Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:
Die "eigentlichen Probleme" dürften Care Energy bald einholen - Urteil des LG Hamburg zu der Klage des ÜNB Amprion wegen der eingestellten EEG-Umlage-Zahlungen wird Ende des Monats erwartet..


Sollte das Urteil so ausfallen, wie es aufgrund der in der Presse wiedergegebenen Äußerung der vorsitzenden Richterin möglicherweise zu erwarten ist, mag es von Care Energy eine Pressemitteilung mit großem "Trara" und der Ankündigung, bis vor den BGH zu ziehen, geben - jedoch sind solche Urteile üblicherweise gegen Sicherheitsleistung zunächst vollstreckbar.

Laut Herrn Kristek bestehen ja aber ausreichende Rücklagen für alle erdenklichen Fälle.

energienetz:
Vermutlich ist den Juristen hier im Forum eine Antwort zu dumm. Denn jedem (ausser den Care-Anwälten) dürfte klar sein, dass auf den Strom Mehrwertsteuer vom Versorger erhoben werden muss, und zwar auf den gesamten Strompreis mit allem, was drin ist (Netzentgelte, Stromsteuer, EEG, usw). Die Vorstellung, dass auf jeden Kostenbestandteil des Versorgers die Mehrwertsteuer getrennt geprüft werden könnte, darauf kommen auch nur die Juristen von Care, von denen wir ja schon einiges gewöhnt sind.

RR-E-ft:
Keine Frage ist dumm genug:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18360.msg101829.html#msg101829

Eine Stellungnahme von Anwälten ist nicht bekannt, sondern eine Verlautbarung der Unternehmensgruppe, wie diese eine vorliegende Stellungnahme von Anwälten wohl selbst verstanden haben will.

SabbelMR:
Danke für den Verweis auf den Parallelthread, Herr Rechtsanwalt!


Also offenbar wieder nur viel "heiße Luft" seitens Care Energy.

Damit ist die Ankündigung..


--- Zitat von: http://www.care-energy-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=234&Itemid=435 ---"Care-Energy [..] wird daher unverzüglich die betreffenden Versorger anwaltlich abmahnen, auffodern die zuviel erhobenen angeblichen Mehrwertsteuern an die Kunden zurückzuerstatten, oder eben ohne weiterer Abmahnung die Klage einreichen [..]
--- Ende Zitat ---

..wohl auch in einem anderen Licht zu sehen.


Man darf gespannt abwarten, ob dieser Ankündigung tatsächliche Abmahungen oder, wie ebenfalls angekündigt, sogar Klagen folgen werden.


PS:

Da war ja auch noch die jüngste Ankündigung einer Klage auf "zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz" durch Care Energy - vgl. http://www.presseportal.de/pm/80959/mk-group-holding-gmbh - gegen einen öffentlich nicht benannten Beklagten wegen Verbreitung von "Fehlinformationen" und daraus wohl abgeleiteter Schadenersatzpflicht wegen "Eingriff in den Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB)".




--- Zitat von: RR-E-ft am 03. Juli 2013, 15:48:08 ---Eine Stellungnahme von Anwälten ist nicht bekannt, sondern eine Verlautbarung der Unternehmensgruppe, wie diese eine vorliegende Stellungnahme von Anwälten wohl selbst verstanden haben will.
--- Ende Zitat ---

Ein wichtiger Punkt.

Care Energy spricht von einem anwaltlichen "Rechtsgutachten" und dessen "vorläufiges Ergebnis". Interessant wäre doch, würde Care Energy das anwaltliche Rechtsgutachten nach etwaiger Fertigstellung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, insbesondere mit Hinblick darauf, welche "renommierte Hamburger Anwaltskanzlei" sich eigentlich (standesrechtlich noch vertretbar?) für diese "innovativen Rechtsauslegungen" der mk-group "hergibt" bzw. ob nicht vielmehr die "Innovation" in der Rechtsauslegung eher dem möglichen "Rosinenpicken" durch Care Energy in den Aussagen der beauftragten Anwälte geschuldet ist, wie von Ihnen angedeutet.

( So oder so wird jedoch wahrscheinlich das wohl bald zu erwartende Urteil des LG Hamburg betreffs der Klage vom ÜNB Amprion vorläufig etwas "Erdung" in die "innovativen Rechtauslegungen" der mk-group bringen )


Begründen handwerklich grob mangelhafte oder jedenfalls "waghalsige", durch externe Rechtsanwälte gefertigte Rechtsgutachten eigentlich mögliche Schadenersatzpflichten, wenn diese beispielsweise in Gerichtsprozessen zum Einsatz kommen sollen oder die Grundlage von Pressemitteilungen darstellen, die geeignet sind, ihrerseits Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche seitens Mitbewerbern wegen z.B. geschäftsschädigender Äußerungen auszulösen?

SabbelMR:
Und noch etwas Aktuelles von der Wiwo:

Wiwo Green, 03.07.2013: Care Energy - Neuer Ärger für den Ökostrom-Discounter



--- Zitat von: http://green.wiwo.de/care-energy-neuer-arger-fur-den-okostrom-discounter/ ---Die Hamburger bezeichnen sich als Energiedienstleister und sehen sich deshalb nicht verpflichtet, die derzeit vorgeschriebene Umlage von rund 5,3 Cent pro Kilowattstunde an die Übertragungsnetzbetreiber zu bezahlen.

Stattdessen will das Unternehmen eine freiwillige Abgabe von zwei Cent weitergeben. Dieser reduzierte EEG-Betrag ergibt sich aus verschiedenen Vergünstigungen, die Care Energy für sich in Anspruch nimmt (u.a. das Grünstromprivileg).

[..]

„Die TransnetBW stellt wie jedem anderen Energieversorgungsunternehmen selbstverständlich auch Care Energy die EEG-Umlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Rechnung und erwartet, dass diese beglichen wird. Andernfalls wird auch die TransnetBW weitere Schritte prüfen.“

[..]

Vorerst wird man bei Transnet in Stuttgart aber wohl das Urteil des Landgerichts Hamburg abwarten. Das soll am 25. Juli fallen. Dass das Urteil den Fall Care Energy beendet, ist allerdings unwahrscheinlich. Denn Care Energy beharrt weiterhin darauf, dass man als Energiedienstleister nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sei. Zur Not will man diese Begründung auch in der nächsten Instanz verfechten.

[..]

Klarheit könnte am Ende am ehesten der Streit mit der Bundesnetzagentur bringen. [..] Denn die Behörde sieht Care Energy als Umlage-pflichtigen Stromversorger.

[..]

Bei der Agentur in Bonn will man sich mit der Prüfung des Widerspruches Zeit lassen. Sollte man diesen nicht akzeptieren, werde man den Fall an die Staatsanwaltschaft (sic!) in Düsseldorf übergeben, heißt es dort.
--- Ende Zitat ---

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