der "Verbraucherverdummung". Nicht ersichtlich ist, warum die "reguläre" Kündigungsfrist hier eine Bedeutung haben könnte.
Verlangen Sie schriftlich (Einwurf-Einschreiben dürfte ausreichen) unter kurzer Fristsetzung (z.B. 31.12.2012) von Flexgas eine schriftliche Bestätigung Ihrer vorliegenden Sonderkündigung !
Melden Sie sich hier wieder, wenn diese Bestätigung ausbleibt (möglich ist bspw. auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wg. Behinderung des Versorgerwechsels).
Mecky2001:
Ich habe die Kündigung per Einschreiben verschickt. Poststempel vom 12.12.2012.
Falls ich nicht bald eine Kündigungsbestätigung erhalte oder der Wechsel zum neuen Anbieter behindert wird, werde ich meine Rechtsschutzversicherung einschalten.
Ist es denn eine Sonderkündigung? Ich denke eher eine Fristgerechte Kündigung?
khh:
Warum wollen Sie sich mit den Fristen einer "regulären/fristgerechten" Kündigung herumschlagen ?
Die Sonderkündigung wäre auch zum 31.12.2012 wirksam, wenn die Preiserhöhung ab 01.01.2013 gelten soll !
Informieren Sie sich hier im Forum über das Sonderkündigungsrecht bei einer Preisanpassung !!!
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