Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
--- Zitat ---Einladung zur Pressekonferenz Care-Energy mk-group Holding GmbH
Die mk-group „Care-Energy“ nimmt Stellung zu den unrichtigen und verzerrten Darstellungen in der Ausgabe des Handelsblatts vom 14. Mai 2013. ...
--- Ende Zitat ---
Was an der Darstellung des Handelsblatts (mehr oder weniger doch bereits bekannte Fakten) soll denn „unrichtig“ und „verzerrt“ sein? Und „geschäftsschädigend“ ist wohl allein das inzwischen schon lächerliche „PR-Gehabe“ von Kristek & Co.! ::)
Aber nur weiter so, die angekündigten „juristischen Schritte“ gegen Personen und Institutionen werden eher zum schnellen Ende von CE und mk beitragen :) – womöglich mit leider nicht so gutem Ende für wieder einmal zu gutgläubige Kunden. :(
Energieanalyse:
Das Posting von dem Kristek auf Facebook geht gar nicht, selbst für Veröffentlichungen der CE ist das nicht mehr normal. Nicht nur die Formulierung, sondern auch die hetzerische Angabe, welche 8500 Arbeitsplätze weismachen soll, ist mehr als geschmacklos...
https://www.facebook.com/CareEnergy?fref=ts
RR-E-ft:
Auch SPIEGEL ONLINE lässt sich eine Berichterstattung nicht nehmen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/billigstromanbieter-care-energy-geraet-ins-visier-der-netzagentur-a-899654.html#spCommentsBoxPager
Der Streit geht wohl um die Zahlung der EEG- Umlage nach § 34 Abs. 1 EEG
--- Zitat ---(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, den von dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 35 abgenommenen und vergüteten Strom anteilig gemäss einem rechtzeitig bekannt gegebenen, der tatsächlichen Stromabnahme nach § 8 in Verbindung mit § 16 angenäherten Profil abzunehmen und zu vergüten. Die Pflicht zur Vergütung nach Satz 1 verringert sich um höchstens 2,0 Cent pro Kilowattstunde für Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 Prozent Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 liefern.
--- Ende Zitat ---
Da stellt sich womöglich jemand auf den Standpunkt, er sei gar kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSv. § 34 Abs. 1 EEG, das Strom an Letztverbraucher liefert. Man sei eher ein Energiedienstleister, der dem Kunden Nutzenergie und vieles mehr zur Verfügung stellt.
KarlM:
Angeblich soll es heute einen Beitrag von Frontal 21 zu Care Energy geben.
kamaraba:
lt. Frontal21 Newsletter und auf der Website von Frontal21 - NEIN!
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