Hallo. Im Vorneherein erst einmal eine Entschuldigung - ich habe versucht mich auf der Seite selbst schlau zu machen, blicke aber überhaupt nicht durch. Ich hoffe, hier ist jemand gewillt mir zu helfen, auch, wenn ich mich jetzt vielleicht doof anstelle.
Ich bin also bei FlexStrom, leider, und habe dieses Jahr meine 6-Wöchige Kündigungsfrist verpasst. Nun hatte ich gehofft, für die Preiserhöhung zum 1.1.2013 das Sonderkündigungsrecht zu nutzen machen zu können, aber eine Ankündigung der Preiserhöhung durch FlexStrom kam nicht - die Dokumente zur Ansicht stehen aber angeblich schon seit dem 2.11 zur Ansicht bereit, nur habe ich keine Mitteilung darüber erhalten (die Dokumente hab ich heute durch Zufall entdeckt). Nun hab ich in den AGB gestöbert und das hier gefunden:
"Wenn Sie keine oder eine eingeschränkte Preisgarantie gebucht haben, kann FlexStrom künftige Änderungen der Umsatzsteuer und der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Form einer Preisanpassung an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Senkung oder einem Wegfall der vorgenannten Steuern ist FlexStrom ebenfalls zur entsprechenden Anpassung der Preise verpflichtet. FlexStrom wird Sie über die angepassten Preise in geeigneter Weise informieren, z. B. mit der Jahresrechnung. S. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Umlage nach § 19 StromNEV, Konzessionsabgaben, gesetzlich veranlasste Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist von 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und FlexStrom Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung schriftlich ausüben können."
Ich muss zugeben, ich habe keine Ahnung, was mir da gesagt wird. Es besteht keine Ankündigungsfrist oder ein Sonderkündigungsrecht, aber dann doch? Welches von beidem trifft zu? Und was davon betrifft mich, wo ich doch keinerlei Benachrichtigung erhalten habe?
Hier nochmal der Großteil des "Informationsblatts" zu der Preiserhöhung.
"Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
Dies sind Mehrkosten für die Förderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. Solaranlagen,
Windkraftanlagen etc.). Wir als Ihr Energieversorger müssen Ihnen die Umlage in voller Höhe berechnen und für Sie
abführen. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Preissteigerung rund 47 Prozent. Der Anteil der EEG-Umlage 2013
erhöht sich damit für alle Verbraucher um 2,0052 ct/kWh brutto auf 6,2796 ct/kWh, inkl. 19 % Umsatzsteuer.
Die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Sie dient zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. KWK-Anlagenbetreiber haben Anspruch auf Zahlung von
Fördersätzen für den erzeugten Strom. Die KWK-Umlage steigt zum 1. Januar 2013 um mehr als 5000 Prozent, Ihr
Strompreis erhöht sich daher um 0,1475 ct/kWh brutto, inkl. 19 % Umsatzsteuer.
Die Umlage zur Förderung der stromintensiven Industrie (§19-Umlage)
Industrieunternehmen mit hohem Stromverbrauch können sich von den Kosten der Netznutzungsentgelte befreien
lassen, die dann auf alle anderen Verbraucher als sogenannte §19-Umlage abgewälzt werden. Auch diese Umlage
müssen wir genau wie alle anderen Stromanbieter für Sie abführen. Für das Jahr 2013 ist die Umlage um rund 117
Prozent gestiegen, das entspricht einem Betrag von 0,2118 ct/kWh brutto, inkl. 19 % Umsatzsteuer.
Zusammenfassend bedeutet das für Sie: In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 41 Abs. 3 EnWG müssen
wir Ihren Strompreis ab dem 1. Januar 2013 wegen der geänderten Abgaben moderat um 0,0236 Euro/kWh brutto
erhöhen (netto 0,0198 Euro/kWh, zzgl. 0,0037 Euro/kWh Umsatzsteuer). Sie können ganz leicht und transparent
nachvollziehen, dass wir die Abgabenänderung exakt und ohne jeden Aufschlag an Sie weitergeben. Ihre Rechte aus
§ 41 Abs. 3 EnWG bleiben selbstverständlich unberührt. Falls Sie eine erweiterte Preisgarantie zu Ihrem Tarif gebucht
haben, übernimmt FlexStrom alle Erhöhungen für Sie."
Ich weiß, es erscheint nicht so dringlich, aber ich bin Schülerin, lebe von Hartz IV und muss für meinen Ein-Personen-Haushalt 47 Euro Strom im Monat bezahlen. Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt von diesem Schundverein wegzukommen, oder wenigstens einer noch höheren Stromrechnung zu entgehen... naja, ich bin für jede Hilfe dankbar jedenfalls. Und tut mir Leid für die Wall-of-Text!