In meinem Wörterbuch steht:
Gebühr die; -, -en
1. eine (Geld)Summe, die man für bestimmte (öffentliche) Dienste einer Institution, eines Anwalts, eines Arztes usw zahlen muss.
In der Regel gibt es dafür auch eine Gebührenordnung.
Beim Strombezug geht es um
Preise, nämlich in der Regel um einen Grundpreis und einen Arbeitspreis.
Man sollte aber über solche "Kleinigkeiten" großzügig hinwegsehen. Wichtiger sind andere Inhalte dieser Richtlinie, die allerdings -wie hier angesprochen- von den Energieversorgungsunternehmen oftmals eben auch sehr großzügig ausgelegt werden.
Es steht z.B. in dieser Richtlinie auch -wie auch im deutschen Gesetz, dem EnWG-, dass die Rechnungslegung spätestens 6 Wochen nach Wechsel des Energieversorgers zu erfolgen hat.
Eine entsprechende Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie (Rechnungslegung nach 12 Wochen!) mit dem Hinweis darauf brachte außer einer Eingangsbestätigung auch nach mehreren Monaten nichts. Für das betreffende EVU war es kostengünstiger, die 350 Euro bei der Schlichtungsstelle zu sparen und stattdessen lieber ein Gericht zu bemühen. Man muss eben wissen wie.