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Autor Thema: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler  (Gelesen 86552 mal)

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Offline EviSell

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #75 am: 17. Juni 2016, 10:40:14 »
Das das so schnell verabschiedet werden soll, hat sicherlich nichts damit zu tun, dass derzeit die Fußball-EM ist.

Wer trotz des Sportereignisses Zeit findet (oder auch in den Spielpausen), kann gern diesen Artikel lesen:

Smart Meter-Gesetz: Digitale Revolution von unten oder Digitalisierung-Diktatur von oben?

Zitat
...
Der Bundestag wird das Smart Meter-Gesetz ... am 23. Juni mit der 2. und 3. Lesung verabschieden. Anlässlich der drohenden Beschlussfassung sollen einige (der vielen) Schwachstellen nochmal erörtert werden.
...
http://phasenpruefer.info/smart-meter-gesetz-digitale-revoulution-oder-digitale-diktatur/
« Letzte Änderung: 17. Juni 2016, 12:38:58 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

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Offline Wolfgang_AW

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Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
« Antwort #76 am: 03. Februar 2017, 15:07:13 »
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Smart Meter Akteure bringen sich in Stellung

Zitat
Intelligente Stromzähler, auch Smart Meter genannt, ermöglichen die Erfassung, Auswertung und gezielte Steuerung des Stromverbrauchs. Ab 2017 sind sie für bestimmte Stromerzeuger und Stromverbraucher in Deutschland vorgeschrieben.
...
Stadtwerke bilden strategische Partnerschaften für Smart Meter Rollout
 Ab 2017 werden Smart Meter für bestimmte Großerzeuger und –verbraucher zur gesetzlichen Pflicht. Am Markt für die intelligenten Messsysteme formen sich bereits erste Allianzen. Einige nordrhein-westfälische Stadtwerke haben ein Grundsatzpapier zur Umsetzung der großflächigen Markteinführung mit der Stadtwerke-Kooperation Trianel GmbH unterzeichnet.
...
Kernelement eines Smart Meters ist eine Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, das die elektronischen Messeinrichtungen mit den Marktteilnehmern (z.B. Netzbetreiber oder Energielieferant) verbindet. Für den sicheren Betrieb ist der sogenannte Smart-Meter-Gateway-Administrator verantwortlich. Dieser muss bestimmte betriebliche Mindestanforderungen zur Durchsetzung der Informationssicherheit erfüllen. Dazu ist eine Zertifizierung erforderlich. Der Rollout des Gateways kann erst beginnen, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mindestens drei unabhängigen Herstellern Produkte zertifiziert hat
...
Jahrelang von Politik und Energiewirtschaft vorbereitet, beginnt der Rollout mit der Umrüstungspflicht für Großerzeuger und Großverbraucher. Diese müssen laut Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bis 2032 alle analogen durch elektronische Stromzähler austauschen. Zunächst betrifft das lediglich Großverbraucher (> 10.000 kWh/Jahr) und große EEG-Anlagen (7 bis 100 kW installierter Leistung). In einem zweiten Schritt sollen ab 2021 Verbraucher > 6.000 kWh/Jahr folgen.

Wichtig ist dabei, dass gleichzeitig ein neues Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) in Kraft getreten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
 
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Offline Wolfgang_AW

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Intelligente Stromzähler liefern falsche Daten
« Antwort #77 am: 10. März 2017, 12:18:29 »
Intelligente Stromzähler liefern falsche Daten

Zitat
Die Stromrechnungen vieler Kunden könnten falsch sein, weil ein Teil der neuen digitalen Zähler viel zu hohe Verbrauchswerte ausweist - in manchen Fällen fast das Fünffache.
...
Diesen Verdacht legt eine Studie der Universität Twente in den Niederlanden nahe. (...)
Mehr als die Hälfte der Stromzähler wiesen Werte aus, die weit über dem tatsächlichen Verbrauch lagen, teilweise um bis zu 582 Prozent. Grund für die hohen Abweichungen sei die zunehmende Anzahl von Stromspargeräten in den Haushalten, so die Studie.
Der Grund: Sie folgten bei der Stromaufnahme nicht mehr der bislang üblichen Wellenbewegung, sondern einem "abrupteren Muster". Darauf seien die beanstandeten Zähler jedoch nur unzureichend vorbereitet und lieferten somit fehlerhafte Werte, so das Ergebnis der Versuchsreihen.

