Energiepreis-Protest > FirstCon
Hat die FirstCon ein Problem?
Neu-Genosse:
--- Zitat ---"Das Landgericht Hannover hat ausgeurteilt, dass die FirstCon GmbH keine Rechte aus dem Kooperationsvertrag herleiten kann. Der Kooperationsvertrag vom 06.06.2012 ist nicht rechtsgültig!
Wir sehen uns veranlasst, alle Kunden mit ungekündigten Vertragsbeziehungen zur EGNW darauf hinzuweisen, dass Zahlungen aufgrund von Energielieferungen an die FirstCon GmbH die Gefahr einer Doppelzahlung mit sich bringen. Der Vorstand prüft gerade, ob die FirstCon verpflichtet ist, die erhaltenen Kundenzahlungen an die EGNW abzuführen."
--- Ende Zitat ---
So teilt es heute die EGNW mit.
Jetzt wird es wirklich spannend. Die FirstCon GmbH hat von den widerrechtlich von der FirstCon zu ihr umgemeldeten Kunden Gelder kassiert. Die spannende Frage wird sein, wann die FirstCon GmbH die aus diesem "Raubzug" erbeuteten Gelder an die Kunden zurückfliessen lässt.
Die EGNW hatte seit Juli alle Kunden umfassend und wiederholt informiert, dass der Vertrag nach Meinung der EGNW nicht rechtmässig zustande gekommen ist. Der Kunde ist jetzt bzw. nach Rechtskraft des Urteils in der unkomfortablen Situation, dass er an den Falschen gezahlt hat. Die FirstCon täte gut daran den Mist, für den sie hauptverantwortlich ist, nicht auf dem Rücken der Kunden auszutragen.
Oder war das etwa alles Schuld der anderen und die Herren Kreye, Alleingesellschafter und Geschäftsführer, waschen Ihre Hände in Unschuld?
khh:
Ich denke, dass sich Kunden, die kurzfristig von der FirstCon GmbH beliefert wurden und an diese gezahlt haben, kaum Gedanken machen müssen, nochmals in Anspruch genommen zu werden. Mehr möchte ich dazu im Moment nicht ausführen.
Neu-Genosse:
Das Problem ist nur, dass die Belieferten, es sei denn sie haben vom Sonderkündigungsrecht zum 30.6. Gebrauch gemacht, durchgehend Kunden der EGNW waren, in einer ungekündigten vertraglichen Beziehung. Unwissenheit kann da wohl keiner für sich in Anspruch nehmen. Zumindest die Kunden, die der Firstcon eine Einzugsermächtigung gegeben haben, sollten sicherstellen, dass das Geld nicht beim Falschen landet. Im Falle einer Berufung durch die FC wäre nur zu raten die Abschläge beim Amtsgericht zu hinterlegen.
Unter dem Nick "Firstcon" wurde hier im Forum ja wiederholt betont wie kundenfreundlich und seriös diese Firma sein will. Ich bin gespannt ob da auch Taten folgen. Ich befürchte aber, dass man nur kundenfreundlich ist, wenn man das Geld der Kunden haben will. Ich hoffe ich täusche mich da.
khh:
--- Zitat von: Neu-Genosse am 11. Dezember 2012, 22:23:08 ---Das Problem ist nur, dass die Belieferten ... durchgehend Kunden der EGNW waren, in einer ungekündigten vertraglichen Beziehung.
--- Ende Zitat ---
Wenn EGNW-Mitglieder vormals Kunden der EnerGen Süd waren, dann befanden sich auch diese über den 01.10.2011 (Gas) bzw. 01.01.2012 (Strom) hinaus in einer ungekündigten (!) vertraglichen Beziehung zur EnerGen Süd. (Wie) sind diese Mitglieder dann überhaupt jemals Kunden der EGNW geworden?
masterflok:
So langsam lüftet sich das Geheimnis um khh. Während er noch bei der EnergenSüd immer wieder vor Doppelzahlungen gewarnt hat, woher die auch immer kommen soll, schreibt er nun bezüglich der FirstCon, dass man sich um diese keine Gedanken machen müsse. ;D
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