In Jena schreiben die Stadtwerke den grundversorgten Kunden, dass der Anstieg der staatlichen Umlagen um 2,234 Ct/kWh (netto) eine Erhöhung des Arbeitspreises erforderlich mache, die notwendige Erhöhung sich auf 2,00 Ct/kWh (netto) belaufe, da der Rest durch gesunkene Beschaffungskosten ausgeglichen werden könne.
Im selben Schreiben offerieren die Stadtwerke diesen Kunden neu eingeführte Sonderverträge mit zweijähriger Vertragsbindung und Preisgarantie, bei denen die gestiegenen Umlagen bereits im Preis enthalten sind (!) und die gleichwohl sogar 0,69 Ct/ kWh (netto) unter denjenigen Arbeitspreisen liegen, welche die grundversorgten Kunden bisher vor der Preiserhöhung zahlen.
Grundversorgte Kunden, die bei den Stadtwerken zum 01.01.13 aus der Grundversorgung in entsprechende neu eingeführte Sonderverträge wechseln, haben ab 01.01.13 keinen Preisanstieg, sondern eine Preissenkung zu verzeichnen, trotz der steigengenden Umlagen, welche die Belieferung der grundversorgten Kunden und dieser Sondervertragskunden gleichermaßen betreffen.
Deshalb könnte man darauf schließen, dass die erzielte Bezugskostensenkung jedenfalls bei den Stadtwerken Jena die erheblich steigenden Umlagen nicht nur vollständig ausgleicht, sondern darüber hinaus auch noch eine Preissenkung zulässt, wie sie ja den Kunden zuteil wird, wenn sie sich nur auf eine längere Vertragsbindung einlassen.
Unter diesem Gesichtspunkt erscheint nicht nachvollziehbar, dass für die Stadtwerke in Jena eine Anhebung der Arbeitspreise in der Grundversorgung um 2,00 Ct/ kWh (netto) erforderlich sein soll.