Die Zwischenstandsmeldung, wie es mit mir und energieGUT steht:
Da ich durch den Anbieterwechsel schon das Vergnügen hatte, dass mir die Preiserhöhung ab 01.01.13 (bis 31.03.2013) in Rechnung (Schlussrechnung) gestellt wurde und ich meinen Widerspruch aufrecht erhielt , den Nachzahlungsbetrag auf Basis des vereinbarten Preises im April 2012 leistete, erfolgte via Email ein Austausch der Argumente. EnergieGUT ist der Ansicht, sie wären zur Preiserhöhung berechtigt. Ich sehe das anders. Als ich merkte, wir drehen uns da im Kreis, erwähnt ich dann in einen weiteren Antwortschreiben, wenn energieGUT weiterhin bei der Ansicht bleiben und den Nachzahlungsbetrag bestehen, dass dies wohl nur die Schlichtungsstelle klären könnte. Da energieGUT eine eigens dafür eingerichtete Email-Adresse hatte, ging die Mail an diese und an die bisherige: kundenservice@.
Als Reaktion darauf, erreiche mich eine Mail, dass man das der Fachabteilung übergeben werde und man unaufgefordert auf mich zukommt. Und 10 min später wieder eine, die ähnlich im Wortlaut ist, wie die von Wulfus weiter oben gepostete. Also alles wieder auf Anfang? Wie eine Endlos-Schleife?
Und sinngemäß, wenn es mir nicht passt, könne ich ja wechseln. Was schon merkwürdig war, weil zu derzeit ja kein Belieferung durch energieGUT mehr erfolgte.
Von der Schlichtungsstelle habe ich insofern schon ein Az, was allerdings nichts aussagt, ob das Verfahren eröffnet ist. Von energieGUT erhielt ich eine Mahnung (mit Mahngebühren) und die Androhung, dass die Forderung einen Inkasso-Unternehmen übergeben werden wird, wenn ich den Differenzbetrag nicht begleiche. Da man ja jedes Schreiben, welches man nach Antragstellung von dem Energielieferanten erhält, der Schlichtungsstelle vorlegen soll, hab ich das dann noch zu meinen Antrag nachgeschickt.
mal ne andere Frage: Ab welchen Mindestbetrag kann eigentlich ein gerichtliches Mahnverfahren/Zahlungsklage erhoben werden und zählen dazu auch in der Summe in Rechnung gestellte Mahngebühren?