...
Leferink rät auch deutschen Kunden, ihren Verbrauch zu kontrollieren und sich bei Verdacht mit ihrem Versorger in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW

 
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Offline bolli

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #78 am: 10. März 2017, 14:19:01 »
Na super,

da bekommen wir ja dank unseres "Oberwirtschafters" Herrn Gabriel eine richtige Innovation, aber wohl eher für die Stromkonzerne.  >:(

Mal sehen, wie lange man sich dagegen wehren kann bzw. wann mein Netzbetreiber umrüsten will.

Offline Erdferkel

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #79 am: 10. März 2017, 16:39:37 »
Mal sehen, wie lange man sich dagegen wehren kann bzw. wann mein Netzbetreiber umrüsten will.

Als Privatkunde in den eigenen 4 Wänden hoffentlich noch eine ganze Weile... Bei Neubau und mit Verbrauch über 6000 Kwh (war das die Grenze ab wann Umrüstpflicht besteht?) hat man wohl jetzt schon schlechte Karten, Mieter sind in dieser Angelegenheit auch dem Vermieter ausgeliefert, wenn der sagt umrüsten wird umgerüstet. Hat Jemand Erfahrungen wie das abläuft?
Mich werden sie zwingen müssen, da bleibt der analoge Zähler drin.
Und ausgerechnet das Lastverhalten der "Energiespar" Geräte soll schuld sein, was eine Ironie...  :(

Offline Didakt

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #80 am: 10. März 2017, 17:31:06 »
Die FAZ schreibt unter dem 10.03.2017: „Bis 2020 sollen zunächst die Großverbraucher (mehr als 10.000 Kilowattstunden) mit Smart-Metern ausgestattet werden, Privatverbraucher sind vorerst ausgenommen.“ Siehe hier.

Offline Erdferkel

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #81 am: 10. März 2017, 18:16:47 »
Hab bei NTV (http://www.n-tv.de/ratgeber/Versiebenfachen-Stromzaehler-die-Rechnung-article19740013.html) gerade wieder die 6000 Kwh Grenze für Haushaltskunden gefunden, Umrüstung peu á peu bis 2035... Das wird noch richtig lustig werden, fürchte ich  :-\

Offline Wolfgang_AW

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Messstellenbetriebsgesetz
« Antwort #82 am: 10. März 2017, 19:02:47 »

Betrifft Letztverbraucher <6000 KWh

Siehe Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)

§ 31 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen; Preisobergrenzen

Zitat
(3) Die optionale Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 2 Nummer 1 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber

1.
    ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 4 000 bis einschließlich 6 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 60 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
2.
    ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 3 000 bis einschließlich 4 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 40 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
3.
    ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 2 000 bis einschließlich 3 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 30 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
4.
    ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 2 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 23 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
« Letzte Änderung: 10. März 2017, 19:11:35 von Wolfgang_AW »
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Tomsick3

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #83 am: 06. Juli 2017, 09:50:39 »
So habe ich es auch gelesen.

Aber des Stand scheint sich überholt zu haben.

Wir sind ein Haushalt, der weniger als 2000 kWh verbraucht und sind keinem Vermieter folgepflichtig.
Das heisst, mehrere Wohneinheiten gibts hier nicht.

Trotzdem wurden flächendeckend nun die ersten digitalen Zähler als Vorstufe für die Smartmeter klammheimlich eingebaut.

Klammheimlich, weil ich vorgestern eine ungeöffnete Handwurfsendung im Kasten hatte und gestern der Strommann mit dem neuen Zähler vor der Tür stand.


Ich habe kein Datum auf meinem Brief und habe ihn folglich als unlesenswerte Reklame behandelt.
Aber die Eile ist doch schon bemerkenswert.
Die Zähler wurden blitzschnell in der Strasse verteilt, so dass kaum jemand ausser mir Widerspruch eingelegt hat.

