Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
stromer51:
Das die EDL Standard null EUR kostet steht wohl nur auf dem Auftragsformular. Das war schon immer so.
Der Beginn von CE war der 01.12.2011. Die ersten Kunden wurden vielleicht am 01.03.2012 beim Netzbetreiber angeschlossen.
Das begann mit großem Ärger für CE, weil nicht alle Netzbetreiber die mk-grid als Letzverbraucher neu einziehen liesen.
Es folgten Gerichtsurteile. Das bekannte vom 08.05.2012 mit dem Scheincontacting.
Danach wurde es aufgegeben sich als Letzverbraucher beim Netzbetreiber anzumelden.
Ob die eigene Anmeldung danach wieder rückgängig gemacht wurde, weis ich nicht.
Nicht vergessen werden darf, das es auch AGB für Strom, zusätzlich zu den AGB EDL gab, davon ist heute nicht mehr die Rede.
So stand es auch auf dem Auftagsformular. Somit gibt es zweierlei Kunden neue Kunden für die nur die EDL AGB gelten und
vorher zwei AGB, weil es sich um zwei Verträge handelte.
Warum allerdings nach weit über einem Jahr die Aufsichtsbehörden erst bemerkt haben:
Oh, da ist ja einer der hat sich nach § 5 Energiewirtschaftsgesetz nicht regiestriert.
Übersetzt schreibt sich das etwa so:
Eine Firma die Energie an andere liefert, ist ein Energieversorgungsunternehmen.
Versorgt die Firma Haushaltkunden mit Energie muss die Aufnahme der Tätigkeit unverzüglich bei der
Regulierungsbehörde angezeigt werden.
Kommt die Firma der Anzeige nicht nach, kann es eine Geldbuße bis 100 Tsd EUR geben.
Die Fundstellen im Energiewirtschaftsgesetz sind:
§ 3 Begriffsbestimmungen Nr. 18 , § 5, § 95 (1) 2 und § 95 (2)
Nun meint ja MRK, siehe auch die Pressekonferenz, er muss sich nicht anmelden.
Egal welche der Firmen wir betrachten mk-energy, mk-power oder mk-grid = juristische Person also Firma
Eine der Firmen versorgt Haushaltkunden mit Energie. Nutzenergie ist damit inbegriffen, weil das Gesetz nur allgemein
von Energie spricht.
Vielleicht sind das alles gemeinnützige Vereine und deswegen hat sich CE nicht angemeldet?
Mikesch:
@Stromer 21
das stand auch in alten AGBs, schicke ich Ihnen gerne zu damit Sie das auch glauben :-\ , aber selbst dann werden Sie es wahrscheinlich immer noch nicht glauben, deshalb schenk ich mir das
khh:
--- Zitat von: Mikesch am 21. Mai 2013, 21:06:02 ---
--- Zitat von: khh am 21. Mai 2013, 20:55:45 ---@Energiesparer51,
von @Mikesch wird da wohl wenig kommen. ...
--- Ende Zitat ---
das Rätsel können Sie doch selber lösen, Sie wissen doch eh alles immer besser. ...
--- Ende Zitat ---
@Mikesch (alias Klaus62 ?),
warum sollte ich Ihre rätselhaften Behauptungen lösen? Da sind SIE schon selbst gefordert, auch
wenn Ihre höfliche, respektvolle und gewählte Ausdrucksweise sonst durchaus für sich spricht. :)
stromer51:
@ Mikesch
Behalten sie mal ihre AGB. Sicher hat ihnen der Martin ein persönliches Exemplar der EDL AGB übergeben.
Bei Ihnen hat er eben unter Punkt 4.1.1. 0,00 EUR reingeschrieben. Bei allen Anderen steht da 1 Cent.
Sie schreiben von alten AGB , meinen sie die vom Strom oder die von EDL.
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Quelle: ZDF Frontal 21 21.05.2013
Es läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen eine Firma von MRK.
Die Frist ist der 27.05.2013. Bis dahin kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
Die Bundsnetzagentur wird nach Ablauf der Frist in der Sache entscheiden und eine Stellungnahme selbst berücksichtigen.
Das bedeutet: Mit oder ohne Stellungnahme wird es nach dem 27.05.2013 eine Entscheidung geben.
Es geht hier um die Anzeige der Belieferung von Haushaltkunden mit Energie. ( §5 5 Energiewirtschaftsgesetz)
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Zusatz zur Grundgebühr:
Immer wieder wird die Grundgebühr mit dem Strompreis vermischt , so auch wieder gestern bei Frontal 21 und natürlich auch von CE.
Das ist falsch, ein Märchen und schlecht recheriert.
Die Grundgebühr ist unabhängig vom Strompreis und vom Verbrauch. Sie gliedert sich in Grundpreis, Messdienstleistung, Ablesegebühr und Rechnungserstellung (für den Netznutzer) auf. Die muss an den jeweiligen Netzbetreiber gezahlt werden und von diesem veröffentlicht werden. Die Gebühren sind in der Regel unabhängig vom kWh Verbrauch und pro Abnahmestelle fällig. Bei zwei Stadtwerken , wo ich recheriert habe sind etwa 54 EUR / Jahr fällig.
Als Sonderfall gibt es Tarife die keine Grundgebühr verlangen, dann sind die Preise pro kWh aber jenseits der 30 Cent.
Der Restbetrag, hier im Beispiel CE, von ca 30 EUR/Jahr ist für den eigenen Aufwand (zB Rechnungserstellung für Kunde, Vertrieb) oder Gewinn zu sehen. Da aber die Provision pro Kunde bei 40 EUR beginnt entsteht da schon ein Minus. Das pro Kunde 100 EUR bezahlt werden, wie dargestellt ist möglich, aber nur wenige Vertriebler erreichen die Stufe 8 oder gar 9.
Somit sehe ich es als Verschleierung an die Grundgebühr mit in den Strompreis einzurechnen um dann auf 22,7 Cent/ zu kommen.
Capo:
Moin,
gestern bei Frontal21: Kritik an Care-Energy
http://frontal21.zdf.de/#
Bis dann...
Capo
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