Energiepreis-Protest > SEV Kamen

Der kleine Racker hält Mitteilung über Weitergabe von Umlagen für entbehrlich

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Energiesparer51:
Nochmal konkret: Ich habe zzt. ein Lieferverhältnis mit dem "Kleinen Racker" sprich SEV. Der Vertrag begann zum 1.8. und läuft im zweiten Jahr, die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Preis wurde nach dem ersten Jahr gesenkt, für das zweite Jahr wurde eine "eingeschränkte Preisgarantie bei veränderten AGBs" mit dem Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht angeboten, das ich nicht ausgeübt habe. Aus den neuen AGBs habe ich oben weiter zitiert.  Sie sehen eine Weitergabe der Umlagenerhöhungen und eine Information über die daraus resultierende Preiserhöhung spätestens mit Rechnungslegung vor. In den AGB genannte Umlagen wurden zum 1.1. bekanntermaßen erhöht. Die nächste Rechnungslegung steht  nach dem 1.8.2013 an. Inzwischen wurde auch eine Preisanhebnung zum 1.8. angekündigt Diese enthielt Informationen über die Preise ab 1.8. aber keine Information über die Preise für den zeitraum vom 1.1. bsi zum 31.07.. Ich habe aufgrund derangekündigten Preiserhöhung einen erneuten Wechsel eingeleitet, der auch schon als erfolgreich bestätigt wurde. Ich denke auch, dass die Rechnungslegung pünktlich erfolgen wird. Nur den Preis für den o.g. Zeitraum 1.1.13-31.07.2013 hat man mir -nach meiner Meinung nach in Übereinstimmung mit der EU-Binnenmarktrichtlinie- bisher nicht mitgeteilt.   

khh:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 12. Juni 2013, 16:09:26 ---Nochmal konkret: Ich habe zzt. ein Lieferverhältnis mit dem "Kleinen Racker" sprich SEV. Der Vertrag begann zum 1.8. und läuft im zweiten Jahr, die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Preis wurde nach dem ersten Jahr gesenkt, für das zweite Jahr wurde eine "eingeschränkte Preisgarantie bei veränderten AGBs" mit dem Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht angeboten, das ich nicht ausgeübt habe.
--- Ende Zitat ---

@Energiesparer51

Es ist nicht ersichtlich, wie die 'veränderte' AGB ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis wirksam Bestandteil Ihres bestehenden Vertrages geworden sein soll !

Stromfraß:
Ob nun wirksam oder nicht - was spielt das für eine Rolle?
Energiesparer51 hat Strom bezogen und den wird er bezahlen müssen. Wenn ich es richtig lese, wurde ja sogar der Preis gesenkt, was selten genug vorkommt.
Nun wird eine Preiserhöhung angekündigt und er hat von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Wo ist nun das Problem?

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 12. Juni 2013, 18:39:33 ---Ob nun wirksam oder nicht - was spielt das für eine Rolle?
...
Nun wird eine Preiserhöhung angekündigt und er hat von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Wo ist nun das Problem?
--- Ende Zitat ---

"Ob nun wirksam oder nicht" ist doch wohl von entscheidender Bedeutung !

Und das Problem ist:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 12. Juni 2013, 16:09:26 ---... Aus den neuen AGBs habe ich oben weiter zitiert.  Sie sehen eine Weitergabe der Umlagenerhöhungen und eine Information über die daraus resultierende Preiserhöhung spätestens mit Rechnungslegung vor. In den AGB genannte Umlagen wurden zum 1.1. bekanntermaßen erhöht. Die nächste Rechnungslegung steht  nach dem 1.8.2013 an. Inzwischen wurde auch eine Preisanhebnung zum 1.8. angekündigt. Diese enthielt Informationen über die Preise ab 1.8. aber keine Information über die Preise für den zeitraum vom 1.1. bsi zum 31.07.. Ich habe aufgrund derangekündigten Preiserhöhung einen erneuten Wechsel eingeleitet, der auch schon als erfolgreich bestätigt wurde. Ich denke auch, dass die Rechnungslegung pünktlich erfolgen wird. Nur den Preis für den o.g. Zeitraum 1.1.13-31.07.2013 hat man mir -nach meiner Meinung nach in Übereinstimmung mit der EU-Binnenmarktrichtlinie- bisher nicht mitgeteilt.
--- Ende Zitat ---

Fakt dürfte sein, dass die veränderten AGB mangels ausdrücklicher Einverständniserklärung seitens @Energiesparer51 nicht Bestandteil seines Vertrages geworden sind. Die insofern weiterhin geltenden ursprünglichen AGB sehen vermutlich eine Ankündigungspflicht für jede Preiserhöhung vor. Da lt. @Energiesparer eine Ankündigung für die Weitergabe der Abgaben-/Umlagenerhöhung ab 1.1.13 ausgeblieben ist, war eine solche Preiserhöhung somit unwirksam und muss folglich nicht bezahlt werden!

Bzgl. der neuen Klausel inhaltlich der veränderten AGB dürfte sehr fraglich sein, ob diese der EU-Binnenmarktrichtlinie und der aktuellen EuGH-Rechtsprechung genügt. 

Energiesparer51:
Selbstverständlich habe ich Strom bezogen und werde den auch bezahlen. Fraglich ist doch nur, ob es richtig sein kann, dass ich über den Preis ab 1.1.13 erst mit der Rechnung im August 2013 informiert werde.

Ergänzend kommt hinzu, dass der Kleine Racker keine brieflichen Mitteilungen zu den beabsichtigten Preisänderungen versandt hat sondern nur per email informiert hat.

@khh: Danke für die nützllichen Hinweise. Ich werde die Rechnung mal abwarten und dann ggf. (wie schon einmal mit Erfolg) die Schlichtungsstelle Energie bemühen.

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