Meine Recherchen ergeben, dass die Digitalen ebenfalls, wie die Smartmeter Daten speichern.
Das ist der Grund gewesen, warum die Smartmeter mit einem Widerspruchsrecht ausgestattet wurden.
Und die Digitalen nicht?

Hat die RWE Abteilung Lichtstrom ein neues Posteinwurf verfahren?

Eine neue Disposition, was Terminierung angeht und vor allem Aufklärung?
Der Digitale hat andere Ambmessung und eine andere Funktion. Nämlich Speicherung von Daten. Alte haben eben keine Daten gespeichert, ausser die Ablesbaren Zahlen.
Den Datenschutzgesetzen traue ich mit gutem Grund überhaupt nicht mehr, weswegen ich gegen die "digitale" Datenbevorratung in meinem Haus bin.

Jetzt habe ich eine Karte mit Dringender Terminsache der RWE übergeben bekommen.
Und jetzt?
Ich kann mich wohl gegen den Digitalen nur schwer wehren, wenns ein Gesetz gibt, oder?

Hier wurden auch im weiteren Kreis ganz plötzlich die Zähler in der selben Nicht-Info-Aktion getauscht.

Schöne Grüße Thomas



Offline Wolfgang_AW

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #84 am: 07. Juli 2017, 16:21:15 »
Auch bei mir wurde vor wenigen Wochen der alte Ferrariszähler gegen einen elektronischen Zähler ausgetauscht.

Das lag allerdings nicht an vorauseilendem Gehorsam sich auf den Smartmeter vorzubereiten sondern allein an der Eichpflicht. Die Eichgültigkeitsdauer meines alten Zählers war abgelaufen. (Elektrizitätszähler mit Induktionswerk (Läuferscheibe) 16 Jahre, elektronische Messwerke 8 Jahre)

Ab Nov. 2016 sind nur MID-konforme (MID = Measuring Instruments Directive) Messgeräte zugelassen.

Informationen zur MID für Elektrizitätszähler

Zitat
Die MID ersetzt in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie die bisherige Regelung aus nationaler Zulassung und anschließender Eichung.
Ältere Zulassungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) galten nur noch bis Oktober 2016.
Die alten PTB-Zähler müssen gegen neue MID-Zähler ausgetauscht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

Offline Tomsick3

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #85 am: 08. Juli 2017, 11:22:29 »
Hi,

nicht beschrieben sind dort die speicherkapazität der Verbrauchsdaten für 2 Jahre.

Nicht beschrieben sind da auch die vorgehensweisen mit den daten und was genau gespeichert wird.

Wohl mit gutem Grund.

Wie gesagt, hier war es eine völlige Nacht und Nebelaktion.
So schnell wurden noch nie Zähler getauscht.

Eine Wurfsendung ohne Poststempel drei Tage bevor der Handwerker mit dem Zähl-/Speicherwerk kam...??


Nachtrag: Übrigens wird über die digitalen gar nicht berichtet. In der Welt wird fälschlicherweise oder zum Zwecke des Missverständnis vom digitalen Zähler gesprochen. Ist er eigentlich auch und doch wieder nicht. Modernen Stromzähler und Intelligenter Stromzähler sind hier die feinen Unterschiede.
Nirgends ist in öffentlichen Artikeln angesprochen, das moderne Stromzähler auch speichern und das Daten missbraucht werden können.

Was soll das? Es ist der Grund, warum eine Verweigerung bei intelligenten STromzähler eingeräumt wird.
Ist die RWE die neue Gelsenwasser im Energiebereich?

Wenn ich diesen neueren Artikel lese, weiss ich gar nicht mehr, um was es geht und was geht und was nicht.
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/digitale-stromzaehler-auf-dem-vormarsch-1.1571117

Hier steht, das ich unter 6000kwh gar nicht betroffen bin.
Hier steht auch, das ich 3 Monate vorher bescheid kriegen muss....

uvm.
« Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 13:00:26 von Tomsick3 »

Offline Tomsick3

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #86 am: 15. Juli 2017, 20:41:08 »
Auch bei mir wurde vor wenigen Wochen der alte Ferrariszähler gegen einen elektronischen Zähler ausgetauscht.

Das lag allerdings nicht an vorauseilendem Gehorsam sich auf den Smartmeter vorzubereiten sondern allein an der Eichpflicht. Die Eichgültigkeitsdauer meines alten Zählers war abgelaufen. (Elektrizitätszähler mit Induktionswerk (Läuferscheibe) 16 Jahre, elektronische Messwerke 8 Jahre)

Ab Nov. 2016 sind nur MID-konforme (MID = Measuring Instruments Directive) Messgeräte zugelassen.

Informationen zur MID für Elektrizitätszähler

Zitat
Die MID ersetzt in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie die bisherige Regelung aus nationaler Zulassung und anschließender Eichung.
Ältere Zulassungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) galten nur noch bis Oktober 2016.
Die alten PTB-Zähler müssen gegen neue MID-Zähler ausgetauscht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

Hallo Wolfgang,

stockt das Gepräch gerade etwas? :)

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/digitale-stromzaehler-auf-dem-vormarsch-1.1571117

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Meter-Experten-zerpfluecken-Gesetzentwurf-fuer-intelligente-Stromzaehler-3172235.html

Als letzten Link zu erkennen, scheint es mit den Smartmetern ein Problem mit dem BSI zu geben, was die Zulassung der Gateways in Punkto Datensicherheit angeht.

Die Eichung hat für die STromanbieter und sonstige Smartmeterwilligen die letzten 40 Jahre Minimum keine Rolle gespielt.

Abgesehen davon, das die Sensorik der digitalen Messgeräte laut voriger Links und Forschungen falsche Ergebnisse für die Verbräuche liefert, sind Smartmeter per Gesetz mit einer Ablehnungsklausel versehen. Wenn ich das Ding aber ungefragt als digitale Messtelle installiert bekomme, kann ich keinen Einspruch einlegen. Eichgesetz hin oder her,

Ein digitaler Zähler ist ein Smartmeter, ob die Sendeeinheit da jetz fehlt oder nicht.
Der Hauptpunkt ist ja wohl das Zählwerk und die Speicherung.

Da du den Thread hier eröffnet hast und die Technik als Rohrkrepierer signalisiert hast, wende ich mich auch nochmal direkt an dich.

Grüsse Thomas

Offline Wolfgang_AW

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #87 am: 15. Juli 2017, 22:46:53 »

Hallo Wolfgang,

stockt das Gepräch gerade etwas? :)

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/digitale-stromzaehler-auf-dem-vormarsch-1.1571117

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Meter-Experten-zerpfluecken-Gesetzentwurf-fuer-intelligente-Stromzaehler-3172235.html

Als letzten Link zu erkennen, scheint es mit den Smartmetern ein Problem mit dem BSI zu geben, was die Zulassung der Gateways in Punkto Datensicherheit angeht.

Dass die Smartmeter dem "gewöhnlichen" Haushalt keine Vorteile bringen, ist nichts Neues.
Anders sieht es bei vernetzten Häusern aus, wo es evtl auch unterschiedliche Tarife je nach Tageszeit gibt/geben soll.

Zitat
Die Eichung hat für die STromanbieter und sonstige Smartmeterwilligen die letzten 40 Jahre Minimum keine Rolle gespielt.

Weshalb meine  Sie, dass die Eichung bislang keine Rolle spielte??

Zitat
Abgesehen davon, das die Sensorik der digitalen Messgeräte laut voriger Links und Forschungen falsche Ergebnisse für die Verbräuche liefert, sind Smartmeter per Gesetz mit einer Ablehnungsklausel versehen. Wenn ich das Ding aber ungefragt als digitale Messtelle installiert bekomme, kann ich keinen Einspruch einlegen. Eichgesetz hin oder her,

Ein digitaler Zähler ist ein Smartmeter, ob die Sendeeinheit da jetz fehlt oder nicht.
Der Hauptpunkt ist ja wohl das Zählwerk und die Speicherung.

Ein digitaler Zähler ist kein Smartmeter. Sie werden die Digitalisierung nicht aufhalten, da die alten Zähler nicht mehr zugelassen sind. Auch bei denen gab es Fehlmessungen, entweder dass sie, unter bestimmten Bedingungen oder auf Grund des Alters,  zu schnell oder zu langsam liefen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

Offline Tomsick3

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #88 am: 16. Juli 2017, 15:15:07 »
Hi,

danke für die Antwort.

Denke nicht, das ich die Digitalisierung aufhalten möchte.

Gegen einen digitalen Zähler, der keine Speichermöglichkeiten bietet, hab ich auch nichts.
Speicherung im bisherigen Umfang und keinen Deut mehr.

Aber einen Smartmeter als digitalen Zähler zu verkaufen, der die Abschaltfunktion schon eingerichtet hat und später dazu dienen kann, die Ströme tageszeitabhängig abzurechnen, um den Kunden (wie an den Tankstellen auch derzeit schon) über den Leisten zu ziehen, das ist nicht mein Ding.

Ich habe einen Stromzähler von 69 ohne bisherige Eichung im Haus.
Auch verschiedene andere Haushalte, die ich kennen, wie das Elternhaus haben noch keinen Stromzähler wegen Eichfristen gewechselt bekommen.
Jetzt, wo sie ihre "digitalen" Smartmeter oder Wolf im begriffsdefinierten Schaftspelz an die Leute bringen wollen, kommt zufällig ein neues Eichgesetz her?

Also das ist doch für die Intelligenz der Leute eine Unverschämtheit. Meine persönliche Meinung....

Die Fehlmessungen bis 500 %, die die Untersuchungen mit dem einen der beiden Sensoren ergeben hat, hat sich so bei mechanischen Zählern in der Güte nicht eingestellt.
Desweiteren haben sich diese alten Zähler für LED beleuchtung und andere Endverbraucher mit zusätzlichen Trafosteuerungen als tauglicher erwiesen.

Der Heise Link hat das doch hergeleitet.
Und trotzdem werden diese Gesetze verabschiedet und die RWE eilt denen schon vorraus, indem sie massenweise Zähler tauscht, die eigentlich mit einem Widerspruchsrecht versehen sind?
Und was ist mit  der gesetzlich festgelegten 3 monatigen Vorlaufzeit, also vorinfo an die Haushalte? hier werden Gesetze ausgehebelt.


Offline Tomsick3

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Re: Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
« Antwort #89 am: 16. Juli 2017, 15:34:09 »
https://www.baubiologie-regional.de/news/Zwang-zum-Smartmeter-Einbau-haengt-vom-Stromverbrauch-ab-855.html

So wie ich das lese, steht da ein Gesetzesentwurf der Grünen aus und keiner weiss, wie sich die Hausbesitzer verhalten.
Nun, ich habe den erstmal weiter geschickt mit seinem Smartmeter oder digitalen Stromzähler.

Die Hoheit über meine Daten möchte ich so weit wie möglich behalten, insofern bin ich zwar auch mit der Variante der Grünen nicht einverstanden, aber wenn ich mich in allerletzter Konsequenz aufgrund fehlender Solidarisierung nicht dagegen wehren können sollte, dann ist eine kabelgebundene Möglichkeit ja wohl allemal besser, als die Funkerei..
Wo gibt es denn überhaupt sowas?
Aber ich spreche von wenn....

Das sehe ich alles so noch nicht.
Das steht auch meiner Ansichte gegen dem Grundgesetz.

https://www.grundrechteschutz.de/allgemein/allgemeines-personlichkeitsrecht-260

Und verhältnismässig ist dieses Brimborium wegen Energiewirtschaft bei weitem nicht.
Es gleicht da eher einer Entmündigung.
Und so sehen das auch Mitarbeiter des Verbaucherschutzes.


Ausserdem sollte jemand mal den Verfasser des Links als Baubiologen aufklären, das die RWE eine andere Türe gefunden haben, die Dinger in die Haushalte zu zwängen, nämlich das Eichgesetz, bei Haushalten, die diesen Zähler noch nicht drinhaben und älter sind, jedoch eigentlich nicht unter die STromverbrauchsgrenze fallen würden.

Unfassbar, finde ich.

« Letzte Änderung: 16. Juli 2017, 15:39:31 von Tomsick3 »

 

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